• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1287594136000

    Ich verstehe nicht, wie man hier mal wieder einen beschwichtigenden Beitrag schreiben kann. Es ist eine Unverschämtheit, die Zahlungsbedingungen einseitig abzuändern und auszuführen. Man soll ja nicht vergessen: das sitzen beim RV keine Laien, die vielleicht in Unkenntnis eine falsche Entscheidung fällen, nein, da darf man schon Absicht unterstellen und auf die Unkenntnis hoffen.

    Hier geht es auch nicht um Zinsverlust, der sicher im minimalem Bereich liegt. Keine Frage, aber da gibt es weit schwer wiegendere Folgen. Ich spreche jetzt ganz allgemein, aber es gibt sehr viele Familien, die ihren Finanzrahmen auf Kante abgesteckt haben. Sie nutzen einen Kontokorrentkredit aus, jonglieren mit Zahlungsausgängen und entsprechend natürlich Zahlungseingängen. Früher wurde ein Überschreiten des vereinbarten Kontokorrektkredites von den Banken geduldet und die Überschreitung mit einem höheren Zinssatz versehen, wenn der Sachbearbeiter des Kunden sein ok gab. Heute geht das nicht mehr, da greifen nach den Beschlüssen von Basel 2 sofort die Bremsen der Banken und sie führen dann Zahlungen/Abbuchungen nicht mehr aus.

    Es kann also passieren, das auf Grund der höheren Abbuchungen im Saldo der Kontokorrentrahmen überschritten wurde, und daher Abbuchungen/Überweisungen nicht mehr ausgeführt wurden. Dann werden Lastschriften zurückgegeben, es entstehen Kosten und vor allen Dingen: es gibt Rückfragen nach der Kreditwürdigkeit und Eintragungen bei der Schufa u.ä. Instituten.

    Und deswegen ist das Verhalten des Reiseveranstalters selbstgefällig, rechtsresistent und unverschämt.

    Gruss Gabriela

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1287603079000

    Einfache Frage:

    "Änderung AGB s nach Buchung möglich?"

    Einfache Antwort:

    Nein!

    Punkt.

    Alles andere kann man getrost vergessen.

    Wer es nicht glaubt, möge mir das Gegenteil beweisen.

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1287611196000

    Hallo Lexilexi!

     

    Ganz einfach:

     

    Wenn ein § in den AGB´s nicht rechtmäßig ist werden Dank diesen § nicht automatisch alle AGB´s unwirksam.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1287612251000

    @lugansk

    klingt logisch.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1287620065000

    Hab den "Trick" von Glauch gefunden. Das Ganze wird in der Reisebüro-Info angezeigt. Tagesaktueller Flugpreis ... bla bla ... erhöhte Anzahlung. Ich nehme mal an, dass diese Forderung damit ebenso wirksam ist wie Infos im Katalog.  

  • serramanna
    Dabei seit: 1124755200000
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    geschrieben 1287647920000

    @AntoniaW

    Ich denke, hiermit hast Du recht. Das ist der Trick. In meiner Reisebestätigung steht drin "Flugpreise tagesaktuell". Damit sind dann 40% Anzahlung zu rechtfertigen .Und bei genauem Lesen der AGBs bez. Restzahlung verbirgt sich das das leicht zu überlesende Wort, daß die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt entrichtet werden muss-damit kann man ja ruhig auch 6 Wochen vor Reiseantritt abbuchen.

     

    Da ich mal davon ausgehe, daß zusammengestellte Flugpauschalreisen einen großen Teil der Buchungen bei GLAUCH ausmachen ist das der gleiche Trick, den Politiker so gerne verwenden: ich mache eine Aussage (20%AZ) in den AGBs, die für 90% der Reisenden nicht zustrifft und die wahre zutreffende Klausel (20%+20% erhöhte Anzahlung bei tagesaktuellen Preisen) wird irgendwo in einem Nebensatz versteckt- aber nicht unter dem Hauptparagraph Leistung/Zahlung. Das ist schon hart am Betrug vorbei!

