• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1340563316000

    Dem EuGH wurden zahlreiche Fälle aus GB, Frankreich und Deutschland zur Beurteilung vorgelegt - das ist mit der Anlass für eine erneute Debatte über den Inhalt und die Anwendung der EUVO 261/04.

    Noch immer finde ich kein Argument bezüglich der Angemessenheit?

    Bekanntlich leistet eine Fluggesellschaft im Falle einer Verspätung nachweislich entstandene Kosten (Hotelübernachtung, Nahrungsaufnahme, alternative Verkehrsmittel etc.), somit entbehrt sich der Vorhalt, über die zusätzliche Erstattung des Ticketpreises nurmehr in Gelächter ausbrechen zu wollen.

    Aus meiner ganz subjektiven Sicht bedenklicherweise erwachsen stattdessen der orthodoxen Umsetzung der Fluggastrechteverordnung neue Wirtschaftszweige, z.B. in Form von Inkassounternehmen, die die Ansprüche professionell beitreiben (was übrigens wenig herausfordernd ist, da Auslegung unstreitig nicht vorgesehen!).

    :frowning:

    Die Airlines werden dieses Risiko früher oder später auf die Ticketpreise "umverteilen" und auch Rechtsschutzpolicen für Flugreisen dürften demnächst dem Fallaufkommen preislich angepasst werden. Wo bleibt dann der "Vorteil" für den Verbraucher, und ab wann ist Solidarität endlich?

    :?

    Diese "wenn -> dann" Regelung in der bestehenden Form jedenfalls steht nicht von ungefähr in der Kritik (eher nicht sonderlich renommeegeplagter?!) europäischer Juristen, insbesondere wegen der faktisch nicht umsetzbaren Vermeidung von Verspätungen aufgrund technischer Probleme, die ja inzwischen unter die mangelnden Auslegungsmöglichkeiten fallen.

    Letztlich ist das eine Diskussion verschiedener Ansichten, @Jessy_233, da bedarf es m.E. keines "Feindes" und muss diese Rolle auch nicht besetzt werden!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • tuerkeirot
    Dabei seit: 1180396800000
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    geschrieben 1340624976000

    Hallo,

    hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Eintreffen am Flughafen Hurghada um 15 Uhr.

    Abflug Hurghada nach Hamburg mit Condor am 21.6. sollte um 17.25 sein.

    Bei Passkontrolle wurden alle Passagiere nach Hamburg rausgezogen und mußten ca 40 min.warten bevor wir zur Kontrolle konnten.

    Dann wurden wir zu einem Counter gebracht und es hieß weiter warten.Da wurde und mitgeteilt,dass wir frühestens 20 Uhr fliegen würden anschl.wurde ein Schriftstück-EU Verordnung von Condor verteilt zwecks Fluggastrechte.Dort warteten wir ca 1 Std. und unser Gepäck wurde eingecheckt.Am Gate sollten wir warten,um Verpflegung zu erhalten.Dies haben wir auch erhalten-2 belegte Minibrötchen und ein 0,2 l.süßer Saft.

    20.15 ging das Boarding endlich los und die Maschine startete schlußendlich ca 21.05.

    Der Kapitän machte im Flieger eine Durchsage,die sich auf Mängel am Flugzeug bezog und die Maschine in HH auch erst mit 4 Std.Verspätung nach Hurghada losflog und dann eben mit entspr.Verspätung ab Hurghada.

    Da in Hamburg ja Nachtflugverbot herrscht-landeten wir in Hannover gegen 2 Uhr.

    Mit dem Bus ging es nach Hamburg weiter.Ankunft 4.15.

    Soweit ich weiß betrug die Flugstrecke über 3500 km.

    Welche finanzielle Ausgleichszahlung steht meinem Mann und mir zu?

    Freue mich auf eure Antworten

    Es geht mir nicht darum mir meine Urlaubskosten wieder reinzuholen-das möchte ich von vorn herein klarstellen.Wir waren ja froh überhaupt gut in Deutschland gelandet zu sein,aber falls uns etwas zu steht warum sollten wir das verschenken.

