• erdbeereis
    Dabei seit: 1188345600000
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    geschrieben 1382723250000

    Meine Eltern sollten heute morgen um 5.50 h mit Tuifly nach Palma fliegen, um dort auf die AIDA zu steigen. Ankunft am Flughafen 3.45 h, Einchecken. Dann wurden Essensgutscheine vergeben, Flug sei verspätet, würde um 15.55 h abfliegen. Meine Eltern haben von Tuifly den Tip bekommen, um noch sicher das Schiff zu erreichen, umzubuchen auf Airberlin, Abflug 6.05 h. Nach sämtlichen Diskussionen mit anderen "Schlangestehenden" haben sie für 250 EUR diese beiden letzten Plätze bekommen, natürlich zum Unmut anderer Reisenden.

    Jedenfalls mußten sie eigenhändig die Koffer aus dem unterirdischen Depot/Förderband wieder hochholen, um sicherzustellen, daß sie auch um 6.05 h mitkommen. Und das mit zwei älteren Leuten....meine Mutter hat den Urlaub jetzt endgültig gebraucht.

    Jetzt, um 17.44 ist der Flieger gerade in Stuttgart gelandet, fliegt also vor 18.00 h hier nicht ab. D. h. 12 Stunden Verspätung.

    Wie ist das jetzt, wenn die airline behauptet, meine Eltern hätten ja jetzt einen Flug und erstatten nur die 250 EUR Extrakosten? Müssen die den vollen Flugausfall bezahlen, auch wenn meine Eltern diese Zeit praktisch gar nicht verspätet waren? Ich habe jetzt ein Foto der Online-Flughafenankunft gemacht, um das beweisen zu können, trotzdem würde mich der Fall mal interessieren.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1382730938000

    Die eigenmächtige Abhilfe Betroffener exkulpiert die Fluggesellschaft keineswegs von den Ansprüchen gem. der VO(EG)261/04 (Regelung der Fluggastrechte).

    Deine Eltern können selbstverständlich den streckenkonformen Entschädigungsbetrag geltend machen - das sind €250 / Person.

    Aus den bisher vorgetragenen Tatsachen ergibt sich für mich darüber hinaus jedoch auch ein Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Ticketkosten - andernfalls hätten sie das Schiff nicht zum Ablegen erreicht und somit weit höhere Ansprüche geltend machen können.

    Oder legt das Ding erst morgen ab?

    Für eine (vorsichtige!) Beurteilung der Ansprüche bedarf es sehr präziser Angaben ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • erdbeereis
    Dabei seit: 1188345600000
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    geschrieben 1382736497000

    Danke für die schnelle Hilfe.

    Das Ding (Schiff :-)) legt heute abend ab. Dsa Problem war heute morgen, daß man nicht wußte, ob sie überhaupt eine Chance auf diesen Flug rechtzeitig haben. Daß der Flug heute irgendwann geht, war sicher berechenbar.

    Ich werde nun warten, bis sie zurückkommen und dann ganz detailliert alles zusammenschreiben.

    Von uns aus ist Palma mehr als 1.500 km weg, also hätten sie ja noch einen höheren Anspruch auf Schadensersatz. Wir sind bisher 2 x mit Tuifly unterwegs gewesen, jedesmal so ein Theater mit verspätetem Flug bzw. Flug mitten in der Nacht.

    Diesmal war das natürlich mit schwerwiegenden Folgen, hätten sie keinen Flug bekommen.

    Danke trotzdem.

    Mone

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1382741243000

    Zur Ermittlung des Anspruchs wird die Großkreismethode vom Abflug zur Destination benutzt.

    Du kannst alternativ die tatsächlichen Kosten (Ticket) geltend machen,

    (Nachweis obliegt dir!)

    Edit:

    Du brauchst nichts "detailliert" schildern, es reicht die Beschwerde bei der Airline mittels des dafür vorgesehenen Formulars.

    Über dieses kann dann im Rahmen der VO(EG)261/04 die Airline in Anspruch genommen werden - oder s.o. - das Ticket erstattet. Da deine Eltern auch mit dem gebuchten Operating rechtzeitig angekommen wären, sind die Kosten der eigenmächtigen Umbuchung m.E. nicht zu beanspruchen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Tuxe
    Dabei seit: 1245110400000
    Beiträge: 141
    geschrieben 1382869718000

    Hab mal ne Frage bezüglich Flugverspätung aus der Türkei, da hier ja das EU-Urteil nicht zählt. Hat schon jemand Erfahrungen gemacht, zwecks irgendwelcher Ansprüche, wenn der Abflug aus der Türkei nach Deutschland 3 Stunden verspätet ist, die verspätete Ankunftszeit beträgt 2 Stunden 50 Minuten.

    Vielen Dank im Voraus

    Einmal ist immer das Erste Mal
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1382871909000

    Ganz unabhängig vom Anwendungsbereich ist eine Verpätung von <3h nicht entschädigungsberechtigend.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1383044997000

    In drei Tagen nimmt die Schlichtungsstelle ihren Dienst auf, bin gespannt, ob sich das positiv auswirkt.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • steviederdreher
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    geschrieben 1383333741000

    Hallo,

    wenn man Schadenserzatz gelte machen möchte.(Pauschalreise)Macht man dieses über den Reiseveranstalter,oder direkt bei der Airline.Laut Aussage des Reisebüros,über den Veranstalter.Laut Verordnung direkt bei der Airline.

    Stephan

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1383334614000

    Flugverspätungen (>3h) bei der Airline.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • eisenbahnlukas
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    Beiträge: 91
    geschrieben 1383656066000

    Nach 1 Jahr hat Air Berlin für meine Flügverspätung von 24 Stunden vom 16.10.2012

    auf dem Flug Punta Cana - Düsseldorf AB 7447 PUJ-DUS die Entschädigung von 600€ gezahlt. Es war alles sehr langwierig habe aber alles ohne Rechtsanwalt und den Firmen wie Euclaim oder Fairplane geschaft. :laughing:

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