• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1340304273000

    @AnniAnette

    derkleene hatte sein Problem 2007 vorgestellt, sein Anspruch dürfte sich inzwischen erledigt haben ... ;)

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  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1340304612000

    ...und dabei konnte sie hier nicht einmal den Namen ach so tollen Kanzlei aus Potsdam unterbringen :laughing:

    Und offensichtlich auch nicht die bei ihrer Registrierung bestätigten und akzeptierten AGB "umsetzen" ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1340445317000

    Mal zur Info:

    Die EU Verordnung 261 zu den Fluggastrechten wird demnächst beim EuGH wieder auf der Tagesordnung stehen und möglicherweise modifiziert. Hintergrund sind wahre Klagefluten gegen die Fluggesellschaften und zahlreiche Fälle, die europäische Gerichte beim EuGH zur Beurteilung vorgelegt haben. Zunächst blieb die Verordnung eher wenig beachtet, inzwischen jedoch sind die Klagen sprunghaft angestiegen.

    Weitgehend basiert die Kritik der Richter auf dem generellen Anspruch zur Entschädigung ohne exakte Ermittlung des tatsächlich entstandenen Schadens, der häufig überaus fraglichen Verschuldung und nicht zuletzt auf der Tatsache, dass die Entschädigungssumme oftmals schon den Ticketpreis bei weitem übersteigt.

    Auch für die mangelnde Auslegungsmöglichkeit haben die Gerichte wenig Verständnis.

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  • Jessy_233
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    geschrieben 1340487994000

    vonschmeling:

    Auch für die mangelnde Auslegungsmöglichkeit haben die Gerichte wenig Verständnis.

    Sollen sie auch gar nicht, dafür ist die Verordnung ja von "ganz oben" gemacht, dass nicht jeder Amtsrichter auslegen kann wie er will, was in der Praxis jedoch oft passiert. Das Problem ist doch, dass ja gerade in Deutschland jeder Amtsrichter quasi Narrenfreiheit hat und da passt denen so eine Vorgabe gar nicht in den Kram!

    Nachdem der Generalanwalt beim EuGH Yves Bot immer wieder für sehr verbraucherfreundliche Regelungen plädierte (und der EuGH Herrn Bot in seinen Einschätzungen oft folgt) bleibt es spannend.

    Bei Annulierungen und Überbuchungen (für beide die "261" ja ursprünglich gilt), sind die Ticketpreise auch oft billger, als die zu zahlenden Entschädigungen. Na und?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1340489659000

    Jessy_233:

    Das Problem ist doch, dass ja gerade in Deutschland jeder Amtsrichter quasi Narrenfreiheit hat und da passt denen so eine Vorgabe gar nicht in den Kram!

    ... sorry, @Jessy_233 - aber dieser Ansicht kann ich nur vehement widersprechen.

    Erstens sind Amtsrichter weder Narren, noch haben sie entsprechende Freiheiten, noch geht es in dieser Sache darum, was wem ggf. "in den Kram passt".

    Eine pauschale Entschädigung ohne genaues Ermessen des Schadens sieht die Gesetzgebung in Deutschland nicht ganz zufällig nicht vor - auch wenn es "dem Verbraucher" ausgezeichnet "in den Kram passen" würde.

    Nach geltender Rechtsauffassung ist die Verhältnismäßigkeit maßgeblich, die - keineswegs "na und?"! - in einer Vielzahl der Verfahren nach stringenter VO Auslegung nicht gegeben ist.

    Ich sehe dem Entgegenhalten von Lobbyismus ./. Verbraucher"freundlichkeit" hier entspannt entgegen, denn "freundlich" ist nicht gleichbedeutend mit "angemessen".

    Eine Entschädigung von 250€ für ein Ticket für 49€ ist aus meiner Sicht schlichterdings unangemessen.

    Angemessen wäre die Erstattung des Preises, wer das anders sieht, mag es ggf. fundiert begründen.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Jessy_233
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    geschrieben 1340535229000

    Du wirst kaum bestreiten können, dass "EuGH Recht" über deutschen "Amtsgerichtsrecht" steht...und was sich da manch deutscher Amtsrichter an Auslegung zu dem EuGH Urteil in den letzten Jahren erlaubt hat, grenzt an Narrenfreiheit! Aus 3 Stunden werden 6 Stunden, aus ganzen Pauschalen halbe usw. usw. Da kann man zur dem ganzen Sachverhalt stehen wir man will: So gehts nicht!

    Nachdem durch X Beiräge in allen Medien die Passagiere immer wieder aufgefordert wurden, standhaft zu bleiben und sich notfalls durchzuklagen, haben das Viele scheinbar auch dann getan. Na und?

