• serramanna
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    geschrieben 1287474779000

    Hallo,

    der Veranstalter GLAUCH hat für eine gebuchte Ägypten-Reise die AGBs nachträglich geändert. Für die Zahlung war Bankeinzug vereinbart. Entgegen der (bis heute!) veöffentlichten AGBs (20% Anzahlung, Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt) hat der Veranstalter als Anzahlung 40% abgebucht und die Restzahlung 6 Wochen vor Reisbeginn eingezogen. Begründung: Reisebeginn sei November, die AGBs würden sich ab November auf diese Zahlungweise ändern. :question:

    Kommt mir irgenwie komisch vor. Muss ich das akzeptieren? Ganz davon abgesehen, daß solche Verzweiflungsaktionen normalerweise ein Zeichen einer kurz bevorstehenden Pleite sein könnten.......

    Gruß Serramanna

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  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1287475054000

    ...oder sind ein Zeichen dafür, daß Glauch eben auch unter x-Veranstalter geht, wo die 40:60-Teilung obligatorisch ist... ;)

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1287475582000

    die haben das " X" als wenig salonfähig angesehen :p Ihr virtueller Teil heißt "Glauch-Sun".

  • serramanna
    Dabei seit: 1124755200000
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    geschrieben 1287485885000

    Aber nochmal.....

    die Frage war: wenn ich einen Reisevertrag abschliesse unter den geltenden AGBs 20% Anzahlung und Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt, können dann die neuen AGBs überhaupt schon angewandt werden oder muss dazu ein neuer Reisevertrag geschlossen werden? Sonst könnte ja jeder nach einem Vetragsabschluß die AGBs im Nachhinein zu seinem Vorteil ändern....

    Und bei Glauch sind heute noch im Internet die 20%/4Wochen Zahlungsbedingungen unter den AGBs zu finden. Eine AGB-Änderung kann m.E. nur so aussehen, daß man sagt: "gilt für alle neu abgeschlossenene Reisevertäge ab xx.yy.zzzz ". Liege ich falsch?

    Gruß Serramanna

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  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1287494511000

    neuer vertrag?

    nein, ich glaube nicht.

    denn in den agb´s steht auch

     

    ..."17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen."......

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lugansk
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    geschrieben 1287523763000

    Hallo!

     

    Für beide Seite gelten die AGB beim Abschluß der Buchung. Diese können nicht einseitig von einer Seite geändert werden.

  • bernhard707
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    geschrieben 1287528699000

    Nun ist ja Glauch ein seit vielen Jahren bestehender Veranstalter, eine Reisesicherungsschein wird Dir vorliegen.

    Ob man jetzt eine Änderung der AGB um eine Abbuchung anstelle 20% auf 40% zur Grundsatzfrage hochstilisieren muss sei dahingestellt.

    20% mehr von angenommenen € 2000 = € 400. Sehr optimistisch erzielbare Verzinsung bis November von 3 % für € 400 = ca. € 1, 50

    Wahrhaftig eine Sache des Prinzips?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1287571114000

    @Lugansk sagte:

    Hallo!

     

    Für beide Seite gelten die AGB beim Abschluß der Buchung. Diese können nicht einseitig von einer Seite geändert werden.

    hallo lugansk.

    kannst du mir aus deiner sicht den von mir zitierten punkt 17 der glauch agb´s erklären?

     

    17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen."......

     

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • serramanna
    Dabei seit: 1124755200000
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    geschrieben 1287588297000

    Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt!

    Das stimmt schon, Bernhard, der Zinsverlust ist kaufm. betrachtet irrelevant. Aber auch nur so lange, wie die Betroffenen das Geld auf dem Konto haben. Viele Leute kalkulieren sehr knapp und rauschen dann in den Dispo. Und dann können schon nennenswerte Zinsen in Höhe von 12-13% anfallen.

     

    Es muss einfach Rechtssicherheit herrschen, wenn ich einen Vetrag abschließe. Ich wage nicht zu interpretieren, was Juristen wohl mit der von LexiLexi angesprochenen "Unwirksamkeit" meinen. So wie ich es weiß, kann etwas nur von Anfang an unwirksam sein, wenn es von Anfang an illegal war- was hier nicht der Fall ist. Ich bin aber vorsichtig mit solchen Aussagen, denn nichts ist schwieriger, als zu versuchen, die juristische "Logik" zu begreifen.

     

    Mein Problem mit dieser Buchung hat sich im übrigen verlagert: ich bin von Glauch auf Hamburg International gebucht- die bekanntlich gestern pleite gegangen ist... ;)

     

    Gruß Serramanna

    To be is to do (Sokrates) To do is to be (Sartre) Do be do be do (Sinatra)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1287588829000

    Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt!

    @bernhard707

    prinzip hin oder her.

    stell dir mal vor du bist der reiseanmelder einer reise für 10 personen und sagst den leuten, dass spätestens am tag x der betrag y von deinem konto gebucht wird.

    dann aber bucht der va plötzlich eine andere summe, nämlich y+20% ab.

    das ist nicht fein.

    es geht sicherlich nicht darum, dass es gemacht wird, sondern wie es gemacht wird.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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