• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1321176501000

    @gastwirt

    Wieviel Geld? :p

    Zum einen sehe ich nicht wirklich einen Grund, die Frage von @valentine moralisch zu bewerten. Sie hat ein Formular erhalten und soll damit ggf. eine Beschwerde begründen, dazu wurde sie in irgendeiner Form scheints aufgefordert.

    M.E. ist eine Nachfrage nicht verwerflich, auch wenn ich sie ebenso wenig hier gestartet hätte, sondern mich entweder an den Veranstalter, die Airline oder eine Verbraucherberatung gewandt hätte. Eine Sache ist die Dankbarkeit für die Unversehrtheit an Leib und Leben, eine andere die, dass die Vertragspartner 10h gebraucht haben, um die Reise fortsetzen zu lassen - eines hat mit dem anderen nichts zutun.

    Und nochmal: Es gibt einen richterlichen Entscheid, der Vogelschlag eben nicht als "höhere Gewalt" bewertet. Die Airline allerdings wird sich - bislang zurecht! - auf außergewöhnliche Umstände berufen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
    Beiträge: 1232
    geschrieben 1321178764000

    Mich würde ja mal interessieren, ob von den Passagieren aus New York, deren Bomber nach Vogelschlag mit stehenden Motoren im Hudson notwasserte, auch nur einer Entschädigungsansprüche z.B. wg. nasser Füsse gestellt hat...

    Dort sind sie doch sonst immer ganz fix mit Millionenklagen..

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1321179277000

    @cliff

    Die haben aber - Gott sei´s gedankt! - keine EU VO zu den Fluggastrechten! 

    Aber darum geht es auch nicht, es steht nicht zur Debatte, eine Entschädigung wegen "Erschreckens" oder "schlechtem Geruch" oder etwas in der Art zu verlangen, sondern um die 10 stündige Verspätung der Weiterreise.

    Ich finde es nicht fair, die Sachverhalte zu vermengen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1321179433000

    Ich habe die gestern verlinkte Seite / das Urteil (noch) gelesen und war schon ein wenig konsterniert. Aber davon mal abgesehen:

    Da sich die Klage gegen den RV richtete - damit geht es doch um die Erstattung eines Anteils von einem Tagessatz (FT) ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1321182280000

    @Kourion

    Ganz recht, darum geht es in dem Urteil, hatte ich ja ausführlich geschrieben. ;)

    Wenn man einigermaßen realistisch ist und sich ein paar Gedanken um Rotations und Auslastungsvorgaben macht, ist die Annahme vollkommen absurd, man könne innerhalb kurzer Zeit (hier <4h) seitens der Airline eine Ersatzmaschine bereitstellen - das schafft auch keine Linie ohne weiteres! Da geht es dann um Machbarkeiten, insofern teile ich dein Befremden bezüglich der Urteilsbegründung, der Carrier habe sich "auf solche Ereignisse besser vorzubereiten". Zumal Vogelschlag seitens der Airline nicht mit engmaschigeren Wartungsintervallen verhindert werden kann und somit komme ich auch zu der Prognose, dass dieses Urteil einer weiteren Instanz wohl nicht standgehalten hätte.

     

    Auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Die "höhere Gewalt" als Begründung weicht immer mehr explizit erklärten "außergewöhnlichen Umständen", wird also der Beklagte exakt definieren müssen, welche Ereigniskette verursachend für die Verspätung oder Anullierung war.

     

    Man kann auch über diese neue Methode "Ausgabe von Bestätigungen" uneins sein ... ich für meinen Teil halte sie für Makulatur, kein Mensch muss sich gesondert bestätigen lassen, dass sein Bomber 10h später abgehoben hat, als geplant, das kann man mit einfachsten Mitteln herleiten. Je nach Inhalt des Formulars könnte es immerhin aber dienen, anstelle epischer Berichte der Betroffenen nur ein paar maßgebliche Hinweise ablesen zu müssen, um über einen Anspruch zu entscheiden?

    Letztlich ist weder bekannt, wer diese Blätter ausgegeben hat (Kompetenzen?), mit welcher Ansage sie tatsächlich überreicht wurden (ob und von wem die Ansage autorisiert war?) - all dies spielt aber eine nicht unerhebliche Rolle für die Beurteilung des Vorgehens.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vaIentine
    Dabei seit: 1299628800000
    Beiträge: 31
    geschrieben 1321193565000

    Danke, so seh ich das auch. Für den Vogelschlag konnte niemand was. Trotzdem war es eine massive Verspätung!

