• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1334188533000

    Kleines Update zur "gebuchten Fluggesellschaft":

     

    Es ist in der Tat zutreffend, dass bei vertraglicher Zusicherung einer bestimmten Fluggesellschaft der Kunde auch Anspruch darauf hat, mit dieser befördert zu werden.

    Geschieht das nicht, ist dies ein Reisemangel.

    Hinweis auf eine solche Festlegung ist insbesondere eine ausgewiesene Gebühr/ ein Aufpreis, der für eben dieses Operating verlangt wird.

    Diese Variante ist bei Pauschalreisen nicht mehr sehr verbreitet, könnte sich aber wachsender Beliebtheit erfreuen, wenn die Kunden, die vollmundig bekunden, lieber einen Aufpreis zu bezahlen, als je wieder XY-Ailines zu nutzen, beim Wort genommen werden!?

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • C.+S.
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    geschrieben 1334190975000

    Flug gecancelt  - habe ich noch irgendwelche Ansprüche??

    So, nun ist es tatsächlich passiert, dass auch ich mal diesen thread in Anspruch nehmen möchte.

    Sachverhalt:  (Rückflug)

     

    Gebucht im Internet, kein Veranstalter, Flug am 10.April mit TAP von Funchal nach Lissabon,

    frühmorgens, Abflug 7:20.

    Weiter dann (seperat gebucht, andere Airline, LH) Nachmittags ab Lissabon nach FRA.

    Nächster Tag ein Arbeitstag (11.April).

     

    Mails noch am Vorabend gecheckt, keine Informationen zu Flugzeitenänderungen.

     

    Ankunft am Flughafen Funchal um 6:00 Uhr morgens - Flug Funchal - Lissabon gecancelt.  Grund dafür ist bis heute nicht bekannt.

    Nach ziemlich langem Anstehen am Info-Schalter folgendes: Es wird uns ein Flug nach Lissabon am Abend, 18Uhr irgendwas, Ankunft Lissabon gegen 20Uhr, angeboten.

    Der Vormittagsflug nach Lis. sei bereits voll ausgebucht.

    Thats all.

    Wie gesagt - keinerlei Info, warum der Flieger ausfiel, keine weitere Hilfe.

     

    Hätten wir dieses Angebot angenommen, wären wir auch nicht mehr nach FRA weitergekommen (selbst schon mit dem Vormittagsflug gegen 11 nicht mehr) aber ok, das war unser eigenes Risiko.

    So hätten wir erst gut 11 Stunden nach dem gebuchten Flug überhaupt abfliegen können, eine Nacht in Lis. verbringen müssen, einen neuen Weiterflug organisieren, einen Arbeitstag versäumt...

     

    Anstelle dessen haben wir uns, nach einiger Warterei und Stress, selbst am Airport bei einer anderen Fluggesellschaft einen neuen Flug nach FRA noch am Vormittag (direkt) organisiert und diesen auch sofort bar bezahlt (glücklicherweise waren noch Plätze frei).

     

    Welche Ansprüche habe ich nun noch gegenüber der TAP?

    Müssen die  mir wenigstens meinen ursprünglichen Flugpreis bis Lissabon erstatten - oder habe ich das "verwirkt", da ich ja die Beförderung, welche sie mir anboten, abends um 18 Uhr, nicht angenommen habe?

    Oder zahlen die für den neuen Flug?

    Was ist mit der Entschädigung nach der EU-Fluggastverordnung?

    Im Grunde hätte ich wohl Anspruch auf 250 Euro (obwohl ich wie gesagt nicht weiss, warum der Flug ausfiel, das spielt ja  auch eine Rolle) - aber ich habe ja nun, weil selbst gekümmert - effektiv nur ungefähr4 Stunden länger als vorgesehen am Airport verbracht.

     

    In der Hand habe ich Zettel, unterschrieben und gestempelt, dass der Flug gecancelt wurde (ohne weitere Angaben) und einen Ausdruck, dass wir für den Weiterflug 18..tralala vorgesehen waren.

     

    Bin gespannt, ob Ihr dazu vllt. was sagen/raten könnt.

    VG

    Konstanze

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1334220549000

    Du hast ungeachtet deiner eigenen Organisation den üblichen Anspruch gem. der EUVO 261/04 bei einer Annullierung (bzw. Überbuchung) deines Fluges.

    Maßgeblich ist die Verspätung von >2h, die bei der TAP entstanden wäre und die gebuchte Kurzstrecke. Dein Anspruch beläuft sich also auf 250€/Fluggast.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • britta5578
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    geschrieben 1334670968000

    Hallo!

    Bin neue hier.

    Habe eine Fragen :

    Muß ich Flugzeitänderung von mehr als 14 h einfach so hinnehmen.

