@radscha: Freu dich doch, dass du mit SunExpress fliegen darftst! Wo bei Türkei-Flügen AirBerlin dransteht, ist Pegasus Airlines drin. Da kann es dir passieren, dass auf einem AB-Flug das Kabinenpersonal nur z.T. Deutsch spricht und die Ansagen aus dem Cockpit in Englisch und Türkisch sind. Bei Sun hatten wir bisher immer gut deutschsprechendes Kabinenpersonal und z.T. auch deutsche Piloten. Und die Pünktlichkeit von Sun ist allemal besser als die von AB - nicht umsonst ist bei AB ja der Ex-Bahnchef Mehdorn am Ruder...
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1341669492000
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geschrieben 1341847395000
Flugzeiten: Verbraucherzentrale verliert
Veranstalter dürfen auch dann eine verbindliche Rechnung und Bestätigung für eine Reisebuchung erteilen, wenn die Abflugzeiten einzelner Flugpassagen noch nicht feststehen. Mit diesem Urteil widersprach das Landgericht Düsseldorf am 4. Juli einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen Schauinsland Reisen (SLR) und erhöhte damit die Rechtssicherheit für Reiseveranstalter. Diese können weiterhin an ihrer Praxis festhalten, bei langfristigen Buchungen nur ungefähre Flugzeiten anzugeben. Denn diese stünden bei Buchung oftmals noch gar nicht fest, argumentierte im vorliegenden Fall Schauinsland.
Quelle: tourstik aktuell
Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit. -
geschrieben 1342457618000
was sollen wir tun?
wir wurden informiert, dass die geplante Zeit unseres Rückfluges aus der Türkei nach Deutschland erheblichvorverlegt wurde. Diese Veränderung ist für uns nicht akzeptabel. Wir haben eine Reise für zwei Erwachsene und ein Kind gebucht und nach langer Beratung im Reisebüro und höheren Kosten eine Reise gefunden, die sowohl von der Unterkunft als auch von den Flugzeiten her unseren Anforderungen entsprach. Dazu gehörte auch eine vernünftige Rückflugzeit, so dass unser letzter Tag auch ein erholsamer Tag werden sollte und nicht nur ein Reisetag mit einem unausgeschlafenen Kind. Der Rückflug war ursprünglich so geplant, dass wir gegen 19.45 Uhr abfliegen,so dass wir in Ruhe ausschlafen, frühstücken und uns von den dort kennengelernten Urlaubern und Angestellten verabschieden und sogar noch zu Mittagessen gekonnt hätten. Der jetzt geplante Flug bedeutet, dass wir gegen 6.10 Uhr fliegen würden und somit mindestens 4-5 Stunde davor aufstehen müssten. Das ist mitten in der Nacht und für uns keinesfalls akzeptabel! Es entgeht uns damit fürdiesen Tag komplett der Urlaub! Eine Verschiebung des Rückfluges um wenige Stunden kann durchaus angemessen sein, bei einer Vorverlegung wie hier um fast 14 Stunden mit den beschriebenen Folgen ist es dies keinesfalls!
Oder was sagt ihr?
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geschrieben 1342458295000
Hallo!
Ihr fliegt an dem von Euch gebuchten T A G, die Zeiten sind ja unverbindlich. Dies wurde von Euch bei der Buchung akzeptiert.
Lg.
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geschrieben 1342528243000
Hi,
ist ärgerlich - ja. Aber...
Ich gehe davon aus, dass es sich bei eurer Reise um eine Pauschalreise handelt und es ist so wie @Tangomaus schon schrieb:
Flugzeiten sind bei Buchung einer Pauschalreise immer voraussichtliche Zeiten.
Dies müsste man dir - falls du in einem RB "vor Ort" gebucht hast - auch gesagt haben.
Tätigst du deine Buchung online, z. B. hier bei HC, findest du einen entsprechenden Hinweis unter "Infos zu den Flügen".
