@sonny
In der Tat sind die Airlines überhaupt nicht "fein raus".
Die EU VO ist das einzige gesetzgeberische Mittel in D, welches eine Entschädigung ungeachtet des tatsächlichen Schadens pauschal vorschreibt. So erhält ein Inhaber eines Tickets von sagen wir €150 ungeachtet seines Schadens u.U. €400 "Entschädigung".
Zudem werden allerlei wahrlich schwer umzusetzende Voraussetzungen (Ersatzcrew, oder -maschine) zur Bedingung gemacht und gelten nicht als "außergewöhnliche Umstände" i.e. zur Exkulpation.
Überaus fraglich, ob das mit "fein raus" treffend beschrieben ist ...
Die Regelung ist auch nicht sinnlos, die Reisepreisminderung ist zumeist leichter zu erlangen, und es soll Betroffene geben, die mit der Erstattung bereits zufrieden sind und kein Bedürfnis haben, dem Airliner auch noch eine dafür "auszuwischen", dass eine Hydraulik versagt oder ein Crew-Mitglied unmittelbar vor dem Abflug erkrankt.
Umgekehrt ist es eher "sinnlos" den Veranstalter weniger zu belasten (aus Sicht des Gesetzgebers), da dieser maßgeblich vom Umsatz ansich profitiert, während die Airline die Plätze i.d.R. zu einem deutlich geringeren als dem erstattungsfähigen Preis an ihn verkauft hat. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen - das ist m.E. in der Tat umstritten!
Wie du letztlich mit den Möglichkeiten umgehst ist dein Bier, aber die maximale Entschädigung ist nun eben einmal die gem. der EU VO 261/04, und ich frage mich warum es dich anfechten sollte, wer sie dir erstattet?