und im gti thread ist bereits ein artikel darüber eingestellt.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1364218672000Das "F" in Montag steht für Freude.
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geschrieben 1364219259000
shippysly:
@Jessy233 Was hat das ganze jetzt mit dem Thema Flugzeitenänderung / Flugverspätung zu tun?
Passt meiner Ansicht nach eher in den GTI-Thread oder aber ins funforum...
Nun wenn einer (GTI) seine Hotelrechnungen nicht bezahlt, könnte es auch sein, dass er seine Flugrechnungen nicht zahlt und dann auf andere Airlines ausweichen muss.
Mit Fun hat das recht wenig zu tun insbesonders für Betroffene. Und auch der Benkö war wohl nur die erste Anlaufstelle, weil sich Manche nicht anders zu helfen wußten...
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30984Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1364219427000
Haaaallo... das gehört in den GTI Thread.
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geschrieben 1364219849000
den gti thread findet man hier
http://www.holidaycheck.de/thema-GTI+Thread+III+Erlebnisse+und+Meinungen-id_157453.html
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1364739930000
Hallo liebe Forengemeinschaft.
Heute waren unsere Flugunterlagen im Briefkasten. Leider mußten wir feststellen, daß der Rückflug ca. 13! Stunden früher sein wird als ursprünglich von uns gebucht und bestätigt.
Veranstalter unserer Türkeireise ist alltours und die Airline Sky-Airlines.
Lt.Buchungsunterlagen sollten wir um 20:00 Uhr zurückfliegen am letzten Urlaubstag, nun schon morgens um 7:00 Uhr. Somit geht uns also ein kompletter Urlaubstag flöten...
Gibt es nun die Möglichkeit, für diesen Reisetag eine Entschädigung einzufordern? Wir fliegen am 13.4.2013. Wenn evtl. Ansprüche geltend gemacht werden können, melde ich mich schon jetzt bei alltours, oder beschwere ich mich bei der Reiseleitung in der Türkei?
Diverse Suchmaschinenergebnisse sehen das Recht auf Kundenseite, aber vielleicht hat hier jemand aktuelle Tips aus eigener Erfahrung.
LG
Guddiman
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geschrieben 1364741215000
guddiman, lies mal ein paar Seiten rückwärts in diesem Thread... Flugzeiten sind unverbindlich, dass unterschreibst Du mit den AGB´s. Es ist für Dich ärgerlich, aber rechtens, heißt keinerlei Ansprüche...
Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss... -
geschrieben 1364742059000
Habe mehr als ein paar Seiten gelesen...bin aber u.a. im Netz darauf gestossen:
...Gerade bei Frühbuchern kommt es immer wieder zu Streitfällen. Da die Reisen mitunter bis zu sechs Monate im Voraus gebucht werden, kann es bei den Airlines immer mal wieder zu kurzfristigen Änderungen der Flugtermine kommen. Den Urteilen der Landgerichte zufolge benötigen Verbraucher jedoch Verlässlichkeit in ihrer Urlaubsvorbereitung. Es sei Reisenden nicht zuzumuten, auf einen Teil ihrer Urlaubszeit zu verzichten, wenn die Flüge unzumutbar verschoben oder Flugzeiten einseitig geändert werden....
Quelle:
LG
Guddiman
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geschrieben 1364748708000
Da aber die Urteile wegen eingelegter Berufung noch nicht rechtskräftig sind, ist die Angabe von unverbindlichen Abflugzeiten weiterhin rechtens.
Im übrigen sind An- und Abreisetage nicht als Urlaubstage zu bewerten, sondern sie dienen ausschließlich zur Beförderung von A nach B.
"Es gibt nix Bessas wia wos Guads." -
geschrieben 1364749870000
@nate1: du stellst deine Aussage bzgl. An- und Abreise so bestimmt ins Forum; ich gehe deshalb davon aus, dass du weißt wovon du schreibst. Ich kenne sowohl diese Aussage bereits, wie auch immer wieder Werbeaussagen wie "1 Woche Urlaub" (und NICHT "5 Tage Urlaub" bei einer Woche Reisedauer).
Ich ersuche dich deshalb, mir bzw. dem interessierten Publikum doch mitzuteilen, welcher Quelle du dich bei dieser Information bedient hast; also wo ich dies nachlesen kann.
Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten! -
geschrieben 1364750141000
Im Reisevertrag bucht man ja "Übernachtungen" und nicht Urlaubstage, oder?
Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...