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Schlechte Nachrichten allerdings bezüglich Rückforderungen ...
Gemäß Frankfurter Tabelle stehen euch 10% eines Tagessatzes der Reise zu, diese sind ggf. beim Veranstalter geltend zu machen.
Nouvelair kann gem. EU VO 261 (EU Fluggastrechte) nicht in Anspruch genommen werden, da der Flug weder von einer EU Fluglinie, noch aus einem EU Mitgliedsstaat durchgeführt wurde.