Dem EuGH wurden zahlreiche Fälle aus GB, Frankreich und Deutschland zur Beurteilung vorgelegt - das ist mit der Anlass für eine erneute Debatte über den Inhalt und die Anwendung der EUVO 261/04.
Noch immer finde ich kein Argument bezüglich der Angemessenheit?
Bekanntlich leistet eine Fluggesellschaft im Falle einer Verspätung nachweislich entstandene Kosten (Hotelübernachtung, Nahrungsaufnahme, alternative Verkehrsmittel etc.), somit entbehrt sich der Vorhalt, über die zusätzliche Erstattung des Ticketpreises nurmehr in Gelächter ausbrechen zu wollen.
Aus meiner ganz subjektiven Sicht bedenklicherweise erwachsen stattdessen der orthodoxen Umsetzung der Fluggastrechteverordnung neue Wirtschaftszweige, z.B. in Form von Inkassounternehmen, die die Ansprüche professionell beitreiben (was übrigens wenig herausfordernd ist, da Auslegung unstreitig nicht vorgesehen!).
Die Airlines werden dieses Risiko früher oder später auf die Ticketpreise "umverteilen" und auch Rechtsschutzpolicen für Flugreisen dürften demnächst dem Fallaufkommen preislich angepasst werden. Wo bleibt dann der "Vorteil" für den Verbraucher, und ab wann ist Solidarität endlich?
Diese "wenn -> dann" Regelung in der bestehenden Form jedenfalls steht nicht von ungefähr in der Kritik (eher nicht sonderlich renommeegeplagter?!) europäischer Juristen, insbesondere wegen der faktisch nicht umsetzbaren Vermeidung von Verspätungen aufgrund technischer Probleme, die ja inzwischen unter die mangelnden Auslegungsmöglichkeiten fallen.
Letztlich ist das eine Diskussion verschiedener Ansichten, @Jessy_233, da bedarf es m.E. keines "Feindes" und muss diese Rolle auch nicht besetzt werden!