• Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1328698580000

    @Alfred_Tetzlaff sagte:

    So, habe Sunexpress nach mehrstündiger Flugverspätung angeschrieben(Einschreiben mit Rückschein) und auf EUGH-Urteil hingewiesen.

    Es kam zu keinerlei Reaktion, nicht einmal eine Absage mit der Ausrede der außergewöhnlichen Umstände - ist mittlerweile vier Wochen her, seit ich den Rückschein erhalten habe - werde nun einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten.

    Ich nun wieder...

    Auch der Anwalt hat Sunexpress angeschrieben, Fristen schon monatelang abgelaufen.

    Nun wird Klage eingereicht, RSV bezahlt.

     

    to be continued...

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • vonschmeling
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    geschrieben 1328730422000

    @Alfred_Tetzlaff

    Bei der Beschwerde ist es von maßgeblicher Bedeutung, ob die Verspätung auf dem Hin- oder auf dem Rückflug entstanden ist. Betrifft sie einen Flug ex AYT nach D wird die EUVO zu den Fluggastrechten nicht angewandt, da sich weder der Sitz der Airline (Istanbul) noch der Abflugort in der EU befinden. Das würde auch erklären, warum sich die Airline nicht zum Sachverhalt verlautbart.

    In diesem Fall hättest du (die Frist ist allerdings längst abgelaufen!) den Veranstalter gemäß Frankfurter Tabelle in Anspruch nehmen müssen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1328794789000

    Ex D nach AYT...

     

    Ich vermute mal, dass der Anwalt ansonsten wohl das Thema Frankfurter Tabelle angesprochen hätte...

    Der meinte auch, dass bei mittlerweile fast allen Fluggesellschaften in punkto Beschwerdemanagement/Regress bis zum letzter Minute hinausgezögert wird...

     

    Ich warte ab...hab keinen finanziellen Schaden und harre der Dinge, die noch kommen mögen.

     

    Ein Gutes hat das Ganze jetzt schon... ohne diese Angelegenheit hätte ich vermutlich nie herausbekommen, dass die Buchung einer Pauschalreise teurer sein kann, als wenn ich Flug, Transfer und Hotel einzeln buche, dahingehend habe ich schon Geld gespart... :p

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  • ReinerZufall
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    geschrieben 1330334489000

    Hallo liebe Gemeinde,

     

    nun hab ich ein paar Fragen :-)

     

    ich flog pauschal von München nach Mauritius über Dubai (mit Emirates). Durch einen Defekt der Klimaanlage verspätete sich der Flug um 224min und somit ging uns ein erster Sonnentag flöten. Desweiteren haben wir eine Mahlzeit verpasst, die ja im Reisepreis inkludiert ist (AI) :-(

     

    Nun meine Fragen:

     

    1. hab ich überhaupt monetäre Ansprüche, da ich gelesen hab, dass erst ab 5h der Flugpreis erstattet wird? (hier im Forum steht allerdings 3h(!?))

    2. gilt überhaupt das EU-Recht (bzw.EU-Verordnung ), da Flug ab Dubai Verspätung hatte, also nicht in der EU bzw. Emirates keine europäische Airline ist, Start der Reise ja aber München war?

    3. Ansprüche beim Reiseveranstalter oder direkt bei der Airline oder beides?

    4. zahlt die Rechtsschutz? schließlich geht es ja um zivilrechtliche Ansprüche.

     

    Eigentlich bin ich nicht der Mensch, der 2 Tage nach dem Urlaub Minderungen beantragt, jedoch kommt noch hinzu, dass ich beim Hotelzimmer um 2 (!!) Kategorien downgegraded wurde und die Kompensation seitens des Hotels ein Lacher war, sodass ich mich hier ebenfalls darum kümmern muss.

     

    Wäre für Tips sehr dankbar :-)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1330337228000

    Du hast keine Ansprüche, die sich aus der EU VO 261 ergeben würden, da dein verspäteter Flug weder von einer EU Airline noch aus einem EU Mitgliedsstaat durchgeführt wurde.

    Für einen Anspruch an den Veranstalter ist die Verspätung zu gering.

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  • ReinerZufall
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    geschrieben 1330373001000

    okay danke, so ein ärger :-(

  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1330420588000

    Gestern  bei Wiso wurden wieder alle Rechte der Kunden bei Verspätungen erläutert und auch die Praxis der Fluggesellschaften dargelegt.

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  • woelfi47
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    geschrieben 1330431057000

    Wir fliegen nach SO Asien mit der Thai. Die Reise ist eine Pauschalreise. Wie verhalte ich mich, wenn auf Grund des Streiks am Frankfurter Flughafen meiner Flieger nicht fliegt.

    Verspätungen auf Pauschalreisen von bis zu 4 Stunden sind ja hinzunehmen. Durch die neuerliche Verschärfung ist ja sogar mit einer Stornierung zu rechnen. Was ist dann zu tun?

    Welche Verpflichtungen hat der Veranstalter?

    Da ich vor dem Abflug schon einen Tag zuvor nach Frankfurt reise, das RB am Samstag u. Sonntag geschlossen hat, könnte mich das RB auch nicht kurzfristig informieren

  • bernhard707
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    geschrieben 1330435574000

    Streik ist höhere Gewalt und dir bleibt nicht mehr, als dich auf den HP deines Veranstalters, der Thai und des Airport FRA über den aktuellen Stand zu informieren.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1330442203000

    bernhard verwies bereits auf die HP des RV, etc. 

     

    Es ist auch möglich, dass MA des RV dich telefonisch kontaktieren, wobei dir der Alternativflug mitgeteilt wird.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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