• stjs76
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    geschrieben 1374187228000

    Hallo,

    wir haben Anfang Februar eine Pauschalteise vom 22.12. bis 03.01.2014 von Frankfurt nach Sansibar über xnec gebucht (ohne Reiserücktrittversicherung!). Die Reise kostet uns über 5.800,00 EUR. Urlaub ist von der Firma genehmigt worden.

    Jetzt kam gestern eine Flugtagänderung vom 03.01. auf den 02.01. da der Flug gestrichen wurde. Ich habe wiedersprochen und nach Alternativen gefragt. Dann wurde mit'r als Rückflug der 04.01. ohne Zusatzkosten angeboten. Wir haben zeitnah zugestimmt und es wurde Rückbestätigt, das die Umbuchung vorgenommen wurde. Jetzt kam die nächste Email. Nun wurde die nächste Email geschickt. Die umbuchung war nicht mehr möglich, da Der Rückkflug nun ausgebucht ist :(

    als Alternative wurde uns nun der 05.01. Angeboten. Allerdings ist uns dieser Rückflug zu spät und wir hätten einen Aufpreis von ca. 250 EUR bezahlen müssen!  :?

    Habe nun nach einem Alternativen Rückflughafen (Basel oder Zürich) angefragt, da diese Flughäfen in unserer Nähe sind. Wir sind allerdings nicht bereit noch weitere Kosten zu übernehmen. Was haben wir für Rechte, wenn uns kein Angebot zusagt?

  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1374216398000

    @stjs76

    ...kostenloses Storno der Reise wegen Nichterfüllung des Vertrages seitens des Reiseveranstalters (keine Beförderung an den gebuchten Reisetagen). Weitergehende Rechte bestehen nicht.

  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1374216863000

    @muschelsucherin

    hier werden 2 voneinander unabhängige Sachen vermischt. Eine Entschädigung ist was anderes als eine Erstattung. Eine Entschädigung ist völlig unabhängig vom gezahlten Ticketpreis und ist bei Flugverspätungen in der EU-Verordnung 261/04 geregelt. Hingegen sind Flugzeitangaben bei Pauschalreisen unverbindlich und können ohne Rechtsanspruch im Rahmen der gebuchten Reisetage geändert werden, so daß vom RV nichts erstattet werden muß (vom gezahlten Reisepreis) solange die Beförderung an den gebuchten Tagen erfolgt

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1374234320000

    Zusätzlich zur kostenfreien Stornierung habt ihr nach meiner Meinung auch Anspruch auf Schadensersatz. Außer der RV kann nachweisen dass die Flugstornierung nicht durch ihn oder der Airline, als sein Erfüllungsgehilfe, zu vertreten ist.

    Am 3.1. finde ich noch eine recht vernünftige Rückflugverbindung mit Oman Air für € 644.- (One-Way). Schlage, mit Hinweise auf die Schadensersatzpflicht, eine Umbuchung auf diesen Rückflug vor.

    Vermutlich wird sich der RV rausreden wollen, aber falls du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du ja prüfen lassen ob deine Versicherung die Kosten für einen Anwalt übernehmen würde.

    Alternativ könntest du auch ein oder zwei Tag Urlaub zusätzlich nehmen und eine kostenlose Umbuchung auf den 5.1. verlangen.

  • mavonalain1957
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    Beiträge: 52
    geschrieben 1374491082000

    Hallo zusammen!

    Ich würde gerne in Erfahrung bringen,wie das ist,wenn der Flieger grössere Verspätung hat.

    Es gibt da ja neue Regel,die aber in den Medien nur kurz erläutert wurden.

    -z.B.--Essensgutscheine bei Stundenlangen Verspätungen-,an wenn wendet man sich? Insbesondere,wenn nachts die Schalter zu sind?

    - ab wieviel Std. Verspätung gibt es welche Entschädigung ,ich glaube,die ist irgendwie nach Flugkilometern gestaffelt .

     

    Tagsüber kann man sich ja am Flughafen durchfragen,aber ich fliege nachts gegen 1Uhr,ich weiss nicht,ob da ein Ansprechpartner vor Ort ist ?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1374494204000

    Nope, es gibt in den Medien sogar reichlich Informationen dazu, einfach mal 'Flugverspätung' und 'EU Verordnung 261/04' in Google eingeben und fleissig lesen.

    Das Thema ist viel zu komplex um hier alles nochmal detailliert aufzuführen, was u.a. anderem auch in diesem Thread zu lesen ist.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Sharo
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    geschrieben 1376032086000

    Gestern in der ARD bei Monitor-

    wie die EU-Kommission und die Bundesregierung die Rechte von Fluggästen einschränken wollen

    Beitrag ist in der Mediathek

    http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0808/flug.php5

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1376045769000

    Zitat aus der Sendung:

    "Ein Wahlkampfgeschenk für die Airlines"

    Was für ein Schwachsinn! Als ob Airlines wählen dürften.  Hier scheint es sich eher um Stimmungsmache gegen die Bundesregierung zu handeln. Also um Wahlkampf mit den Geldern von Zwangsgebührenzahlern.

    Zur Sache selbst:  Ob drei Stunden Verspätung als zeitliche Grenze für die Zahlung von z.B. 300 Euro gerecht ist oder nicht, darüber kann man natürlich trefflich streiten.

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1376047583000

    Ich hab das Geld seinerzeit natürlich gerne angenommen, finde allerdings auch, dass die Summe bei Mittelstrecken (400 Euro p.P.) recht hoch ist, wenn man bedenkt, wieviel man für Hin-und Rückflug zahlt, nämlich meist weniger...

    Und natürlich wird das auf den Flugpreis im vorhinein aufgeschlagen... Allderdings bezweifele ich, dass die Flugpreise sinken würden, wenn es Änderungen geben würde...

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1376061181000

    Mal abgesehen davon, daß der Bericht nicht wirklich gut/komplett recherchiert ist...

    ...was sagen wohl jetzt die Leute, die (auch hier) eine starke Einschränkung der "Macht" von Airlines und RV vorhergesagt haben ;)

    Anmerkung:

    Auch hierbei wird nichts so heiß gegessen, wie es...

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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