• Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
    Beiträge: 140
    geschrieben 1326196136000

    Danke!

     

    (Das mit der EU Verordnung kam übrigens nicht von mir sonderm Deinem Vorredner...der sich "gerne korrigieren lassen wollte", was Du ja jetzt getan hast und eine einfache Rechnung beherrsche ich dann doch. Noch mal danke :D )

     

     

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1326200658000

    Wenn schon, dann bitte richtig wiedergeben ;)

    @bernhard707 sagte:

    ...Bei einem Flug von Neuseeland nach Fidschi keine Chance auf eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261...

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
    Beiträge: 140
    geschrieben 1326203730000

    Ok, aber das mit der EU Verordnung kam trotzdem nicht von mir, weil es mir klar war, dass die bei einem "innerozeanisch-neuseeländischen" Flug nicht "zieht"  ;)

     

    Ich werde jetzt noch mal genau rechnen und dann überlegen, was ich mache. Wenn es jemand interessiert, gebe ich mal ne Rückmeldung. Erstmal noch ein Danke! 

     

    Nachtrag aus Interesse doch noch mal zum EU Thema jetzt kommts tasächlich von mir ;) :

    Wo sind eigentlich die ganzen Beiträge zu dem in den Medien viel diskutierten EuGH Urteil hin? Ich habe gesehen, da gab es mal ein eigenes Thema, das aber wohl gesperrt wurde warum auch immer. Jetzt wollte ich mal was nachlesen, aber die ganze "Kolumne" wurde gelöscht...sehe ich das richtig?

  • Naddel811
    Dabei seit: 1200614400000
    Beiträge: 105
    geschrieben 1326464246000

    Okay, wenn ich das richtig verstehe dann kann ich mich beim Reiseveranstalter selber nicht beschweren, sondern muss das bei der Fluggesellschaft tun?

    Was mach ich aber wenn die Fluggesellschaft geändert wurde?

    Wir haben einen Flug mit Sun Express gebucht der Morgens hätte los fliegen sollen und wurden wir auf eine Condor Maschine gebucht die erst Abends hin flog. An wen muss ich mich da wenden?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1326465537000

    An gar niemanden, denn du hast keinen Anspruch. :?

    Die Änderung des Routings, des Fluggerätes, der Flugzeiten und des Carriers bleiben vorbehalten. Das kannst du hier gefühlte 81 246x nachlesen oder kurz in den AGB deines Veranstalters.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Naddel811
    Dabei seit: 1200614400000
    Beiträge: 105
    geschrieben 1326569895000

    Wieso soll ich keine Ansprüche haben? Mittlerweile weiß ich nämlich das due Fluggessellschaft nicht den Flug verlegt hat, sondern das uns der Reiseveranstalter einfach auf ein anders Flugzeug gebucht hat. Wahrscheinlich weil wir den Urlaub recht günstig gebucht haben.

  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
    Beiträge: 1514
    geschrieben 1326570650000

    @Naddel

     

    Trotzdem hast du keinen Anspruch.

    @vonschmeling hat doch deutlich auch die Rechtmäßigkeit der Änderung des Carriers (Fluggesellschaft) mit aufgezählt.

    Das alles ist auch eindeutig in den AGB des Reiseveranstalters nachzulesen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1326572217000

    @Naddel

    Du hast nun deinen Unmut in 3 verschiedenen Threads und Foren kundgetan. :?

     

    Auch wenn du es zig Mal wiederholst: Flugzeiten und Fluggesellschaft können sich ebenso wie der Streckenverlauf ändern und du kannst keinerlei Ansprüche geltend machen.

    Und warum ? wieso ? und weshalb ? ist dabei völlig unbedeutend.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
    Beiträge: 4482
    geschrieben 1326577121000

    @Naddel: Du hast keine Ansprüche weil du nicht "einen Flug mit Sun Express der Morgens hätte los fliegen sollen" gebucht hast.

     

    Du hast gebucht: Flug von dem gebuchten Abflughafen zu dem gebuchten Zielflughafen an einem bestimmten Tag X, welcher von 0:00 bis 23:59 Uhr dauert. Sonst nichts (nicht "morgens" und auch nicht Sun-Express). Alles andere - also Flugzeit (innerhalb des o.g. Zeitfensters), Fluglinie etc. hast du nicht fest gebucht, sondern entscheidet der Reiseveranstalter, und der darf es eben auch mehrfach verändern.

    Hat´s jetzt klick gemacht ;) ?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1326579152000

    Hier ein Beispiel aus den AGB der 12fly, so oder ähnlich sind die Bedingungen für den weit überwiegenden Teil der Pauschalreisen formuliert:

    3.2 Flugbeförderung

    Bei Direktflügen behalten wir uns aus flug- und programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Aufgrund verschiedener Einflüsse kann es auch kurzfristig zu Änderungen der Streckenführung, Flugzeiten und Fluggesellschaften kommen.

    Wir bitten um Verständnis, wenn im Ausnahmefall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und / oder der Rückflug bereits in die Vormittagsstunden.

     

    Fazit: Kein Anspruch, das Vorgehen des Veranstalters ist rechtlich unstreitig abgesichert.

     

    Doppelpostings sollten gemeldet werden, sie widersprechen den Forenregeln. :?

     

    Angesichts der Omnipräsenz dieser Thematik hätte man sich den Atem sparen können ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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