@querenburg
Gekonnt am Thema vorbei -mal wieder!
Ich befürworte den Anspruch auf Entschädigung, wenn eine Leistung nicht oder nur unbefriedigend erbracht wurde. Allerdings kritisiere ich die Pauschale und hielte es für wesentlich angemessener, nur den Ticketpreis zu erstatten.
Man muss hier auch gar nicht von betriebswirtschaftlichen Aspekten faseln, es geht allein um die Nennung des Betrags, der bei der Verspätung eines typischen Urlaubsfliegers nur für die Entschädigung der Fluggäste aufzubringen ist.
Es mag User geben, die mich verstanden haben und deiner hastig herbeigezogenen Beispiele von Risikoverteilung nicht bedürfen.
Das löbliche Motiv der Fluggastrechteverordnung war eine erhöhte Zuverlässigkeit der Airlines herbeizuführen. Inzwischen ist aber quasi jede Technik "vorhersehbar" und somit nicht exkulpierend, 100€-Tickets "bringen" 400€ Entschädigung und ich erlaube mir die Ansicht, das alles ein wenig unangemessen zu finden.
Du kannst gerne anderer Meinung sein, ich vermisse allerdings jegliches Argument in deinem Beitrag. Du bist sonst doch ein großer Verfechter passender Vergleiche? "Die Versicherung macht´s doch auch" ist sicher kein solcher ...