• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1320349015000

    @Tine0983 sagte:

    .....Hmmm, sprich ich muss jetz einfach mal auf Kulanz des Reiseveranstalters hoffen und versuchen dass ich doch noch nen früheren Flug bekomm oder eben bissl was vom Reisepreis zurück.. Kulanterweise natürlich :-)

     ich verstehe hier die verwendung des wortes kulanz nicht so recht.

    warum fordert man eine kulanz? es ist doch nichts passiert.

    man fliegt an dem vereinbarten tag vom vereinbarten flughafen ab und dasselbe retour.

    aus welchem grund ist nun ein entgegenkommen - ohne anerkennung einer rechtspflicht - des veranstalters gefordert, wenn die reise so, wie sie gebucht wurde, auch geliefert wird?

     

    @v.s. nööööö- 1.287 x kommt der realität schon näher

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1320359269000

    @Lugansk

    "Prophet der des Lesens Mächtigen??" :shock1:   :frowning:

    Erstens sind die gebuchten Destinations angegeben, zweitens geht es nicht darum, sondern um die dispatch times und die Zwischenlandung in SXF ...

    :?

     

    Es sind also keine Fragen offen, man hängt lediglich bei der Einsicht, ab wann Urlaub rechtlich als Urlaub beginnt.

    Das ist hinreichend erklärt ...

     

    @Lexi

    Danke! :D

    Derlei hatte ich im Gespür, wollte aber eher untertreiben ... ;)

    Du hast ganz recht, insbesondere bei der Anreise ist eine Kulanz absolut unüblich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1320359549000

    Erklärbär:

    @Lugansk hat sich offenbar der von ihm propagierten Tugenden besonnen und seinen Beitrag noch vor meiner Antwort gelöscht ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • naucat2
    Dabei seit: 1137283200000
    Beiträge: 48
    geschrieben 1320618569000

    Schadensersatz bei Flugstornierung Aeroflot

     

    Hallo,

    bin am 03.11. aus Bangkok zurück gekommern. Wir hatten 2 Flüge über ein Onlineflugportal im Januar Flüge mit Aeroflot gebucht.

    1. Person am 09.10.11 Hinflug von Berlin über Moskau nach Hongkong

    Rückflug am 01.11.11 von Bangkok 10:15 h über Moskau nach Berlin 21:10 h

    2. Person am 09.10.11 Hinflug von Berlin über Moskau nach Hongkong

    Rückflug am 02.11.11 von Bangkok 10:15 h über Moskau nach Berlin 20:55 h

    Der gleiche Hinflug wurde pünklich wie gebucht durchgeführt.

    Am 01.11.11 habe ich meine freund auf den Flughafen Bangkok gebracht und auf der Anzeigetafel war sein Flug als cancelt angezeigt. Wir sind dann zum schalter der Aeroflot, wo auf einem Aushang Stand,das die flüge am 01.11. und 02.11.11 nicht statt finden und erst wieder am 03.11.11 geflogen wird. Nach sehr unfreundlicher Bedienung wurde der Flug vom 01.11.11 auf Thai Air/Lufthansa über Frankfurtnach Berlin umgebucht - Abflug 3 h später (13:15 h) und Ankunf 55 min (22:05) in Berlin Tegel, nicht wie gebucht in Berlin Schönefeld. Für die 3 Stunden Wartezeit wurden Verpflegungsleistungen undTelefongespräche sehr unfreundlich abgelehehnt.

    Dann wollte ich gleich (am 01.11. ca. 9:30 h) meinen auch gecancelten Flug für den 02.11. auch umbuchen auf Thai/Lufthansa am selben Tag (02.11.). Dies wurde abgelehnt und man sagte ich sollte morgen(02.11.) wieder kommen. Bei Verfügbarkeit (was man mir nicht zusichern konnte) würde man es dann so umbuchen oder man könne mich gleich auf den 03.11. (einen Tag später als gebucht) auf Aeroflot überBerlin nach Moskau umbuchen. Habe mich dann für die sichere Variante entschieden und für den 03.11.11 umgebuchte. Verpflegungsleistungen, Hotelunterbringung und Telefongespräche wurden auch wieder sehr unfreundlich abgelehehnt.

