• Manuela Ernst
    Dabei seit: 1242259200000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1384457507000

    Hallo und guten Abend,

    wir sind am 25.10. mit Air France von Hamburg naach Paris geflogen. Danach sollte es weiter mit Air Mauritius nach Mauritius gehen. Doch am Flughafen in Paris wurde uns mitgeteilt, dass unser Flug abgesagt wurde. Gründe wurden nicht genannt.

    Wir haben die Nacht in einem Hotel verbracht (Gutscheine für Abendessen und Frühstück waren auch dabei). Am 26.10. ging es am Morgen um 9.00 Uhr nach Mauritius und zwar mit Air France. In Mauritius sind wir dann um 22.30 Uhr Ortszeit gelandet. Nachdem wir 4 Stunden auf dem Flughafen verbracht haben, weil wir nicht unser gesamtes Gepäck bekommen hatten, waren wir dann am 27.10. gegen 2.30 Uhr in unserem Hotel.

    Unserem Reiseleiter vor Ort haben wir dann das Desaster mitgeteilt. Ein paar Tage später rief er uns an und teilte mit, das er für uns eine Entschädigung hätte ( er wollte uns 86,00 € vorbeibringen).  Darüber waren wir sehr verwundert, denn der Reiseveranstalter haftet doch nicht für die Airline. Wir haben das erstmal abgelehnt. Trotz all dem Streß hatten wir dann aber einen Superurlaub.

    Jetzt meine Frage: wäre es eine deutsche bzw. europäische Fluggesellschaft gewesen, hätten wir ja wohl Anspruch auf 600,00 €, oder? Air Mauritius gehört doch irgendwie zu Air France. Zählt das dann auch? Was können wir tun.

    Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten.

    Liebe Grüße

    Manuela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1384460146000

    Für Abflüge ex EU (hier CDG) greift die VO(EG)261/04 auch für Nicht EU Airlines.

    Euer Entschädigungsanspruch beläuft sich ergo auf €600 / Person - sofern keine außergewöhnlichen Umstände (typisch: Witterung, Streik) exkulpieren.

    Der Anspruch ist ggf. bei der Airline geltend zu machen.

    Benutze am besten das vorgesehene Formular.

    (Hier die französische Fassung)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Manuela Ernst
    Dabei seit: 1242259200000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1384504581000

    Vielen Dank für die schnelle Antwort und das Übersenden der Formulare. Ich gehe davon aus, das ich meinen Anspruch bei Air Mauritius geltend machen muss, oder?

    Liebe Grüsse und einen schönen Tag

    Manuela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1384509676000

    Du führst Beschwerde bei der Airline, die das Ticket ausgegeben hat, also dem main operarator.

    Kurze Frage:

    Seid ihr in Paris über die Wahrnehmung eurer Rechte aus der EU Fluggastverordnung informiert worden?

    Das ist nämlich vorgeschrieben und hat im Falle des Versäumnisses durchaus rechtliche Folgen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MAN-mann
    Dabei seit: 1268006400000
    Beiträge: 1401
    geschrieben 1384548415000

    Moin,

    gestern gab es vom RB einen Anruf,Rückflug TUIfly AYT-HAJ am 21.05.2014/20:30 gekänzelt und auf ca.10:00 vorverlegt,nicht angenommen,dann auf DE Abflug um 20:45

    umgebucht,50 € Aufpreis!ist halt so :( !,mal schaun ob es jetzt bei den Zeiten bleibt???

    Gruß Heiner

    Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt
  • Manuela Ernst
    Dabei seit: 1242259200000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1384554118000

    Nein wir sind nicht über unsere Rechte aufgeklärt worden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1384556035000

    "Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte

    (1) Das ausführende Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass

    bei der Abfertigung ein klar lesbarer Hinweis mit folgendem

    Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar angebracht wird:

    „Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr

    Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden versp-

    ätet ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig

    schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über

    Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.“

    (2) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das Fluggästen

    die Beförderung verweigert oder einen Flug annulliert, händigt

    jedem betroffenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis aus, in

    dem die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen

    gemäß dieser Verordnung dargelegt werden. Ferner wird allen

    von einer Verspätung um mindestens zwei Stunden betroffenen

    Fluggästen ein entsprechender Hinweis ausgehändigt. Die für

    die Kontaktaufnahme notwendigen Angaben zu der benannten

    einzelstaatlichen Stelle nach Artikel 16 werden dem Fluggast

    ebenfalls in schriftlicher Form ausgehändigt."

    Gemäß aktueller Rechtsprechung kannst du im Versäumnisfalle direkt einen Anwalt bevollmächtigen, ohne den Leistungsträger in Verzug setzen zu müssen.

