• Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1321962418000

    Hallo,

    wir haben vor einiger Zeit einen Flug mit Air Berlin für den 24.3.2012 von PMI nach DUS gebucht. Nun wird dieser Flug zwar noch im Flugplan aufgeführt, erscheint auch noch in der Auflistung bei Flugbuchung, ist dort aber nicht mehr buchbar.

    Nun sind wir etwas verunsichert. Wir haben bis jetzt auch noch keine Mitteilung erhalten, dass es Änderungen gibt bzw. ob der Flug nur ausgebucht ist oder gestrichen wurde. Wie verhält man sich nun am besten?  Und wie sieht die Rechtslage aus?

     

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1321962763000

    ...wenn der Flug ausgebucht ist, wieso willst Du dann etwas zur Rechtslage wissen? Darf AB seine Flüge nicht ausbuchen?

    Der Flug soll im März nächsten Jahres gehen, von daher würde ich einfach ganz entspannt mich auf Palma freuen... ;)

  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1321964260000

    Natürlich darf AB seine Flüge ausbuchen. Wir wollten auch nur wissen, ob es Fristen gibt, bis wann die Fluggesellschaft Änderungen mitteilen muss und ob wir auf eine Umbuchung auf einen anderen Flug bestehen können. Die Flüge werden ja nicht billiger und wenn wir uns um einen anderen Flug kümmern müssten, möchten wir das natürlich so früh wie möglich wissen, schließlich ist das auch mit Aufwand verbunden (wir müssen ja irgendwie von PMI nach DUS zurück).  Auch sind wir unerfahren, was "Nur-Flug-Buchungen" angeht

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1321967342000

    ...Fristen gibt es und die werden von den Airlines auch eingehalten.

    Allerdings sehe ich derzeit keinerlei Anlaß zur Sorge, der Flug taucht in den entsprechenden Plänen nach wie vor auf, ist aber eben ausgebucht. Warum also sollte daher der Flug stornieren und die Leute auf mehrere andere Flieger umbuchen?

    Freu Dich doch einfach auf Deinen Urlaub... ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1321999432000

    @Medelon

    Du hast doch gebucht, oder hab ich das falsch verstanden? :shock1:

     

    Ergo bist du ein Teil der Auslastung dieses Fluges und ich versteh überhaupt nicht, warum du Filme schiebst bezüglich "Umbuchung" etc.??

    Natürlich wird die Flugzeit/ das Routing jetzt noch nicht bombenfest sein, aber du hast am Tag X definitiv Anspruch auf ein Operating - und bisher wahrlich noch keine irgenwie geartete "Rechtslage"?!

    :frowning: :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1322003882000

    Wobei ein kurzer Anruf bei der Airline, wahrscheinlich die aufgetretenen Kopfschmerzen rasch lindern würde...

     

    Eigentlich unnötig, aber wenns hilft ;)

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1322005601000

    Selbst dies ist in Anbetracht eines Flugs am 24.03.12 mit AB wahrlhaftig überflüssig ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1322037082000

    @vonschmeling

    Ja wir haben fest schon vor längerem direkt bei AB (zu einem günstigen Preis) gebucht. Allerdings liest man im Moment so einiges von Flugstreichungen. Den Hinflug und das Hotel haben wir bereits ebenfalls fest gebucht. Sollte nun der Flug gestrichen werden, müssten wir uns ja wohl um einen anderen Flug (zu einem sicherlich höheren Preis) bemühen. Und dann wäre es für uns natürlich besser, wenn wir das nicht erst kurz vor dem Flug wüssten. Daher war meine Frage auch, wann die Airline dies mitteilen muss, da die Flugverbindungen an dem Tag nicht "so reichlich" sind.  Hinzu kommt: wir sind eigentlich „klassische Pauschalurlauber“ und daher unerfahren was „Getrennt-Buchungen“ und deren Abläufe angeht.

     

  • vonschmeling
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    geschrieben 1322040841000

    @Medelon

    > 14 Tage, ansonsten muss eine alternative Beförderung angeboten werden, deren evtl. Mehrkosten die Airline zu tragen hat.

    Allerdings ist der Umstand, dass der Flug im EPV nicht mehr buchbar ist, nicht unbedingt ein Indiz für eine Streichung.

    Leider ist mein Sternchenkopftuch in der Reinigung und ich kann dir natürlich schwerlich präzise vorhersagen, wie die AB ihre Operatings im März 2012 anpasst ...

    ;)

     

    Mein Rat: Mach dich locker! Es kütt, wie´s kütt - und vorsorglich einen weiteren Flug zu buchen ist sicher keine Alternative! 

    :D

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • uschi 404
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    geschrieben 1323298232000

    Flug mit Condor Nov. 2009 Frankfurt-Punta Cana, 11 Stunden Flugverspätung beim Abflug in Frankfurt. Heute  ist die Entschädigung eingegangen. Condor hatte für 2 Personen 120 Euro angeboten, nun sind es dank EU-calim nach Abzug der EUclaim Provision 943 Euro. Es war ein langer Weg, aber Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland so eine Sache. Ich kann allen raten nicht aufgeben,darauf wird nur gewartet. Hat noch jemand eine höhere Entschädigung als von Condor angeboten bekommen für Flug DE 6232 von 21.11.09?

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