Ich verstehe nicht, wie man hier mal wieder einen beschwichtigenden Beitrag schreiben kann. Es ist eine Unverschämtheit, die Zahlungsbedingungen einseitig abzuändern und auszuführen. Man soll ja nicht vergessen: das sitzen beim RV keine Laien, die vielleicht in Unkenntnis eine falsche Entscheidung fällen, nein, da darf man schon Absicht unterstellen und auf die Unkenntnis hoffen.
Hier geht es auch nicht um Zinsverlust, der sicher im minimalem Bereich liegt. Keine Frage, aber da gibt es weit schwer wiegendere Folgen. Ich spreche jetzt ganz allgemein, aber es gibt sehr viele Familien, die ihren Finanzrahmen auf Kante abgesteckt haben. Sie nutzen einen Kontokorrentkredit aus, jonglieren mit Zahlungsausgängen und entsprechend natürlich Zahlungseingängen. Früher wurde ein Überschreiten des vereinbarten Kontokorrektkredites von den Banken geduldet und die Überschreitung mit einem höheren Zinssatz versehen, wenn der Sachbearbeiter des Kunden sein ok gab. Heute geht das nicht mehr, da greifen nach den Beschlüssen von Basel 2 sofort die Bremsen der Banken und sie führen dann Zahlungen/Abbuchungen nicht mehr aus.
Es kann also passieren, das auf Grund der höheren Abbuchungen im Saldo der Kontokorrentrahmen überschritten wurde, und daher Abbuchungen/Überweisungen nicht mehr ausgeführt wurden. Dann werden Lastschriften zurückgegeben, es entstehen Kosten und vor allen Dingen: es gibt Rückfragen nach der Kreditwürdigkeit und Eintragungen bei der Schufa u.ä. Instituten.
Und deswegen ist das Verhalten des Reiseveranstalters selbstgefällig, rechtsresistent und unverschämt.
Gruss Gabriela