    Welche Ansprüche auf Entschädigung bestehen?

    Danke schon mal für die Hilfe im vorraus.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1320620212000

    @naucat2

    Wo bist du gestartet, bzw fand das Operating Berlin - Moskau auch mir Aeroflot statt?

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  • naucat2
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    geschrieben 1320623546000

    @vonschmeling

     

    war ein gebuchter Gabelflug

     

    Hinfug Berlin nach Hong Kong via Moskau und Rückflug Bangkok nach Berlin via Moskau - alle Flüge mit Aeroflot

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1320688017000

    @naucat2

    In deinem Fall sieht es leider schlecht aus mit einer Entschädigung:

    Die in den EU-Bestimmungen festgelegten Fluggastrechte gelten nicht für Abflüge außerhalb der EU mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz nicht in einem EU-Land hat.

    Wäre also euer Hinflug anulliert worden, hätte die EU VO 261 gegriffen, auf dem Rückflug jedoch leider nicht ...

    :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Aplawi
    Dabei seit: 1320796800000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1320838926000

    Hallo, vielleicht kann mir ja jmd vhier kurz helfen. Unser Rückflug aus der Türkei am 05.11. um 7:00 Uhr wurde storniert. Wir erhielten diese Nachricht am 4.11. mit einem neuen flug um 15:45 Uhr von Antalya mit 2,5 std Aufenthalt in Istambul und Weiterflug mit anderem Flug um 19:45 Uhr nach Frankfurt. Am Flughafen erfuhren wir dann , daß der Flug Antalya - Istambul überbucht ist und wir ( 2 Erw. u. 3 schulpflichtige Kinder aus NRW) auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht wurden. Dieser Flug hatte die gleichen Flugzeiten. Unser Rückflug erfolgte also 33 Stunden später als bei Reisebuchung mitgeteilt.

    Die Reiseleitung des Veranstalters (nach mehreren Anrufen in Deutschland beim Veranstalter) besorgte uns ein Hotel mit Transfer.

    Die Frankfurter Tabelle greift hier nicht, da Türkei und die Airlines Turkish Airlines nicht an EU-Recht gebunden sind.

    Besteht trotzdem ein Entschädigungsanspruch gegen den Reiseveranstalter? Wie kann ich einen evtl. Anspruch beziffern? Gibt es dafür Tabellen und wenn ja, wo kann ich die finden?

     

    vielen Dank.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1320839920000

    @Aplawi

    Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck! :D

    Du irrst dich ... selbstverständlich greift die Frankfurter Tabelle, lediglich die EU VO 261 ist nicht anwendbar auf ex Türkei mit TK.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • DerSven84
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1320930961000

    Hallo Leute,

     

    brauche eure Hilfe.....Wir hatten 2 Wochen Urlaub in Tunesien und sollten am Samstag zurück kommen.

    Der Rückflug war ursprünglich von Enfidha um 15.30 Uhr Richtung Düsseldorf geplant.

    Zunächst kam die Info dass der Flug sich um 5 Std verspätet. Nach ca. 45 minuten kam die Info dass der Flug ganz ausfällt. Wir wurden von unserem Flughafen samt Gepäck nach Monastir gebracht und wurden da in einem Hotel abgesetzt. Hier bekamen wir Essen und Trinken( 1 Getränk pro Person).....und irgendwann kam der Reiseleiter des Hotels und teilte uns mit,dass wir um 21.45 Uhr ab Monastir fliegen können,landen allerdings wegen Nachtflugverbot in Düsseldorf nur in Köln-Bonn und müssen von dort mit einem Shuttle-Bus nach Düsseldorf gebracht werden.

    Offizieller Flug war um 15.30 Uhr

    Tatsächlicher Flug um 21.45 Uhr

     

    Offizielle Ankunft in Düsseldorf 18:30 Uhr

    Tatsächliche Ankunft Düsseldorf 01:30 Uhr

     

    Kann man da Geld zurückfordern? Und wenn ja wie?? Fluggesellschaft Nouvelair.....

     

    Danke für eure Antworten die hoffentlich kommen.....

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