Sorry Herr Administrator, das ist falsch!
Gemäß EuGH sind die Rechte von Passagieren verspäteter und annullierter Flüge gleichzusetzen! Wird ein Flug ab 14 Tage vor Flugdatum verschoben, kann die Airline nur dann die Ausgleichszahlung verweigern, wenn der Ersatzflug, hier im Fall „Tailwind“ und 5 Tage zuvor verschoben, das Ziel maximal 2 Stunden nach ursprünglicher Planung erreicht. Da das offensichtlich nicht der Fall sein wird, besteht ein Anspruch auf 400€! Diesen bei Tailwind durchzusetzen, dürfte allerdings schwierig werden… Ich würde im Flieger wegen der Verschiebung schon als Erstes mal die Aufklärung über die Rechte verlangen, vermutlich gibt es nur ein Schulterzucken...
Einen deutschen Sitz von Tailwind kenn ich nicht, nur den Hauptsitz in Istanbul
Es empfiehlt sich hier das offizielle Formular des Luftfahrtbundesamtes zu nutzen, damit Du überhaupt ernst genommen wirst. Vermutlich hilft nur ein Fachanwalt und ohne RV würde ich es auch nicht machen.