verstehe nicht, was ihr mir damit sagen wollt?
Ich glaube es ist für mich besser, nur bei HC zu lesen, anstatt zuschreiben!
verstehe nicht, was ihr mir damit sagen wollt?
Ich glaube es ist für mich besser, nur bei HC zu lesen, anstatt zuschreiben!
Neiiiin, mich hättest du damit vollkommen falsch verstanden ...
Ich wollte darauf hinweisen, dass die "Merkwürdigkeit" der Bestätigung ggf. vorgreifend an eine neue Rechtslage angepasst sein könnte - man sich also womöglich daran gewöhnen muss.
Das ist aber vollkommen spekulativ - daher habe ich ein wenig drum herum schwadroniert.
Zur sachlichen Info:
Auch eine neue Gesetzeslage schließt Änderungen keinesfalls aus, sie verbietet ggf. nur, diese in Bausch und Bogen bereits in den AGB verankern zu wollen.
Was du hier geschildert hast, könnte genau die "Zukunftsmusik" für Pauschalreisebucher sein - und das wurde genau so schon wiederholt dargestellt.
Viele Urlauber beschwerden sich (hier), weil die bei der Buchung angegebenen voraussichtlichen Flugzeiten nach der Buchung manchmal - und für manche auch "gefühlt" oft - geändert werden.
Auf diese bestehende Möglichkeit verweisen auch die AGB der RV.
Aufgrund dieses Punktes in den AGB (z. B. endgültige Flugzeiten erst in den Reisepapieren) zogen die Verbraucherschützer vor Gericht. Sie fordern feste Zeiten, die sich nach der Buchung nicht mehr ändern. Dieser Forderung stimmte das OLG Celle zu, allerdings geht die Beklagte in Revision.
Dieses Urteil wurde in diesem Thread und auch im Parallelthread (Flugzeitänderung) ausführlich und kontrovers diskutiert. Dabei kam zur Sprache, dass - sollte das endgültige Urteil dem des OLG Celle entsprechen, ev. überhaupt keine Flugzeiten sondern nur noch Flugtage in der Reiseausschreibung zu finden sind (und / oder feste Zeiten zu höheren Preisen).
Auf diese Diskussionen und die dort angedachten zukünftigen Möglichkeiten bezogen sich die Beiträge von @vonschmeling und @Holginho.
Ergänzend:
Das Urteil gestattet "Änderungen aus triftigem Grund" und gibt nicht etwa vor, "Fluzgzeiten müssten felsenfest vertraglich vereinbart" sein.
Ich hab schon seitenweise zu den AGB der Leistungsträger Flug beigetragen - sofern diese (noch?) nicht angegriffen werden, nennen sich künftige Änderungen eben "triftig begründet" - tolle Wurst?!
es geht mir nicht um die Flugzeiten, dass die sich ändern können ist mir bewusst!
Was mich nur wunderte ist, dass in der Bestätigung keine Angaben über die Airline und den Transfer stand.
Für die Reise, die ich im April antrete gab es diese Angaben, allerdings habe ich die schon im September 2012 gebucht.
Mit meinem Beitrag wollte nur zum Ausdruck bringen, dass Neckermann gar keine Zusagen macht. (Habe die Mail deshalb rein kopiert)
Aber Muscheln hast du schon mal gefunden, oder?
Genau den Eindruck habe ich auch (Reaktion auf das Urteil).
Schon mal dran gedacht, dass Neckermann keine genauen Angaben macht, weil er einfach keine machen kann?
Vereinfacht:
Der Verbraucherschutz will gerichtlich eine Bestimmung herbeiführen, die die in der Bestätigung der Pauschalreise angegebenen Flugzeiten verbindlich stellt.
Die bislang ergangenen Urteile tendieren zu einer Festlegung bei Angabe, also ist es gut möglich, dass dein VA aus diesem Grund erst mal keine solche macht.
Hingegen bestätigt er nur, dass er Muschelsuchers an einem bestimmten Tag zum Ziel bringt mit einen Flugzeug, und an einem bestimmten dort wieder abholt.
Damit umgeht er die - möglicherweise irgendwann rechtskräftige? - Bestimmung, sich an angegebene Daten halten zu müssen.
Möglich, dass das in Zukunft nicht mehr irgendwie eigenartig sondern eben Usus ist, der DER jedenfalls hatte diese Variante gem. etlicher Pressemitteilungen in Aussicht gestellt.
Du schriebst:
verstehe nicht, was ihr mir damit sagen wollt?
Ich glaube es ist für mich besser, nur bei HC zu lesen, anstatt zuschreiben!"
Auf dieses Posting bezog sich meine Antwort, die mit dem Satz endete:
"Auf diese Diskussionen und die dort angedachten zukünftigen Möglichkeiten bezogen sich die Beiträge von @vonschmeling und @Holginho."
Zu deinem Satz:
"Was mich nur wunderte ist, dass in der Bestätigung keine Angaben über die Airline und den Transfer stand."
Die Erklärung dazu findest du in der Antwort des RV nach deiner Mail bezügl. Platzreservierung (von dir hier hineinkopiert):
"Aktuell ausgewaehlte Verbindung: ..... Bitte beachten Sie, dass wir weder die Fluggesellschaft, noch die Flugzeiten, noch die Streckenführung ( via, direkt, non stop etc ) bestätigen. Deswegen finden Sie ausser dem gebuchten Abflughafen und Termin keine verbindlichen Daten auf der Reisebestätigung.... Gleichzeitig bekam ich eine Sitzplatz- Reservierung von Hamburg Airways."
Welche Erklärung gab Neckermann denn wegen des nicht in der Buchungsbestätigung erwähnten Transfers ?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!