    Als wir die Notlandung schon hinter uns hatten mussten wir erstmal sehr lange warten um zu erfahren ob und wenn ja, wann wir an dem Tag noch fliegen können. um 10:00 hieß es dann um 15:30 soll der nächste Flug gehen. um kurz nach 16 Uhr hat dann das Boarding begonnen...

    Es gab viele Zeitungsartikel zu dem Vorfall. Die Zeitangaben dort haben in keinster weise gestimmt. Dass wir um 6:20 starten sollten aber erst gegen 7:20 gestartet sind wurde nirgendwo erwähnt. Es war nämlich eine Notausgangstür kaputt. Das wurde erst bemerkt, als wir alle schon im Flugzeug saßen und quasi bereit zum Abflug waren. komisch! Dann, quasi in dem Moment, in dem das Flugzeug abhob ist das mit den Vögeln/dem Vogel passiert. Überall stand, dass der Pilot sofort umgedreht ist und wenige Minuten später wieder in Hamburg gelandet ist. Aber es war so, dass der Pilot durchgesagt hat, dass er, weil wir zu vollgetankt sind nicht gleich wieder landen kann und er deswegen bis zur Ostsee fliegen muss um Treibstoff abzulassen (hinterher sagte jemand, dies sei bei einer Boeing 757 garnicht möglich) Auch komisch! Letztendlich sind wir erst ca 40 Minuten später wieder in HH gelandet.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1321194094000

    Wenn mich nicht alles täuscht, ist eine Landung mit vollgetanktem Flieger nicht gerade ungefährlich.

    Aber das sollen die Experten beantworten.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1321200126000

    Noch einmal zu den Termini: Auch im vorliegenden Fall spricht man von einer Sicherheitslandung, nicht (wie teils auch die Presse!) von einer Notlandung.

    Es spielt im Übrigen keine Rolle, ob das Flugzeug nun nach 30 oder 40 Minuten wieder gelandet ist. Das Ereignis trat in einer Höhe von 4000 Fuß ein, die Piloten haben routiniert gehandelt und alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zur Sicherheit der Passagiere und der Besatzung berücksichtigt.

     

    Ich habe auch keine Ahnung, was eine defekte Tür mit dem Sachstand zutun haben soll und finde, dem Vorfall und seiner Aufarbeitung bekäme es ganz gut, wenn man nicht in Manier der einschlägigen Sensationspresse vollkommen irrelevante Details von "harter Landung" bis "Feuerwehreinsatz" durchkauen müsste? Zumeist handelt es sich um situationsbedingte Routinen - nicht mehr und nicht weniger.

    All diese Dinge spielen jedenfalls keine Rolle bei der Einschätzung der rechtlichen Ansprüche, um die es in diesem Unterforum nun mal geht.

     

    Rund um Not- oder Sicherheitslandungen, Vogelschlag und die üblichen Routinen dazu kann man in ausreichender Zahl in Fachforen recherchieren und dort dann auch diskutieren. Hier sind sie off topics ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cartierlady
    Dabei seit: 1321660800000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1321720380000

    Hallo zusammen,

     

    ich habe jetzt einige Zeit in den Foren geschaut um herauszufinden wann ein Flug als verspätet gilt und wann als storniert!?

    Meinem Entschädigungsanspruch wegen Flugstornierung wurde entgegnet das es sich lediglich um eine Verspätung handelte, nicht um eine Stornierung. (laut AGB's gibts nur Entschädigung bei Stornierung)

    Fact ist: das mein gebuchter Flug am 12.10.11 auf Grund eines technischen Defekts erst am nächsten Tag fliegen sollte. Dieser hatte dann aber eine andere Flugnummer und es handelte sich auch laut Crew nicht um die ursprünglich defekte Maschine.

    Airline war: easyjet

     

    Wie seht ihr das?

     

    Jasmin

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1321750314000

    Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @Cartierlady! :D

     

    Ggf. werden die AGB/ABB durch geltendes Recht (hier: EU VO 261) aufgehoben und je nach Strecke/Verspätung Vorfälle vom Gesetzgeber gleich bewertet.

    Maßgeblich für die Anwendung der EU VO 261 ist in deinem Fall die Tatsache, das UK ein EU Mitgliedsstaat ist; eine neue Flugnummer respektive eine Ersatzmaschine spielen keine Rolle bezüglich rechtlicher Ansprüche.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!