Hallo,
der Veranstalter GLAUCH hat für eine gebuchte Ägypten-Reise die AGBs nachträglich geändert. Für die Zahlung war Bankeinzug vereinbart. Entgegen der (bis heute!) veöffentlichten AGBs (20% Anzahlung, Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt) hat der Veranstalter als Anzahlung 40% abgebucht und die Restzahlung 6 Wochen vor Reisbeginn eingezogen. Begründung: Reisebeginn sei November, die AGBs würden sich ab November auf diese Zahlungweise ändern.
Kommt mir irgenwie komisch vor. Muss ich das akzeptieren? Ganz davon abgesehen, daß solche Verzweiflungsaktionen normalerweise ein Zeichen einer kurz bevorstehenden Pleite sein könnten.......
Gruß Serramanna