• Roland4
    Dabei seit: 1205452800000
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    geschrieben 1378919990000

    Hm, unter "EuGH" hätte ich aber eher den europäischen Gerichtshof vermutet bzw. eines seiner Urteile. In der Fluggastrechteverordnung sind ja auch Annullierung und Verspätung in zwei verschiedenen Artikeln geregelt.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1378920748000

    "EU" und "EuGH" werden gerne mal verwechselt bzw. wahlweise auch vermischt ;)

    Richtig, die 261/2004 ist der aktuelle offizielle Rechtsakt, welcher vom Eurpäischen Parlament verabschiedet wurde. Gültigkeit und Konformität wurden später per Urteil vom EuGH im Zuge eines Vorabentscheids bestätigt. Die Rs habe ich gerade nicht zur Hand, bin zu faul zum googlen und bitte dies bei Interesse kurz selbst zu erledigen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • deddy32
    Dabei seit: 1373760000000
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    geschrieben 1378922174000

    Alfred_Tetzlaff:

    Eine Bestätigung ist nicht notwendig, weil die Verspätung sowieso dokumentiert wird. Auf jeden Fall die Flugunterlagen behalten, anschließend nach Rückkehr schnellstmöglichst tuifly anschreiben(Musterbrief im Internet vorhanden, Einschreiben mit Rückschein! ), deinen Eltern stehen 800 Euro zu.

    Anschließend wird tuifly vermutlich blocken, dann bliebe der Weg über Flightright oder Fachanwalt für Reiserecht, Geduld haben muss man sowieso, bei uns hat es ein Jahr gedauert, inklusive Gerichtsverhandlung(war aber nicht tuifly)

    Wir sind damals gleich zum Anwalt über unsere Rechtschutzversicherung , die Anwältin hat die entsprechenden Briefe geschickt , keine Reaktion seitens Condor, dann die Klageandrohung , kam dann ein Standartschreiben von Condor mit Kulanszahlung , abgelehnt , Klage eingereicht .Termin ist am 31.10.13 . Das ganze hat jetzt 3,5 Monate gedauert . War selber überrascht , das es so schnell ging , habe auch mit einem Jahr gerechnet bis was passiert . Richter lehnte Güteverhandlung ab , da keine Aussicht auf Einigung .

  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
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    geschrieben 1378924340000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.[/size][/color]

    @Roland4

    Die Verbindung zwischen der Fluggastrechteverordnung und einer Ausgleichszahlung bei einer Verspätung stellt eben der EuGH her, indem er festgestellt hat, dass die Rechte von Passagieren, welche eine mind. 3-stündige Vespätung erleiden den Rechten von Passagieren deren Flüge annuliert wurden, gleich gestellt sind (das berühmte Sturgeon/Condor Urteil).

    Ist die Flugverschiebung 5 Tage zuvor nun eine Annulierung oder eine Verspätung? Die Airline wird meist zur "Verspätung" tendieren, da im Fall einer "Annullierung" die Ausgleichszahlung sofort klar wäre. Und bei "Verspätung" regelt das nun das EuGH Urteil, was den Passagieren im Flieger natürlich gerne verschwiegen wird, da es ja nicht in der Verordnung steht. Iss halt bischen kompliziert :-)

    Halten wir fest: Es besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung im "Fall Brockmann"

    Oder ist jemand anderer Ansicht?

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1379059685000

    Ja, ich bin anderer Ansicht. Weil es sich meiner Auffassung nach nur um eine Änderung der Flugzeit handelt und nicht um eine Verspätung. Wie wäre es denn im umgekehrten Fall, etwa bei einer Verlegung von 20.00 Uhr auf schon 13.00 Uhr am selben Tage? Wäre das eine "Verfrühung"?

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Jessy_233
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    geschrieben 1379071162000

    Das ist gemäß FlugastrechteVO keine Änderung der Flugzeit sondern eine Annullierung!

    Bei einer angekündigten Flugzeitenänderung (ob nun vor oder zurück) handelt es sich um eine Annullierung. Nur die Airlines bezeichnen dies oft nicht so :-) Somit "zieht" die FluggasterechteVO, da nicht eher als 2 Stunden vor geplantem Termin abgeflogen werden darf. -> Ausgleichszahlung

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1379078701000

    Jessy_233, genau den zwischen Dir uns @Bulgarienfan genannten Punkt sehen Richter sehr unterschiedlich. In der Theorie (und nach Interpretation der FluggastrechteVO) kann man Deiner Meinung sein - in der Realität ergeben sich aber teils andere "Ergebnisse".

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • sandra_becker71
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    Beiträge: 43
    geschrieben 1380463921000

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu dem angekündigten EU-weiten Fluglotsenstreit am 10.10.13. Scheinbar wird nur noch darüber verhandelt, wie er geplant werden soll.

    Wir fliegen am 11.10. von Hamburg nach Antalya um 5:55 Uhr. Angenommen, dieser Flug verspätet sich oder wäre nicht mehr durchführbar, muss uns dann ein Alternativflug angeboten werden? Würde uns eine Entschädigung zustehen?

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1380465334000

    ...Alternativflug ggf. ja, Entschädigung nein. ;)

  • sandra_becker71
    Dabei seit: 1273190400000
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    geschrieben 1380465467000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    dann müssen wir wohl hoffen :(

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