Hallo und guten Abend,
wir sind am 25.10. mit Air France von Hamburg naach Paris geflogen. Danach sollte es weiter mit Air Mauritius nach Mauritius gehen. Doch am Flughafen in Paris wurde uns mitgeteilt, dass unser Flug abgesagt wurde. Gründe wurden nicht genannt.
Wir haben die Nacht in einem Hotel verbracht (Gutscheine für Abendessen und Frühstück waren auch dabei). Am 26.10. ging es am Morgen um 9.00 Uhr nach Mauritius und zwar mit Air France. In Mauritius sind wir dann um 22.30 Uhr Ortszeit gelandet. Nachdem wir 4 Stunden auf dem Flughafen verbracht haben, weil wir nicht unser gesamtes Gepäck bekommen hatten, waren wir dann am 27.10. gegen 2.30 Uhr in unserem Hotel.
Unserem Reiseleiter vor Ort haben wir dann das Desaster mitgeteilt. Ein paar Tage später rief er uns an und teilte mit, das er für uns eine Entschädigung hätte ( er wollte uns 86,00 € vorbeibringen). Darüber waren wir sehr verwundert, denn der Reiseveranstalter haftet doch nicht für die Airline. Wir haben das erstmal abgelehnt. Trotz all dem Streß hatten wir dann aber einen Superurlaub.
Jetzt meine Frage: wäre es eine deutsche bzw. europäische Fluggesellschaft gewesen, hätten wir ja wohl Anspruch auf 600,00 €, oder? Air Mauritius gehört doch irgendwie zu Air France. Zählt das dann auch? Was können wir tun.
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Manuela