    Gruß tuerkeirot

  • erikroemer
    Dabei seit: 1332374400000
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    geschrieben 1340641634000

    EUR 0,00 bei 4 Std. Verspätung

    EUR 0,00 für anderen Airport, da kostenloser TRansport erfolgte.

  • Jessy_233
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    geschrieben 1340648369000

    Der Ansicht bin ich überhaupt nicht!

    Da die Airline (allem Anschein nach) durch Ihr technisches Problem die Verspätung verursacht hat und ein Beförderungsvertrag nach Hamburg (nicht Hannover) bestand ist die Differenz zwischen tatsächlicher Ankunft und ursprünglicher Ankunftszeit maßgeblich und zwar in Hamburg! Wie die Airline dahin befördert, ist aus dieser Sicht unmaßgeblich. Da dies aber offenbar mehr als 3 Stunden sind, stünde jedem Passagier 400 € zu. Hier wird man bei Condor wohl schon mal besser/leider den Anwalt anrufen können...

    @"vs"

    wenn der EuGH auch hier seinem Generalanwalt folgt, wird bald die Airline nicht nur Hotel etc. zahlen müssen sondern sogar bei Streiks am Airport, bei Losten etc.  (für die sie ja definitiv nichts kann!) in Form von pauschalen Ausgleichszahlungen entschädigen müssen. Diese wiederum, darf sie sich bei den Streikverursachern zurückholen.  Das ist die Sicht des Verbaucherschutzes aus EuGH Sicht! Nicht unbedingt meine, wenn man es zu Ende denkt...

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1340684299000

    Jessy, aus reiner Neugier, hat sich bei Deiner "Neuseelandgeschichte" eigentlich noch etwas getan, scheinst Dich mit der Materie ja eingehend beschäftigt zu haben ;)

  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
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    geschrieben 1340732432000

    Viel beschäftigt , das kann man so sehen ja ;)   Nun Neuseeland gehört, wie die fragliche Airline, bekanntlich nicht zur EU. Ansprüche fraglich und deren Durchsetzbarkeit unrealistisch. Also mal den Veranstalter "ins Boot genommen". Es gab ein paar Euros "aus Kulanz" zurück. Seinerzeit waren wir natürlich sauer, aber mit etwas Abstand und im Verhältnis zur gesamten Reise war das ok!

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1340768283000

    Danke für die Rückmeldung, so hatte ich es mir gedacht und wurde es ja auch hier im Forum vermutet.

  • reisebiene23
    Dabei seit: 1179360000000
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    geschrieben 1340934528000

    hallo zusammen wir sollten letzten montag mit der air berlin von cancun nach düsseldorf fliegen. wegen eines unwetters über cancun konnte die maschine aus düsseldorf (mit der wir später zurück fliegen sollten) angeblich nicht landen (andere flugzeuge sind gestartet und gelandet) und die maschine musste auf kuba landen. dann hat die crew ihre zeit überschritten und konnte erst am nächsten tag weiter fliegen. erst hieß es wir fliegen dann am nächsten morgens um 6 uhr. daraus wurde dann 15:30 und geflogen sind wir dann um 17 uhr.

    zum glück wurde uns nach 6 stunden aufenthalt am flughafen dann doch ein hotel gestellt.

    meint ihr es besteht die möglichkeit auf geld zurück? oder wegen höherer gewalt unmöglich? wobei ich den grund auch noch nicht ganz glauben kann..

    vielen dank für eure antworten im voraus.

    LG

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1340992855000

    @reisebiene23 :

    Googel mal Tropensturm Debby. Damit dürfte die Frage nach dem Unwetter beantwortet sein. Ist ja auch die Frage, woher die Flieger, die gelandet sind, kamen bzw. wohin die abfliegenden wollten.

  • reisebiene23
    Dabei seit: 1179360000000
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    geschrieben 1341017029000

    aber wenn die maschine aus düsseldorf kommen sollte und dann schon auf kuba gelandet ist, war sie dann nicht schon an dem sturm vorbei?

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