Entschuldigt bitte, es war einfach nur eine Frage. WENN Condor uns was erstattet, so wie sie es am Flughafen gesagt haben, dann kann man das doch annehmen. Klar ist es das wichtigste dass alles noch gut gegangen ist, nur warum sollten nun alle Passagiere auf Geld verzichten, wenn Condor doch bereit ist, es zu zahlen? Ich will ja nichts einklagen oder so.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1321115205000
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geschrieben 1321115435000
Wie wäre es damit einfach auf das Geld zu verzichten und froh zu sein ,dass nix passiert is und Du einen schönen Urlaub hattest.....
Wie gesagt, hat was mit Empathie und Anstand zu tun....kann man leider nich kaufen.
Mach was Du für richtig hällst, aber ich finds vollkommen daneben.
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geschrieben 1321119189000
Es steht dir natürlich frei, das Angebot anzunehmen, wenn Condor denn tatsächlich erstatten sollte, was mich schon ein wenig verwundern würde, da höhere Gewalt.
In diesem Fall solltest du das allerdings stillschweigend tun und vllt. nicht eine derartige Frage in einem öffentlichen Forum stellen.
Es müsste dir klar sein, dass das bei vielen hier Unverständnis und - na ja - eine gewisse Empörung hervorruft.
Und nein, auch ich würde für das "Heile-Runterkommen" keine "Entschädigung" einfordern.
Aber das macht jeder so wie er es für "richtig" hält.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1321119494000
naja, so wie sie es beschrieben hat, bekam sie es ja fast aufgedrängt. Wenn es denn so wäre, so direkt dagegen wehren würde ich mich nicht...
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geschrieben 1321121627000
Bist du sicher ? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1321124926000
Genau...
Zuerst schrieb sie.. muss uns Condor Geld erstatten ?
Ich denke das war die Ausgangsfrage...
Ärgerlich wenn so was passiert...
aber man sollte mehr als froh und dankbar sein, dass alles so glücklich verlief..
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geschrieben 1321128075000
Hallo Valentine,
es ist gut, wenn gute Menschen Gutes tun, also reich den "Zettel" bei Condor ein und harre der Dinge die da kommen werden…
vg
demi
Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden. -
geschrieben 1321129610000
Wer einmal einen typischen Aufstand nach einem solchen Ereignis erlebt hat, würde jederzeit Zettel verteilen, die die Verspätung bestätigen (was völliger Quatsch ist, da sowohl die Airline über alle Details des Vorfalls Protokoll führt und auch die Presse voll ist davon, also wie würde man das abstreiten können??), oder das Angebot eines indisch/thailändische/italienischen aufliste - völlig egal, Hauptsache Zettel!!
Es verschafft dem Krisenmanagement ein wenig Ruhe - nicht mehr, nicht weniger.
Vogelschlag ist ein Paradebeispiel für "außergewöhnliche Ereignisse" und entbindet die Flugverkehrsgesellschaft von einer Entschädigung gem. EU VO 261.
Möglich allerdings, dass die CONDOR sich den tapferen Fluggästen auf eine andere Art erkenntlich zeigen will, also immer beherzt eingesandt den Wisch!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1321131246000
Option Reisepreisminderung:
Nach einem Urteil des AG Berlin (2009) ist Betroffenen in einem ähnlichen Fall eine Reisepreisminderung zugesprochen worden. Allerdings wurde der Veranstalter in Anspruch genommen, nicht die Airline.
Der Richter im erwähnten Fall vertrat die Ansicht, dass man die rechtzeitige Bereitstellung eines Ersatzes gewährleisten müsse und ordnete den Grund für die Verspätung als technischen Defekt NICHT bedingt durch "höhere Gewalt" ein.
In diesem Fall wäre also zur Wahrung der möglichweise bestehenden Rechte die Beschwerde beim Veranstalter einzureichen, nicht bei der Airline.
Ich erlaube mir die Bemerkung, dass ich persönlich diesen zitierten Beschluss für reichlich an den Haaren herbeigezogen halte und nicht unbedingt annehme, dass auch ein anderes Gericht zu einem solchen Entscheid kommen würde.
Wenn überhaupt ist der Flughafen durch Vergrämen zuständig für die Verhinderung von Vogelschlag, offenbar aber war die Gerichtsbarkeit in Berlin anderer Ansicht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1321160461000
Nur um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen: Ich würde weder träumen, etwas zu verlangen, wäre froh, dass es ist, wie es ist!
ABER: wenn mir jemand einen Zettel in die Hand drückt, mit dem Versprechen, "bei Einsendung gibt es Geld", wären mir die 55 Cent Porto ( nicht eingeschrieben) wurscht!
Und sorry. Wer DAS nicht macht...tztztz So viel Geld könnte ich mit NULL- Einsatz nicht mal am Handelsplatz Stuttgart verdienen, OHNE Zettel....