@vonschmeling sagte:
....Betreffend den akuten Fall: Derlei vertragliche Bindung an ein bestimmtes Luftverkehrsunternehmen bei der TUI sind mich nicht bekannt und insbesondere auf Kurz- und Mittelstrecken auch unüblich.
.....
eben drum.
das wußte die verkäuferin der reise doch auch.
sie läßt aber ihr gegenüber im glauben, dass sie sowas gerade einbucht.
insofern sehe ich da einen aufklärungsfehler seitens der buchungsstelle.
und das würde ich auch kommunizieren.
die tui oder irgendein andere veranstalter wird deswegen seine agb nicht ändern.
vielleicht verlaufen die verkaufsgespräche aber künftig dann anders.