    Die Kosten hierfür müssen übernommen werden.

    So entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 517 C 13641/11) rechtskräftig.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mettigelmädchen
    Dabei seit: 1302739200000
    Beiträge: 4224
    Zielexperte/in für: Düsseldorf
    geschrieben 1385049780000

    Hallo liebe Forum-User,

    ich benötige eure Hilfe.

     Ich bin verunsichert, soll ich direkt einen Anwalt aufsuchen, der meine Interessen waren soll?

    Oder soll ich den Erstkontakt mit TUIfly selber herstellen?

    Ich habe eine Rechtsschutzversichherung mit 150,00 € Selbstbeteiligung bei aufsuchen eines Anwaltes.

    Habe heute mit meiner Versicherung/RAtin telefonischen Kontakt gehabt, dieser war nicht sehr aufschlußreich.

    Mein Fall stellt sich wie folgt da.

    Marokko Rundreise gebucht / Pauschal

    - Vermittler Aldi Süd

    - Reiseveranstalter Eurotours

    - Rundreise wurde in Marokko über 1 A Vista abgewickelt

    - Incl. Leistungen: - Linienflug (Economy Class) ab/bis Düsseldorf nach Agadir und zurück

    - ab/bis Flughafen Düsseldorf ausgesucht und zugezahlt

    - Hinflug 05.11. mit TUIfly v. DUS nach Agadir

    - Rückflugticket v. Agadir nach DUS lag vor Anreise bereits vor

    - 1 Tag vor Abreise wurde durch 1 A Vista mündl. mein Abflug bestätigt

    - 19.11. um 06:30 Uhr Transfer durch 1 A Vista zum Flughafen Agadir

    - Abflug 19.11. Agadir nach DUS um 09:55 Uhr + Ankunft 15:00 Uhr nach deutscher Zeit (Deutschland 1 Std. weiter), lt. mündl. Aussage von TUIfly Mitarbeiter, wurde mein Flug seitens von 1 A Vista nicht eingebucht

    - TUIlly hat sich geweigert mich mitzunehmen

    - 1 A Vista (Reiseleitung von Phönix=ist wohl auch 1 A Vsta) hat mir um 08:00 Uhr einen Kaffee und Croissant spendiert

    - Rail+Fly Ticket (ICE) zum ausdrucken am Fahrkartenautomaten von 1 A Vista erhalten

    - Condor-Flug am 19.11. um 16:20 Uhr bis Frankfurt, somit mehr als 6 Stunden Flugverspätung bei Abflug und Ankunftflughafen nicht DUS

    - Ankunft in Frankfurt war um ca. 21:30 Uhr deutscher Zeit, Koffer habe ich um ca. 22:10 Uhr erhalten

    - ICE ab Frankfurt um 22:33 Uhr,

    Verspätung um 8 Minuten nach Düsseldorf,

    1 Std und 38 Minuten Fahrzeit

    - Ankunft am Düsseldorf Hbf um 00:08 Uhr am 20.11.13

    - danach keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung, somit 12,00 € für das Taxi bezahlt

    - Ankunft zu Hause um 01:13 Uhr, Taxiquittung liegt vor

    Das ist der Stand der Dinge.

    - Agadir nach DUS = Luftlinie 2.679,48 km / zur Info

    Nun benötige ich eure Hilfe, bedanke mich im Voraus für eure Postings.

    Was soll ich nun machen????? Wie ist die evt. Rechtslage,

    möchte Schadensersatzansprüche stellen!!?

    Habe schon 30 Seiten hier im Thread gelesen.....

    Wollte erst heute Abend posten, aber es beschäftigt mich so sehr....

     

    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1385054098000

    Das ist keine Flugverspätung für die eine Airline gradestehen müsste. Eine Entschädigung nach der EU Verordnung kannst Du nicht bekommen.

    Das ist höchstens eine geringfügig fehlerhafte Leistung Deines Veranstalters, der Dich aber noch immer am gebuchten Reisetag befördert hat. Die Taxikosten stehen Dir zu, evtl legt er noch 30 Euro wegen der Unannehmlichkeiten drauf....

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1385057374000

    @Mettigelmädchen sagte:

    - Incl. Leistungen: - Linienflug (Economy Class) ab/bis Düsseldorf nach Agadir und zurück

    - ab/bis Flughafen Düsseldorf ausgesucht und zugezahlt

    Wie soll man das verstehen? Wieso hast Du etwas zugezahlt, wenn das doch im Pauschalpreis inkludiert war?

    Ansonsten sehe ich das genauso wie @Mam62.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
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