• abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1373577421000

    Die Adresse rauszufinden dürfte ja kein Thema sein. Dann dorthin die bezifferte Forderung auf Entschädigung  schicken. Fertig. Abwarten.

  • Anna19
    Dabei seit: 1264550400000
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    geschrieben 1373579817000

    Hallo,

    ja  das mit der Refinanzierung haut leider gar nicht hin. Das gebuchte Hotel war bei Neckermann zudem teurer als bei der TUI!, bei der ich ursprünglich buchen wollte. War leider dort aber schon ausgebucht - 14 Tage nach  erscheinen der Kataloge - aber na ja, wen wundert es.

    Weshalb ich aber besonders sauer bin - 10 Minuten vor der geplanten Startzeit um 19.50 Uhr ging noch ein Flieger von der Condor nach Ffm, Umbuchung hat man abgelehnt, obwohl noch Plätze (2 auf jeden Fall) frei waren. Und es stand bereits mittags um 15.00 Uhr fest, dass unsere Maschine auf jeden Fall eine Stunde verspätet sein würde. Laut Schreiben Condor "bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern."

    Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Und sollte irgendjemand Mitleid mit Condor haben, ich möchte nicht wissen, wie viele der über 230 Passagiere GAR KEINE Ansprüche anmelden werden oder sich mit "nem Appel und nem Ei" von Condor abspeisen lassen.

    Schöne Grüße

    Anna

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1373590371000

    Ja schön, nur was hat das alles mit der maximalen Entschädigung von € 400 p.P. für diese Strecke gemäss der EU Verordnung 261/04 zu tun?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Flora_59
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    geschrieben 1373614325000

    Ja, Anna, man kann sichden Urlaub schön über Entschädigungen finanzieren, schon vor der Planung der Reise einberechnen. Immerhin sind heuzutage ein Großteil der Flüge verspätet, genauso wie es Staus auf der Autobahn gibt (für die es ja nun leider noch keine Entschädigung gibt). Der Flugraum ist halt auch oft überfüllt.

    *Ironieoff*

    Wenn ich so beobachte, dass die Entschädigungssummen teilweise sogar den Preis des Fluges überschreiten, dann frage ich mich, wie die Fluggesellschaften das finanzieren sollen. :frowning: Wenn nicht nur einzelne sondern viele Fluggäste eine Entschädigung fordern, müssen doch zwangsläufig die Flugpreise erhöht werden.

  • Anna19
    Dabei seit: 1264550400000
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    geschrieben 1373726604000

    @Bernhard707 - Sorry, dass ich hier meinen Frust über Condor losgelassen habe.

    @Flora_59 - Beziehe mich hier auf die Fluggastverordnung und das Urteil des EuGH v. 22.12.08 - C-549/07 - Wenn dir das nicht gefällt, musst du dir jemand anderen suchen, dem du dein Leid klagen kannst. Bin da der falsche Ansprechpartner. Als Fluggast habe ich Rechte, die mir zustehen. Nicht mehr, nicht weniger.

    Wünsche allen ein schönes Wochenende.

    Anna

  • paulplus22
    Dabei seit: 1313107200000
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    geschrieben 1373738556000

    abholl:

    Die Adresse rauszufinden dürfte ja kein Thema sein. Dann dorthin die bezifferte Forderung auf Entschädigung  schicken. Fertig. Abwarten.

    Danke, aber so weit bin ich auch schon, Nur das dieses eine Bulgarische Airline ist und ich kein Bulgarisch kann. Wollte eigentlich nur Wissen ob es überhaupt bei einer "Ausländischen Fluggesellschaft" Sinn macht das ganze aufzurollen und eventuell ein Schreiben besser gleich auf Englisch aufzusetzen ?

    Da im Netz leider nur deutsche Musterschreiben vorhanden sind, werde ich dann leider was selbst Versuchen zu erstellen oder gibt es dieses Musterschreiben hier irgendwo in anderen Sprachen.

    Dann ein schönes WE

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1373744072000

    Air Via ist eine bulgarische Airline und damit auch an die EU-Fluggastverordnung gebunden. Wenn es dir sinnvoll erscheint, kannst du ja "notfalls" den Google Übersetzer als Unterstützung für ein Schreiben in englischer Sprache zu Rate ziehen.

    Edit:

    Den Google Übersetzer verwenden die Mitarbeiter von Air Via dann vermutlich auch. ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Flora_59
    Dabei seit: 1328659200000
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    geschrieben 1373745550000

    Anna19:

    @Flora_59 - Beziehe mich hier auf die Fluggastverordnung und das Urteil des EuGH v. 22.12.08 - C-549/07 - Wenn dir das nicht gefällt, musst du dir jemand anderen suchen, dem du dein Leid klagen kannst. Bin da der falsche Ansprechpartner. Als Fluggast habe ich Rechte, die mir zustehen. Nicht mehr, nicht weniger.

    Es ging nicht speziel um deinen Fall, deine Bemerkung wegen der Refinazierung war nur der Aufhänger.

    Ich weiss, dass das Recht so ist. Aber wohin soll das führen, wenn die Erstattung höher ist als der Preis? Die Entschädigung müsste sich - meiner Meinung nach - nach der Höhe des Flugpreies richten. Dass man teilweise mehr Geld rausbekommt, als man gezahlt hat ist doch irrsinnig. Nun ja, dass das Rechtswesen oft seltsame Blüten treibt, ist ja bekannt.

  • muschelsucherin
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    geschrieben 1373748304000

    Ich weiss, dass das Recht so ist. Aber wohin soll das führen, wenn die Erstattung höher ist als der Preis? Die Entschädigung müsste sich - meiner Meinung nach - nach der Höhe des Flugpreies richten. Dass man teilweise mehr Geld rausbekommt, als man gezahlt hat ist doch irrsinnig. Nun ja, dass das Rechtswesen oft seltsame Blüten treibt, ist ja bekannt.

    @Flora, finde dich damit ab, dass man bei Flugverspätungen ein Recht auf Entschädigung hat.

    Sicher wird sich was ändern, in meiner Reisebestätigung für Oktober sind weder Flugzeiten Airline noch Transfer angegeben. Erst mit den Reisepapieren werden Angaben gemacht.

    :frowning: Warum wohl? damit man keine Ansprüche auf Entschädigung hat!

    In Internet sind aber die Angaben vorhanden, daraufhin habe ich gebucht.(Unverbindlich)

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1373750786000

    @muschelsucherin

    "Sicher wird sich was ändern, in meiner Reisebestätigung für Oktober sind weder Flugzeiten Airline noch Transfer angegeben. Erst mit den Reisepapieren werden Angaben gemacht.

    Warum wohl? damit man keine Ansprüche auf Entschädigung hat!

    In Internet sind aber die Angaben vorhanden, daraufhin habe ich gebucht.(Unverbindlich)"

    ______________________________________________

    :frowning: Was hat eine Flugverspätung von über 4 Std. (und davon schreibt @Flora) mit der Nichtangabe von Flugzeiten bei Buchung / eventuellen Flugzeitänderungen zu tun ?

    Nichts.

    Denn ja, bei einer Pauschalreise sind Flugzeiten unverbindlich und du hast bei einer Flugzeitänderung keinen Anspruch auf eine Entschädigung - auch dann nicht, wenn  voraussichtliche (!) Flugzeiten angegeben sind.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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