• shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
    Beiträge: 900
    geschrieben 1348255331000

    du stimmst mEn nach dann einem neuen Reisevertrag zu, warum willst du dann eine Preisminderung erfragen? Normal sollte sich der Preis ja eh verringert haben, denn wenn ich richtig gerechnet habe verkürzt sich auch de Gesamtreisedauer um einen Tag.

    Alternativ kannst du natürlich auch den ursprünglichen Vertrag stornieren.

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1348256615000

    Genau so ist es.

    Es handelt sich hierbei um eine komplett neue vertragliche Vereinbarung, der Preis muss angpasst sein bevor du zustimmst, und die Alternative ist eine Kündigung bei vollem Anspruch auf Erstattung des Erlangten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • die Welt ist groß
    Dabei seit: 1348272000000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1348321322000

    Hallo erst mal :? ,

    habe heute meine Reiseunterlagen ausgedruckt. Da ich noch eine frage an die Fluggesellschaft hatte habe ich dort angerufen.

    Dort wurde mir dann mitgeteilt das unser Flug nicht wie gebucht, von Köln-Bonn nach Hurgahda sondern jetzt von Düsseldorf aus geht. Was kann ich da machen weil ich in Köln schon den Parkplatz reserviert und bezahlt habe und mir die Fahrt nach Düsseldorf auch noch zu weit ist.

    Danke für Antworten :laughing:

    Erika

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1348322614000

    @die welt ist groß

    Und die Änderung wurde dir zuvor nicht vom RV mitgeteilt ? Oder handelt es sich nicht um eine Pauschalreise ? (Du hast die Airline kontaktiert... :? )

    Wenn der Abflughafen geändert wird, kannst du im Regelfall kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Du kannst auch vom RV erwarten, dass er dir z. B. ein Rail&Fly Ticket zur Verfügung stellt.

    Nun verhält es sich in deinem Fall allerdings so, dass die beiden Flughäfen nicht wirklich weit voneinander entfernt sind. Die Fahrtdauer mit der DB beträgt vom Flughafen Köln-Bonn bis Flughafen DUS zwischen 46 und 78 Minuten, Kosten zwischen (bei der DB angegeben) 15,50 € und 21 €.

    Wenn du nicht auf den Urlaub verzichten möchtest, würde ich an deiner Stelle den PKW wie beabsichtigt in Köln parken und mit einem Rail&Fly Ticket des RV nach DUS fahren. Denn zurück erfolgt die Landung ja wohl in Köln, nicht wahr ?

    Kontaktiere auf jeden Fall den RV.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • die Welt ist groß
    Dabei seit: 1348272000000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1348335230000

    @Kurion

    die Änderung wurde mir zuvor nicht vom RV mitgeteilt :( obwohl die das,nach aussage der Fluggesellschaft seit dem 24.08.12 schon gewusst haben. Es handelt es sich um eine Pauschalreise. Habe den restbetrag vor 2 Tagen überwiesen und heute morgen waren die Unterlagen per Email da. Habe die Fluggesellschaft kontaktiert wegen einer nachfrage zu unseren Vornamen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1348336609000

    @die welt ist groß

    Was ich nicht verstehe: Du hast die Airline kontaktiert wegen einer Nachfrage zu den Vornamen.

    Also steht in den Reiseunterlagen immer noch Abflughafen Köln-Bonn ? Oder ist dir der neue Abflughafen nur nicht aufgefallen... und die Airline hat dir bei deinem Anruf diese  Auskunft erteilt ?  :?

    Hat sich auch der Zielflughafen für den Rückflug geändert oder ist es da bei DUS geblieben ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
    Beiträge: 140
    geschrieben 1351019494000

    So, mit dem heutigen EuGH Urteil sind die Kartenhäuser der Airlines bezüglich Ausreden bei Ausgleichzahlungen bei Verspätungen endgültig zusammen gebrochen. Das Urteil von 2009 wurde bestätigt und damit basta! Nur Streiks u.ä. zählen als "außergwöhnliche Umstände".

    Die Richter ××× u.ä. vom AG Rüsselsheim bei Condor zb. sollten das endlich einsehen.  Es wird ab 3 Stunden die volle Zahlung fällig, Keiner sollte sich spätestens seit heute mehr einschüchtern und vertrösten lassen!

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1351025196000

    ...nein, auch Streiks zählen nicht allgemein als außergewöhnliche Umstände, wie man dem aktuellen Gerichtsentscheid des EuGH entnehmen kann... ;)

  • dabinich
    Dabei seit: 1293926400000
    Beiträge: 127
    geschrieben 1351026062000

    Jessy_233:

    Keiner sollte sich spätestens seit heute mehr einschüchtern und vertrösten lassen!

    --------

    Da gebe ich dir recht.

    Eins sollte man aber nicht vergessen. Wer Zahlt zum schluss diese Mehrausgaben der Fluggesellschaften? Wir Passagiere mit teureren Flugtickets...

  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
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    geschrieben 1351078759000

    Bei "teuren" Flugticktes würde eine Airline aus Irland widersprechen und die haben immerhin schon länger eine gesonderte Gebühr für diese Regelung auf ihrer "Rechnung" :laughing:

    Ich sehe das wie bei einer Kfz Versicherung: Bei mehr Unfällen zahlen auch alle mit, welche nicht betroffen sind und das sind nicht nur die in den teuren Tarifen.

    Nicht unproblematisch ist allerdings, dass es in einem internationalen Geschäft wie dem Flugverkehr nur die EU Airlines trifft..

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