    Haben ohne RV gebucht.

    Flug über GermanSky. Hotel Alba Queen in der Türkei.

    Es sollte am 21.5. um 6 Uhr ab Düsseldorf los gehen 2 Erw. und 1 Kind.

    Habe gerade von GemanSky eine Flugzeitänderung auf 20:05 bekommen.

    Muß ich diese Änderung einfach so hin nehmen?

    Vielen Dank für Eure Antworten

  • Chris737
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    Beiträge: 678
    geschrieben 1334692815000

    Hallo,

    bei einer Nur-Flug-Buchung direkt bei der Fluggesellschaft hast Du bei grevierenden Flugzeitenänderungen die Möglichkeit,die Flüge kostenlos zu stornieren. Weitere Ansprüche bestehen nicht, wenn die Flugzeitenänderung rechtzeitig (meines Wissens nach mindestens 2 Wochen vor Abflug) mitgeteilt wurden.

    Gruß

    Chris

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1334699796000

    Dann mal ein herzlicher Willkommensgruß zum Forum von HolidayCheck, @Britta5578! :)

    Wie @Chris737 schon sagte:

    Sofern du den Flug direkt bei German SkyAirlines gebucht hast, kannst du ab einer Verschiebung um >3h auf dieser Strecke kostenlos stornieren.

    Sofern eine Frist von 15 Tagen vor Abreise eingehalten wurde, bestehen keine weiteren Ansprüche.

    So ein Storno ist allerdings eine endgültige Maßnahme. Im Hinblick auf die Hotelbuchung solltest du also schon einen Plan B haben, bevor du dich dazu entschließt ...

    :(

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhardroland
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    geschrieben 1335006491000

    Hallo alle zusammen

    Großes Problem und leider drängt die Zeit !

    Ich habe im Januar bei xxx einen Flug ( DELTA- Airline) von Hamburg nach Huntigton (US) gebucht. Die Verbindung sollte von Hamburg über Paris und Detroit nach Huntington gehen. Nun habe ich heute zufällig gesehen dass die Verbindung von Detroit nach Huntington komplett gestrichen wurde.

    Es gibt auch keine andere Flugverbindung zwischen den Städten. Rückflug auch das Gleiche !

    Kann ich nun kostenlos umbuchen oder stornieren ?

    Wenn ja, muss es die gleiche F.G. sein und was ist zumutbar bei der Terminverschiebung und der Flugdauer ?

    Wäre sehr lieb wenn Frau oder Mann (schnell) helfen könnte.

    Gruß Bernhard

    ...Qui tacet, consentire videtur....................
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1335089733000

    @Bernhardroland

    Sofern dein Zielflughafen geändert ist kannst du den Ticketpreis zurückverlangen, wenn tariflich nichts anderes vereinbart ist.

    Deine übrigen Fragen verstehe ich nicht: Lt. deiner Aussage bietet die Airline keine Flüge zu deinem Ziel an, zu welchem Zweck also solltest du "innerhalb ihres Angebotes" umbuchen wollen?

    Mit der Stornierung steht es dir frei, eine andere Buchung vorzunehmen; mit welchem Zeitverlust auch immer sie dich an deine gewünschte Destination befördert, ist nicht relevant oder gar "entschädigungspflichtig".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhardroland
    Dabei seit: 1295308800000
    Beiträge: 135
    geschrieben 1335097818000

    hallo vonschmeling,

    vielen Dank für die schnellen Infos.

    Habe mich wohl nicht ganz verständlich ausgedrückt.

    Delta bietet andere Verbindungen von Hamburg nach Huntington an, aber über andere Strecken.

    Diese sind teurer und und dauern viel länger als der ursprüngliche Flug.

    Was wäre mit den Mehrkosten ?

    Eine andere Airline bietet z.Z. sogar eine preiswertere Verbindung an, auch zeitlich Ok.

    Du meinst ich kann zurücktreten und ganz neu (egal mit wem) buchen ???

    Wie lange dauert die Rückzahlung? Hast du da Infos?

    Erwarte am Montag ein Telefonat von XXXX, mal sehen was die sagen.

    ...Qui tacet, consentire videtur....................
  • vonschmeling
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    geschrieben 1335099505000

    Wenn dein Flug nicht wie gebucht durchgeführt werden kann, kannst du ihn stornieren. Eine weitaus längere Anreise mit demselben Anbieter musst du nicht akzeptieren, schon gar nicht dann, wenn dir dabei zusätzliche Kosten entstehen.

    Die Zahlung ist unverzüglich zurückzuerstatten, das kann auch eine bis zwei Wochen umfassen, mit Erstattungen speziell von Delta habe ich keine persönlichen Erfahrungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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