     

    Die "tagesaktuellen Preise" haben einen weiteren Nachteil. Die Stornobedingungen bei GLAUCH, die einem die Haare zu Berge stehen lassen:

    Statt der üblichen zeitlich an den Reisetermin gebundenen Storno- Staffeln, je nachdem wie weit der Abreisetermin noch entfernt ist, gilt bei GLAUCH für alle mit "tagesaktuellen Preisen"in Verbindung stehenden Buchungen eine einheitliche Stornosumme von 95%  :shock1: zu allen Zeitpunkten nach Abschluss des Reisevertrages. 

     

    Ich jedenfalls lerne daraus: das ist garantiert meine letzte Pauschaleise mit den X- und GLAUCH - Pommesbuden. In Zukunft buche ich die seriösen Veranstalter wie TC, TUI und ITS- auch wenns teurer sein sollte :? , die haben solche üblen Verschleierungstricks nicht nötig.

     

    Gruß Serramanna

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  • gastwirt
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    geschrieben 1287648804000

    dann trotzdem aufpassen! die werden nachziehen, um auch diesen innovativen Markt zu erobern. Thomas Cook XTOC gibt es schon. Kann es sein, daß du "Glauch-Sun" gebucht hast? die sind der virtuelle Teil von Glauch.

  • serramanna
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    geschrieben 1287653407000

    @gastwirt

    Ich habe die GLAUCH Sun Reise übers Reisebüro gebucht, nachdem ich mir die Reise im Internet rausgesucht habe.

    Zusätzlich bin ich leider noch insoweit betroffen, als eine Strecke auf der pleite gegangenenen HHI gebucht ist. Und wenn ich die sog "AGB"s in Verbindung mit den "tagesaktuellen Preisen"-Klauseln richtig interpretiere, scheint  das jetzt keineswegs das Problem des Veranstalters (wie normal üblich) zu sein, sondern, wenn der Ersatzflug teurer sein sollte, darf ich auch die Preisdifferenz noch übernehmen.

     

    Das Grundprinzip dieses Geschäftsmodells scheint zu sein, alle Risiken auf den Kunden abzuwälzen und dafür etwas günstiger als andere anzubieten. Das ist OK, so lange keine Störung eintritt.

     

    Wie sorglos GLAUCH mit dieser Risikoabwälzung leben kann, sieht man u.a. daran, daß Glauch auch heute noch munter Pauschalreisen hier bei HC anbietet, die Flüge mit HHI beinhalten (z.B. El Quseir / Ägypten ab/bis CGN 18.11 - 5.12.2010)

     

    Du hast recht: ich werde jederzeit Thomas Cook buchen- aber niemals XTOC. Die beiden sind ja (z.B. hier bei Holiday Check) als Veranstalter Gott sei Dank unterscheidbar.

    Gruß

    Serramanna

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  • privacy
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    Beiträge: 2837
    geschrieben 1287654713000

    Was fehlt, ist die klare und offene Ansage, egal ob im Netz oder im Reisebüro des Vertrauens gebucht. Machen sicherlich einige, aber vielfach ist es wie hier erst auf den 2. Blick erkennbar, welche Detailbedingungen gültig sind. 

    Übrigens, auch bei renommierten Anbietern wie TUI gilt bei Reisen  - ganz ohne X -  eine 40%ige Anzahlung gegenüber Standard von 25 Prozent: Wenn es sich um einen Sonderpreis handelt. Das mir schon untergekommene Problem dabei. Das Objekt ( hier Hotelbuchung RIU) war nicht als Sonderpreis oder Angebot im Netz erkennbar und klar markiert.

    Über diese Stornobedingungen habe ich mich früher schon mal ausführlich ausgelassen. Leider gibt es (soweit mir bekannt) da noch keine verwertbaren Urteile zu diesen Gepflogenheiten. Zumindest sollten Anbieter bei solchen Bedingungen einer Beweisumkehr unterliegen: Nachweis entstandener Kosten. 

    Momentan bleibt nur meine persönliche Empfehlung: Finger weg

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • bernhard707
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    geschrieben 1287761386000

    Und dazu gibt es bei Pauschalreisen den Reisesicherungsschein.

    Bei einer Nur-Flug Buchung wird sofort 100% des Preises fällig, auch dafür gibt es für kleines Geld eine Ticketversicherung.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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