Es gab sie vielleicht mal, aber auch Airlines behalten sich Anpassungen vor.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1331593613000Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1331594002000
Meine Eltern buchen immer Pauschalreisen zu Ihnen genehmen Zeiten. Die letzten 5 Jahre wurde der Flug IMMER auf eine Zeit spät Abends oder ganz früh morgens verlegt und sie regen sich jedes Mal auf.
Ich nicht mehr seitdem ich die Fahrerei Nachts um 3 Uhr ablehne.
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geschrieben 1331594630000
klar kann ich das verstehen, wenn das flugzeug nicht voll ist, das dann änderung vorgenommen werden... aber bei mir ist das noch bis zum flug über 4 monate und dann noch sommerferien, da wird der flug noch nicht gestrichen. und sowie es ja aussieht, gibt es diesen flug um diese uhrzeit gar nicht... werde morgen mal bei ITS anrufen, mal sehen was sie dazu sagen.
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geschrieben 1331594951000
Ich verstehe zwar Deine Enttäuschung, es ird Dir aber nichts bringen. Die Veranstalter können die Flüge ändern wie sie lustig sind. Der An und Abreisetag sind keine Urlaubstage wird hier immer gepredigt.....
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geschrieben 1331716253000
@Alfred_Tetzlaff sagte:
Ich nun wieder...
Auch der Anwalt hat Sunexpress angeschrieben, Fristen schon monatelang abgelaufen.
Nun wird Klage eingereicht, RSV bezahlt.
to be continued...
Tatsächlich hat Sunexpress reagiert....und zwar mit einem Satz an das Gericht, nämlich das die Klage abzuweisen sei,keine Begründung, nur der eine Satz...
to be continued...
2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera -
geschrieben 1331727130000
das alles klingt im Großen und Ganzen nicht nach einer Besserung für den Kunden...
Beim Streit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und TUI um die Bekanntgabe von Flugzeiten hat das Landgericht Hannover sein Urteil verkündet. Entschieden ist damit allerdings nichts: Vorerst bleibt alles beim Alten.
In dem Verfahren geht es um die Klausel 3.3. aus den TUI-Reisebedingungen. Sie besagt, dass die endgültigen Flugzeiten dem Kunden mit Zusendung der Reiseunterlagen mitgeteilt werden. Der VZBV sieht darin eine Möglichkeit, nachträglichen Flugzeiten zu Lasten der Kunden zu ändern. Dieser Klage ist das Landgericht gefolgt. Der Absatz besagt weiter, dass Flugzeiten, die dem Kunden bei Buchung im Reisebüro mitgeteilt werden, unverbindlich seien. Dieser Antrag gegen eine weitere Konkretisierung der Reisebedingungen wurde dagegen zurückgewiesen.
TUI argumentierte, dass die Flugzeiten bei Buchung häufig noch gar nicht endgültig feststünden. Insbesondere bei sehr frühen Buchungen habe die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen (Slot-Konferenzen) noch gar nicht stattgefunden. Zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine voraussichtliche Flugzeit bestätigen müssen.
Das Verfahren wird nun vermutlich in höherer Instanz fortgeführt: TUI hat Berufung beim Oberlandesgericht Celle angekündigt, will jetzt aber erst die Urteilsgründe prüfen. Solange der Rechtsstreit nicht endgültig entschieden ist, bleibt es bei der bisherigen Regelung.
Quelle: touristik aktuell
Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit. -
geschrieben 1331744202000
@carofeli sagte:
In dem Verfahren geht es um die Klausel 3.3. aus den TUI-Reisebedingungen. Sie besagt, dass die endgültigen Flugzeiten dem Kunden mit Zusendung der Reiseunterlagen mitgeteilt werden. Der VZBV sieht darin eine Möglichkeit, nachträglichen Flugzeiten zu Lasten der Kunden zu ändern. Dieser Klage ist das Landgericht gefolgt. Der Absatz besagt weiter, dass Flugzeiten, die dem Kunden bei Buchung im Reisebüro mitgeteilt werden, unverbindlich seien. Dieser Antrag gegen eine weitere Konkretisierung der Reisebedingungen wurde dagegen zurückgewiesen.
Helft mir bitte mal gerade, stehe ein wenig auf dem Schlauch und finde diesesn Absatz äusserst widersprüchlich!
Also die Flugzeiten dürfen im Nachhinein nicht geändert werden, müssen aber auch nicht konkretisiert werden Heisst das nicht im Endeffekt, dass es in Zukunft gar keine voraussichtlichen Flugzeiten mehr geben kann, denn sonst schiessen sich die VA doch ein Eigentor...
Habe bestimmt nen Denkfehler, komme aber gerade nicht dahinter und bitte um Aufklärung
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geschrieben 1331746583000
Der vollständige Passus ist dieser:
"3.3 Flugbeförderung
Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind nur dann unverbindlich, wenn sie in der Bestätigung ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden." Quelle: tui.com
Schlüsselsatz in carofelis Zitat ist wohl: Änderung zu Lasten des Kunden... Das wird nun m. E. untersucht.
Was die Forderung nach Konkretisierung betrifft, so wurde diese zurückgewiesen (?)
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1331748028000
also ich verstehe all die Fragen zu diesem Thema auch nicht so ganz, Holger.
Wenn ich pauschal früh buche dann empfinde ich die angegebenen Flugzeiten nie als verbindlich und weiß, das diese sich durchaus ändern können. Verlässlich wird das Ganze für mich mit Erhalt meiner Reiseunterlagen - die darin angegeben Zeiten sehe ich schon als festen Anhaltspunkt, trotzdem prüfe ich bis zum Abflugtag die Flugdaten über Checkmytrip.
Ein hübsches Gesicht wird altern, ein geiler Körper ändert sich, aber ein guter Mensch wird immer ein guter Mensch bleiben -
geschrieben 1331751382000
@Helmut&Ulla
Nun ja , da aber der Bundesverband der Verbraucherzentralen Klage eingereicht hat, wird es interessant sein zu hören, was im Endeffekt dabei herauskommt.
Zur Zeit wurde ja noch nichts entschieden.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)