• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1323301058000

    @uschi 404

    Gratuliere zunächst...

    erlaube mir jedoch den Einwand, dass nicht jeder, der "Recht" zu haben glaubt, auch "Recht" hat ... insofern ist es nur gerecht, dass Fachleute darüber letztlich befinden!

    ;)

    Und "Durchhalten" ohne Kostenübernahme durch eine Versicherung kann sich finanziell schon einigermaßen grenzwertig gestalten ...

    :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • michaelcilly
    Dabei seit: 1239494400000
    Beiträge: 28
    geschrieben 1324139485000

    Wie ist die Rechtslage? Wir sollten am .26.11 von Santo Domingo mit der Iberia um 18:35 Uhr nach Madrid Fliegen, leider ging der Flieger erst um 19:20 Uhr los,45 Minuten verspätung. Wir kamen am 27.11 erst um 08:20 Uhr in Madrid an , bis wir aus der Maschiene waren , war es schon 08:35 Uhr. Unser Weiterflug nach Düsseldorf mit der Iberia sollte um 09:05 Uhr gehen. Da man vom Ausstieg bis zum Weiterflug ca. 20 minuten braucht, Fußweg und Bahnfahrt, war leider unser Flug weg, wie von anderen 250 Leuten , Zürich, Frankfurt, Wien u.s.w. Wir gingen zum Iberia -Schalter und dort gaben sie uns einen Flug um 16:15 nach Düsseldorf, wir hatten Glück, einige kamen erst um 20:00 oder 22:00 Uhr dort weg. Wir bekamne ein Gutschein über ein Mittagessen.

     

    Wie sieht es mit der Entschädigung aus, da wir ja 7 STD in Madrid verbringen mußten?

    Habe schon einige Meinungen gehört , aber vielleicht kennt sich ja jemand mit der Rechtslage aus.

     

    Gruß  Michael

    Mein Motto lautet: so oft Urlaub machen , wie es noch geht.Man kann nichts mitnehmen am Ende!
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1324141897000

    Wegen der Rechtslage solltest du einen Anwalt konsultieren, hier können nur Meinungen wiedergegeben werden.

    Ich meine kein weiterer Anspruch wegen des nur unwesentlich verspäteten Abflugs in Santo Domingo, die kalkulierte Stopover Zeit in Madrid war offensichtlich zu kurz.

    Vielleicht anders wenn die Flüge auf einem Ticket gebucht waren.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1324143950000

    Es muss eine angemessene Verpflegungsleistung erbracht werden (ich nehme an, ihr habt Verzehrvoucher erhalten oder etwas in der Art?), keine "Entschädigung".

    Edit: "Meiner Meinung nach..." ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
    Beiträge: 140
    geschrieben 1326151338000

    ok neuer Versuch, auch wenn ich glaube, dass dies in den über 1000 Beiträgen hier, wie viele andere auch, die ich gelesen habe, untergeht...aber seis drum

     

    Hallo im Forum!

    Da ich ein etwas exotisches Thema habe (wenn ich den Mainthread so lese), habe ich dafür ein eigenes Thema aufgemacht. Ich hoffe das ist ok so...

    Ich hatte kürzlich eine längere Reise nach Neuseeland unternommen und bin von dort auf die Fidschi Inseln weiter geflogen. Das Rahmenprogramm war über einen Veranstalter organisiert, insbesondere dieFlüge.

    Von Neuseeland nach Fidschi hatte die ursprünglich vorgesehene Air Pacific einen technischen Defekt. Wir wurden auf einen anderen Flug mit Air Nezeeland umgebucht... 8 Stunden später.

    Wie sehen die Experten die Chancen dafür eine Entschädfigung zu bekommen (wir bekamen eine schriftliche Bestätigung darüber) Wie ich das sehe, muß ich mich an den Veranstalter wenden. Was würdet Ihrtun?

    Vielen Dank!

    Gruß

    Jessy

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1326152526000

    Schön, Du hast den richtigen Thread gefunden.

    Keine Sorge, die Frage geht hier nicht unter. Hier ist der Sammelthread für solche Anliegen,da dies immer wieder ein Thema ist.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1326153401000

    Ansprechpartner ist die Airline, nicht der Veranstalter. Bei einem Flug von Neuseeland nach Fidschi keine Chance auf eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261.

    Aber ich lasse mich gerne korrigieren.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1326155593000

    NZ ist Unterzeichner des Montrealer Übereinkommens, eine Entschädigung durch den RV erscheint mir im vorliegenden Fall kaum die Mühe wert zu sein.

    Entschädigungsrelevant wären 3h à 5% des anteiligen Reisepreises ...

    Sofern der Fidji Sidestep im Rahmen der Pauschalreise nicht einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten bestreitet, ist es wohl müßig, eine Entschädigung zu beziffern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
    Beiträge: 140
    geschrieben 1326186350000

    Erst mal danke für Eure Antworten! In Europa müßte man sich auf jeden Fall an die Airline wenden, das weiß ich. Aber wir sind ja nicht in Europa demnach auch keine Gültigkeit der hiesigen Entschädigungsregelung.

     

    Nun der Abstecher nach Fidschi war kein Daytrip und bewegt sich kostenmäßig deutlich im 4-stelligen Eurobereich.

     

    Also direkt an die Airline (und nicht den RV) mit Bezug auf das Montrealer Abkommen? Oder sollte man doch das buchende Reisebüro für sich kämpfen lassen?

     

    Gruß

    Jessy

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1326187964000

    Jessy_233

    Ab der 5ten Stunde der Verspätung erstattet der Veranstalter 5% des anteiligen Tagespreises der Reise, also vierstellig ./. Dauer x 0,05.

    Das kannst du auf alle Fälle beziffern und dich an den RV wenden mit der Beschwerde.

    Diesen Part magst du allerdings auch dem Reisebüro überlassen, ein Kampf dürfte das m.E. nicht werden.

    Die Airline hingegen wird geltend machen, sie habe alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Passagiere zeitnah ersatzweise zu befördern und eine Entschädigung mutmaßlich verweigern. Das wird sich das Reisebüro kaum antun und dürfte auch kein einfaches Unterfangen sein, zumal hierfür Gerichtsstand Standort der Airline wäre.

     

    Es ist sehr freundlich von dir, hierzu zu erklären, aber kaum einer wird auf die Idee gekommen sein, die EU VO 261 sei hierfür anzuwenden ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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