Im Erfolgsfall würden - ohne großes Zutun der Geschädigten! - ca. € 840 fließen.
Davon kann man bequem das Honorar für den Anwaltsbrief bezahlen und stellt sich allemal risikoloser als mit einem selbstfinanzierten Prozess, bei dem ja dann auch noch einmal Kosten vorzustrecken wären. All das entfällt bei der Übernahme durch Typ flightright Inkasso.
Warum es also "wenig Sinn" haben sollte, ist mir schleierhaft?
Der Grund für die Verspätung war ein technischer Defekt, wie oben zu lesen.
Dabei spielt seine Art wohl eine eher untergeordente Rolle; zumeist werden derlei Vorkommnisse nicht als exkulpierend für die Airline im Sinne der Ansprüche gem. VO(EU)261/04 beurteilt.