• Urlauberin_Sabbi
    Dabei seit: 1335916800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1336152438000

    Danke für Eure Antworten. Ich habe zwischenzeitlich ein Schreiben aufgesetzt. Habt ihr vielleicht noch Tipps, wie ich Air Berlin von Anfang an etwas Wind aus den Segeln nehmen kann?

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1336155420000

    Schreib nett und höflich!

    Auf der anderen Seite sind auch Menschen, meist Frauen, die dein Begehren bearbeiten müssen.

    Bleib bei der Wahrheit ohne Ausschmückungen. lol

    Beim ersten Mal hat es 5 Mon. gedauert bis ich die 600 EUR freiwillig bekam.

    "Bitte senden Sie das Original des Flugscheines ein" Wie bitte? Ihr habt mir doch nur eine e-mail gesendet!

    Bordkarte- o.k. gibt es.

    +++++++

    Das 2. mal Angebot über 50 EUR, ich lehnte ab, wollte 600.

    Dann schrieben sie, leider können wir ihnen garnix geben.

    Dann musste ich leider eu-claim beauftragen. Nach 1 Jahr kam dann endlich das Geld, abzüglich der Gebühren.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1336158600000

    @sabbi

    Benutze das von mir verlinkte Formular. Die QA´s haben keine Zeit, auch nicht für höfliche Romane, der Versuch, "Wind aus den Segeln zu nehmen", ist einigermaßen müssig und mit Hilfe der dort zu beantwortenden Fragen sind alle relevanten Infos geliefert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Urlauberin_Sabbi
    Dabei seit: 1335916800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1336233238000

    Puh, ihr macht mir ja Mut. Ich werde also höflich, aber bestimmt schreiben und mir weitere rechtliche Schritte vorbehalten.. Danke auf jeden Fall für Eure Hilfe :-)

  • bernhardroland
    Dabei seit: 1295308800000
    Beiträge: 135
    geschrieben 1336313631000

    Schreib nett und höflich! ?

    Was nützt es wenn es nicht gelesen wird ?

    Wie lange soll man denn auf eine Erstattung der zugesagten Hotelübernachtung warten ?

    Wir warten jetzt seit Oktober auf 200 Euro von AIR BERLIN für eine unfreiwillige Übernachtung in München weil der Anschluss Flug auf den nächsten Tag verlegt wurde!

    Erstattungsantrag wurde im Oktober 2011 gestellt, meine erste telefonische "Nachfrage" Ende Januar bei der kostenlosen Hotline über 030 34340 wurde mit " IST NOCH IN DER WARTESCHLEIFE" beantwortet.

    Werde in den nächsten Tagen mal wieder da anrufen.

    Hat von euch jemand einen Tipp ?

    Wir meiden seit dem AIR BERLIN und fliegen mit der Lufthansa

    Gruß Bernhard

    ...Qui tacet, consentire videtur....................
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1336336181000

    @berhardroland

    Je nach Art der gebuchten Leistung ist die Erstattung einer Übernachtung nicht obligatorisch.

    Davon abgesehen gibt es bei der Reklamationbearbeitung derzeit einen immensen Rückstau ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhardroland
    Dabei seit: 1295308800000
    Beiträge: 135
    geschrieben 1336406749000

    @vonschmeling

    meinst du nach dem Motto

    "wer anderen eine Grube gräbt

    was will er da drin ! ?

    ...Qui tacet, consentire videtur....................
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1336473612000

    Die Zahl der Bußgeldverfahren gegen Fluggesellschaften wegen verspäteter Flüge nimmt rapide zu

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
    Beiträge: 1810
    geschrieben 1336475817000

    Liegt vermutlich daran, dass viele Fluggäste nun besser informiert sind.

    Nichtsdestotrotz mauern viele Fluggesellschaften noch immer, auch wenn sie absolut im Unrecht sind, der derzeitigen Gesetzeslage nach.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • cheyenne98
    Dabei seit: 1242259200000
    Beiträge: 1211
    geschrieben 1336806916000

    So, nun frag ich hier nochmal.

    Unser Sommerurlaub steht unter keinem guten Stern, erst das VI in der Türkei, jetzt gibt´s Probleme mit unseren "Ersatz"buchung (anderer VA, Öger Tours)

    Sehr geehrte Frau...

    ...vor Beginn Ihrer Flugreise...wichtige Information...

    Da sich für den von Ihnen gebuchten Hinflug zu wenige Gäste angemeldet haben, wurde dieser bedauerlicherweise storniert.

    Um Ihnen Ihre Urlaubsreise am selben Tag nach Ägypten zu ermöglichen, haben wir für Sie Ihren Hinflug ab Paderborn reserviert. Der Rückflug findet weiterhin nach Münster/Osnabrück statt.

    Für die Anreise zum Flughafen Paderborn können Sie das inkludierte Rails & Fly Bahnticket nutzen.

    ...

    Und nun? Das Bahnticket nützt nichts, da wir zurück ja ohne Auto auch nicht kommen und meine Familie bestimmt keine Lust auf Bahnfahrt inkl. diversen Umsteigemanövern hat. Münster/Osnabrück ist 2 3/4 Stunde einfache Autofahrt von uns entfernt, Paderborn noch mal etwas mehr. Ich hatte den Flughafen nur gewählt, da er den günstigsten Preis mit den besten Flugzeiten aufwies, wir sind nicht bereit und gewillt, eine noch längere Anfahrt für "schlechtere" Flugzeiten in Kauf zu nehmen, beide Flughäfen haben keinen eigenen Bahnhof, eine An- und Abreise mit der Bahn ist definitiv ausgeschlossen.

    Was für Rechte habe ich bzw. Pflichten der VA? Außer Stornierung, das wäre nun ganz blöd, die Reise beginnt bereits in 6 Wochen...

    Hab mich gestern erst mit dem VA unterhalten, fühlte sich nicht zuständig, dann mit dem RB, HC, fragt nach freien Zimmerkapazitäten für einen anderen Flug 3 Tage später an, hab noch keine Antwort (ein schlechtes Zeichen, wie sie mir netterweise auf meine abendliche Nachfrage erklärte).

    Kann ich auf EInbehaltung des Abflughafens bestehen? Oder eine Preisminderung geltend machen, wenn wir uns auf einen Ersatzflughafen einließen?

    PRINOVIS Itzehoe † 07/2014 BERTELSMANN erleben - NEIN danke!
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