• zeron161
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    geschrieben 1376228888000

    @Bulgarienfan:

    Zitat:

    Was für ein Schwachsinn! Als ob Airlines wählen dürften.  Hier scheint es sich eher um Stimmungsmache gegen die Bundesregierung zu handen.

    Die Airlines brauchen nicht zu wählen, es reicht hier völlig aus eine starke Lobby zu haben um ihre Erfüllungsgehilfen in Berlin geschmeidig zu machen. :D

    Es ist ja auch nicht die erste geistreiche Idee unseres Herrn Ramsauer :laughing:

    ****Niveau ist keine Creme.****
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1376333070000

    @zeron161

    Trotzdem ist es Schwachsinn, in diesem Zusammenhang von einem Wahlkampfgeschenk zu sprechen.

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • wolff.sigrid
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    geschrieben 1377293365000

    Wir haben im Juni bei Condor direkt einen Flug von Frankfurt nach Sharm El Sheikh am 17.10.13 und zurück nach Frankfurt am 31.10.13 gebucht.

    Heute kam von Condor eine Mail, "leider mussten die Daten fuer Ihren Flug geaendert werden",  neue Flugdaten  ab München über Hurgada nach Sharm El Sheikh und zurück direkt Sharm El Sheikh - München.  Eine Bahnanreise würde man uns ersetzen.

    Im Flugplan Frankfurt steht noch der ursprüngliche Flug. Über Condor ist aber kein Flug am 17. ab Frankfurt zu buchen. Kann ich in diesem Fall davon ausgehen, daß der Flug zwar noch stattfindet aber wir ab München fliegen sollen? Abflughafen ab München ist für uns sehr umständlich.

    Müssen wir diese Änderung ohne Ausgleich - nur Kostenübernahme Bahnfahrt - hinnehmen? Sicher könnten wir stornieren - haben allerdings eine Hotelbuchung für diesen Zeitraum, die zur Zeit nicht storniert werden kann. Auserdem hoffen wir noch immer, daß sich die Lage nicht verschlechtert und man durchaus im Oktober nach Ägypten fliegen kann.

    gabriele
  • tobiasutanja
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    geschrieben 1378470027000

    Hallo liebes Holidaycheck-Forum,

    ich habe eine wichtige Frage: Meine Eltern haben mich gerade vom Flughafen aus angerufen: Sie fliegen heute in die Türkei von München aus. Geplante Abflugzeit war 15:15 Uhr mit Tuifly nach Dalaman.Das Flugzeug soll aber jetzt 7 Stunden Verspätung haben und ist der Abflug ist im Moment für 22:30 Uhr geplant. Gebucht ist die Reise bei TUI. Jetzt die Frage:

    Welche Rechte stehen ihnen zu? Einen Verpflegungsgutschein haben sie schon erhalten. Wie sieht es aus mit Reisepreisminderung? Ich habe ihnen jetzt mal empfohlen, dass sie sich die Verspätung aufjeden Fall bestätigen lassen sollen. Obwohl wir schon oft verreist sind, haben wir so einen Fall noch nicht gehabt. Wie ist also das weitere Vorgehen und was ist überhaupt möglich alsEntschädigung?

    Vielen Dank für Eure Antworten und Eure Hilfe!

  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1378471056000

    Eine Bestätigung ist nicht notwendig, weil die Verspätung sowieso dokumentiert wird. Auf jeden Fall die Flugunterlagen behalten, anschließend nach Rückkehr schnellstmöglichst tuifly anschreiben(Musterbrief im Internet vorhanden, Einschreiben mit Rückschein! ), deinen Eltern stehen 800 Euro zu.

    Anschließend wird tuifly vermutlich blocken, dann bliebe der Weg über Flightright oder Fachanwalt für Reiserecht, Geduld haben muss man sowieso, bei uns hat es ein Jahr gedauert, inklusive Gerichtsverhandlung(war aber nicht tuifly)

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • HPBrockmann
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    geschrieben 1378825213000

    Hallo,

    ich bin gestern, 5 Tage vor Abflug, darüber informiert worden, dass mein Flug Lübeck- Antalya nicht um 09:55, sondern erst um 20:45 statt finden wird Carrier: Tailwind, OneWay, direkt bei Tailwind gebucht, keine Pauschalreise. Es handelt sich um eine türkische Fluggesellschaft, da der Flug jedoch innerhalb der EU beginnt, greift hier jetzt auch die EU- Verordnung 261/2004. Wo muss ich meine Ansprüche anmelden, hat da jemand Erfahrung?? Doch nicht etwa in der Türkei in türkischer Sprache? Eine deutsche Kontaktadresse kann ich nirgends finden.

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1378825317000

    Nein, die EU-Verordnung greift nur bei Verspätungen oder Ausfall, nicht bei Verlegungen von Flügen, die einem rechtzeitig vorher bekanntgemacht werden.

  • Jessy_233
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    geschrieben 1378912440000

    Sorry Herr Administrator, das ist falsch!

    Gemäß EuGH sind die Rechte von Passagieren verspäteter und annullierter Flüge gleichzusetzen! Wird ein Flug ab 14 Tage vor Flugdatum verschoben, kann die Airline nur dann die Ausgleichszahlung verweigern, wenn der Ersatzflug, hier im Fall „Tailwind“ und 5 Tage zuvor verschoben, das Ziel maximal 2 Stunden nach ursprünglicher Planung erreicht. Da das offensichtlich nicht der Fall sein wird, besteht ein Anspruch auf 400€! Diesen bei Tailwind durchzusetzen, dürfte allerdings schwierig werden… Ich würde im Flieger wegen der Verschiebung schon als Erstes mal die Aufklärung über die Rechte verlangen, vermutlich gibt es nur ein Schulterzucken...

    Einen deutschen Sitz von Tailwind kenn ich nicht, nur den Hauptsitz in Istanbul

    Es empfiehlt sich hier das offizielle Formular des Luftfahrtbundesamtes zu nutzen, damit Du überhaupt ernst genommen wirst. Vermutlich hilft nur ein Fachanwalt und ohne RV würde ich es auch nicht machen.

     

  • Roland4
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    geschrieben 1378918007000

    @Jessy_233

    Kannst Du bitte die Quelle "gemäß EuGH" näher benennen?

  • Holginho
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    geschrieben 1378918778000

    Ich denke, @Jessy_233 " beruft" sich auf die Fluggastrechteverordnung 261/2004 ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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