Jessy_233
Ab der 5ten Stunde der Verspätung erstattet der Veranstalter 5% des anteiligen Tagespreises der Reise, also vierstellig ./. Dauer x 0,05.
Das kannst du auf alle Fälle beziffern und dich an den RV wenden mit der Beschwerde.
Diesen Part magst du allerdings auch dem Reisebüro überlassen, ein Kampf dürfte das m.E. nicht werden.
Die Airline hingegen wird geltend machen, sie habe alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Passagiere zeitnah ersatzweise zu befördern und eine Entschädigung mutmaßlich verweigern. Das wird sich das Reisebüro kaum antun und dürfte auch kein einfaches Unterfangen sein, zumal hierfür Gerichtsstand Standort der Airline wäre.
Es ist sehr freundlich von dir, hierzu zu erklären, aber kaum einer wird auf die Idee gekommen sein, die EU VO 261 sei hierfür anzuwenden ...