Berichtigung:
@bernhard707 sagte:
Dieser Streik ist höhere Gewalt...
AUA-Flug Delhi-Wien letzte Woche.
Wegen Triebwerkschaden musste der Start abgebrochen werden.
Passagiere wurden bis zur Reparatur in ein Hotel gebracht.
Landung in Wien 16 Stunden verspätet.
Laut Homepage einer Inkassofirma stehen einem 600,- € Entschädigung zu,
ist das richtig ?
Grundsätzlich kann die EU VO 261 zur Anwendung kommen.
Mutmaßlich wird die Airline sich auf unvorhergesehene Ereignisse berufen und eine Entschädigung zunächst ablehnen.
I.d.R. wird vor Gericht geklärt, ob die Airline die Verspätung verschuldet hat und für eine Entschädigungsleistung in Anspruch genommen werden kann.
@vs,
bevor wir aussteigen mussten teilte uns der Kaptitän mit das es sich bei dem Fehler um ein gebrochenes Ventil des linken Triebwerks handelt.
Also ein technisches Gebrechen, und diese entbinden die Airlines laut dieser Eu-Verordnung nicht von Entschädigungen.
Oder irre ich ?
Du irrst dich nicht, generell entbinden technische Defekte nicht von einer Entschädigungsleistung - Ausnahmen bestätigen die Regel.
Führe mit diesem Formular Beschwerde bei der AUA und harre der Dinge. Eine Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen ist durchaus üblich.
Wir haben eine Pauschalreise gebucht und wurden gestern darüber informiert, dass der Rückflug am 2.4. nach Stuttgart "ausfällt". Man hat uns einen Rückflug nach Hannover und Bahntickets angeboten. Wir kämen nachts in Hannover an, müssten ca. 6 Stunden auf den ersten Zug warten und dann ca. 5 Stunden Bahnfahrt auf uns nehmen um an unser in Stuttgart geparktes Auto zu kommen. Das ist doch nicht zumutbar, oder doch?
Kann man aus so einem Grund eine Reise auch kostenfrei stornieren?
Welche Erfahrungen habt ihr mit sowas gemacht?
Danke.
Claudia
Hi,
wenn es für dich nicht zumutbar ist:
Bei geändertem Abflug- / Rückflughafen kannst du m. E. von der Reise zurücktreten / kostenfrei stornieren.
Hallo,
eine vorbeugende Fragestellung.....
Am 16.05. haben wir FRA-USM mit der Thai gebucht. Ankunft in BKK um 6:15 Uhr und Weiterflug um 07:45 Uhr nach Samui.
Ich weiss das die Umsteigezeit in der Regel ausreichend ist, aber was ist wenn der internationale Flug z.B. 1,5 Stunden Verspätung hat? Dann wäre der Inlandsflug weg und der nächste wäre erst um15:20Uhr.
Frage meinerseits ist welche Rechte man hätte wenn man wegen einer Verspätung des internationalemn Flugs den Inlandsflug verpasst? Hier geht es mir nicht um Geld, sondern schnell zum Ziel zukommen,da es von Samui aus noch weitergeht. Dürfte man dann eine Umbuchung auf Bangkok Airways verlangen, da die ja fast stündlich fliegen?
Das wäre interessant zu wissen. Nur für den Fall das man darauf nicht bestehen kann, müsste man dann die 7 Stunden am Fluggate verbringen, oder stände einem da ein Hotel zu? Was wäre wenn der Nachmittagsflug voll ist?
Ich wil hier nicht ein Riesenthema eröffnen, sondern nur eine Idee von der Handhabung in solchen Fälle erlangen.
Grüße
Düren
Kann auch sein, dass dich vorher der Blitz beim Sch...littschuh fahren trifft!
Wenn die beiden Flüge nicht auf einem Ticket gebucht sind hast du auf gar nix Anspruch, vielleicht nimmt dich die Thai aus Kulanz bei dem Nachmittagsflug mit.
Der Transferdesk der Thai ist übrigens rechts am Ende des Concourse kurz vor der Immigration für Weiterflüge im Inland. Ansonsten hast du genügend Zeit den Bangkok Airport zu erkunden.
Edit:
Ergänzend zum OT Beitrag von Palme im Airline Thread, die Tel. Nr. des Thai Office Frankfurt ist 069 9287 4444
Komm Bernhard, das ist nicht so abwegig wie vom Blitz getroffen zu werden. Hättest Du meinen Beitrag ordentlich gelesen, wüsstest Du das ich die Flüge nicht getrennt gebucht habe. FRA-USM ist gebucht.
Also wie sehen unter den Vorzeichen meine Fragen aus bzw. welche vernünftigen Antworten gibt es?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!