    Das berechtigte Problem aus Sicht der Airlines (wie beim Emissionshandel) ist doch, dass die Regelung nicht gleichermaßen für ALLE gilt.

  • Kourion
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    geschrieben 1340535505000

    @Jessy

    Ich schließe mich vs'  Meinung ungeteilt an.

    Denn aus reiner "Verbrauchersicht" und ohne jedwede juristischen Kenntnisse frage ich mich:

    1. ... warum die Verspätung eines Fluges pauschal und ohne Berücksichtigung des Ticketpreises entschädigt wird - auch über den Ticketpreis hinaus ? Was ist die Begründung ?  *)

    2. ... man damit rechnen könnte, dass bei einer Flut von Klagen, denen eine Verspätung eines Fluges zugrunde liegt und die eine erhebliche finanzielle Einbuße für die Fluggesellschaften bedeutet, die Preise insgesamt irgendwann für die Flüge steigen werden.

    *) Die EU Verordnung beinhaltet eine "übernationale" Regelung. Dennoch möchte ich an dieser Stelle die nationale Regelung für Verspätungen im Hinblick auf den Linienverkehr, die DB anführen. Hier käme niemand auf die Idee, über den Ticketpreis hinaus eine zusätzliche Entschädigung für die Verspätung, den verpassten Anschluss, für das am Reisetag nicht mehr erreichte Hotel, etc. zu beantragen... was m. E. auch völlig sinnlos wäre.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1340539339000

    @Jessy

    Es ist dem Thema zuträglich, Beiträge nicht zu interpretieren.

    Ich habe nicht "bestritten", dass sich die Amtsgerichte an die Vorgaben des EuGH halten müssen (so sieht es die VO zumindest vor), es ist jedoch sattsam bekannt, dass zweitinstanzlich weit überwiegend zu Gunsten der Verbraucher entschieden wird - soviel nur zu "so geht´s nicht" ...

    Ich vermisse in deinem Beitrag jegliches Argument für die Angemessenheit einer pauschalen Entschädigung ohne Berücksichtigung des tatsächlichen "Schadens".

    Was Amtsrichter können, dürfen und tun wollte ich nicht diskutieren.

    Es kann als unwahrscheinlich betrachtet werden, dass der EuGH sich aus chronischem Beschäftigungsmangel erneut des Sachverhalts anzunehmen gedenkt. Ursächlich hierfür dürfte nicht zuletzt eben die Flut von Klagen sein, mit der Verbraucher sich risikolos ihre Ansprüche erstreiten. Na und?

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
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    geschrieben 1340558175000

    Mein "So gehts nicht" bezog sich auch eindeutig auf die Amtsgerichte. Wenn diese nicht t.w. so eigenwillig (um nicht wieder "narrenfrei" zu benutzen...) entscheiden würden, gäbe es kaum eine 2. Instanz in der Sache. So ist das nun mal.

    Aber schön, dass mal festgehalten wurde, dass die Landgerichte die Verordnung doch aus Verbrauchersicht korrekt auslegen können. Das mal zur Ehrenrettung der unzähligen Juristen in diesem Lande ;)

    Im übrigen bin ich der Ansicht, dass Ihr Euch bei mir den falschen "Feind" aussucht. Ich bin kein konkret Betroffener, allerdings der Ansicht, dass EuGH Urteile nicht dazu da sind, um von deutschen Amtsgerichten interpretiert und gebeugt werden zu müssen. 

    "vs" kam mit dem Thema, dass es nun bald wieder auf der "Tagesordnung" des EuGH steht. Das tut es aber nicht, weil es hierzulande eine Klagenflut gäbe, sondern weil in Großbritannien schon glaube Ende 2010 (auf jeden Fall vor der "Flut" ) die Airlines dort einen juristischen Weg suchten, gegen das Urteil vorzugehen. Das dies von den deutschen Airlines gerne als "Argumentationshilfe" gegenüber den Kunden genommen wird, ist juristisch völlig wertlos.

    Ich bin ürbigens der Ansicht, dass es kein "Naturgesetz" ist (schon gar nicht mit dem Beispiel der Deustchen Bahn, gerade der mal nicht!), dass es bei Verpätungen nur maximal den Ticketpreis zurück geben muss oder zumidnest etwas daran Orientiertes. Ich kaufe ein 29€ Ticket reise damit durch Deutschland, habe 4 oder 5 Stunden Verpätung weil wieder mal der ICE auf der Strecke liegen geblieben ist und bekomme nur 29€ wieder zurück. Da da lache ich doch mal laut. Genau das ist eben nicht Intention der Verordnung und des EuGH Urteils!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1340559879000

    @Jessy

    Es bleibt dir natürlich unbenommen, in diesem Fall die DB zu verklagen. :D

    So eine Grundsatzentscheidung wäre gewiss für viele DB-Reisende interessant.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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