@Kourion
Ganz recht, darum geht es in dem Urteil, hatte ich ja ausführlich geschrieben.
Wenn man einigermaßen realistisch ist und sich ein paar Gedanken um Rotations und Auslastungsvorgaben macht, ist die Annahme vollkommen absurd, man könne innerhalb kurzer Zeit (hier <4h) seitens der Airline eine Ersatzmaschine bereitstellen - das schafft auch keine Linie ohne weiteres! Da geht es dann um Machbarkeiten, insofern teile ich dein Befremden bezüglich der Urteilsbegründung, der Carrier habe sich "auf solche Ereignisse besser vorzubereiten". Zumal Vogelschlag seitens der Airline nicht mit engmaschigeren Wartungsintervallen verhindert werden kann und somit komme ich auch zu der Prognose, dass dieses Urteil einer weiteren Instanz wohl nicht standgehalten hätte.
Auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Die "höhere Gewalt" als Begründung weicht immer mehr explizit erklärten "außergewöhnlichen Umständen", wird also der Beklagte exakt definieren müssen, welche Ereigniskette verursachend für die Verspätung oder Anullierung war.
Man kann auch über diese neue Methode "Ausgabe von Bestätigungen" uneins sein ... ich für meinen Teil halte sie für Makulatur, kein Mensch muss sich gesondert bestätigen lassen, dass sein Bomber 10h später abgehoben hat, als geplant, das kann man mit einfachsten Mitteln herleiten. Je nach Inhalt des Formulars könnte es immerhin aber dienen, anstelle epischer Berichte der Betroffenen nur ein paar maßgebliche Hinweise ablesen zu müssen, um über einen Anspruch zu entscheiden?
Letztlich ist weder bekannt, wer diese Blätter ausgegeben hat (Kompetenzen?), mit welcher Ansage sie tatsächlich überreicht wurden (ob und von wem die Ansage autorisiert war?) - all dies spielt aber eine nicht unerhebliche Rolle für die Beurteilung des Vorgehens.