Weiterhin wirst du in den AGB deines RV auf diese Punkte aufmerksam gemacht und diese AGB hast du durch Unterschrift (falls im RB gebucht) oder durch Anklicken bei einer Online-Buchung akzeptiert.
In diesen AGB findest du neben dem Hinweis auf eine mögliche Flugzeitänderung auch den Hinweis bezügl. der möglichen Abänderung des Streckenverlaufs ( = ein Zwischenstop wird eingelegt) plus Hinweis, dass die Fluggesellschaft"ausgetauscht" werden kann.
Letztendlich findest du einen Hinweis auf die "voraussichtlichen Flugzeiten" auf der Rechnung / Buchungsbestätigung - zumindest steht es stets auf meinen und zwar egal, ob im RB vor Ort oder in einem Online-RB gebucht.
Weiterhin: Anreise- und Abreisetage gelten nicht als Urlaubstage. Du buchst Übernachtungen.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1342553717000
Dringende Anfrage !
Hat jemand in dem Flugzeug der Air Berlin Flug 7346 am 02.04.2012 von München MUC nach Punta Cana PUJ gesessen ?
Das Flugzeug hatte mehr als 5 Stunden Verspätung.
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? Bitte Melden !
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geschrieben 1342564143000
... da werden wohl noch so um die 200 Passagiere außer dir gesessen haben - wozu brauchst du also "dringend Information"?
Wenn der Flug verspätet war solltest du das Formular der EU FluggastrechteVO 261/04 ausfüllen und einreichen.
Das ist allemal ergebnisorientierter, als die echauffierte Suche nach "weiteren Opfern" ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1342637677000
Hallo,
folgender Vorfall:
haben eine Pauschalreise gebucht und sollten gestern mit der Air Berlin von Antalya nach Paderborn fliegen. Ankunft wäre um 18:05 gewesen.
Um etwas 13Uhr Ortszeit wurde uns am Check in gesagt, dass unser Flieger nicht aus Deutschland gekommen ist und wir mit etwa 3,5 Stunden Verspätung rechnen müssen. Um 16Uhr würden wir Essen bekommen. Kurz vor 16 Uhr haben wir dann zufällig vor der Essensausgabe erfahren, dass der Flieger erst um 22Uhr starten kann, vielleicht auch gar nicht starten wird. Wir könnten aber sofort nach Düsseldorf oder Köln fliegen. Wie wir von da aus weiter kommen, wüsstensie aber nicht.
Um 16:40 sind wir dann Richtung Düsseldorf gestartet, von dort aus mit dem Bus nach Paderborn gefahren worden und um 21:45 in PAD angekommen.
-> Verspätung von 3:40 Stunden, ein 15 Monate altes Kind mit ner fetten Erkältung und Gepäck irgendwo aber nicht bei uns.
Habe ich das richtig verstanden, dass wir ein Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe von 400E haben?
Pro Person oder nur einmal? Zählt das "infant" mit? Hatte ja kein Sitzplatz!
Wie groß ist die Chance, dass ich ohne Fachanhwalt von der Air Berlin die Entschädigung bekomme?
Gruß
Montana
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geschrieben 1342662615000
Ihr habt entschieden, nach DUS zu fliegen, also wären Ansprüche ggf. gemäß einer Verspätung in DUS zu bemessen und nicht auf der Grundlage der "geplanten Ankunft" an eurem tatsächlichen Zielort.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1342682793000
Unser eigentlicher Flug wurde ja annulliert und Düsseldorf war nur ein Ausweichflughafen. Ich hatte die Regelung so verstanden, dass die Verspätung am geplanten Endziel relevant ist. In unserem fall also PAD. War wohl ein Missverständniss.
Aber ist ok, so langsam lässt mein Ärger auch nach...
Edt:
Endziel“ den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussflügen den Zielort des letzten Fluges; verfügbare alternative Anschlussflüge bleiben unberücksichtigt, wenn die planmä- ßige Ankunftszeit eingehalten wird;
- c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
- sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Unser Endziel war ja Paderborn. Also müsste das auch auf uns anwendbar sein?!