@vonschmeling: vielen Dank,genau das haben wir heute gemacht: nachgesehen, welche Flüge ab Wien starten und dem RV mitgeteilt, dass es laut Internet sogar noch den Originalflug gibt sowie Alternativen von anderen Fluglinien mit annähernd gleichen Flugdaten bekanntgegeben.Wir haben ohne Angaben von Gründen (aufgrund Eurer Empfehlung) auf unserem vereinbarten Flugtag bestanden.Mal sehen was passiert.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1387654560000
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geschrieben 1387664275000
Come non detto - oder hatte ich´s mir doch gedacht!
Vermutlich hat der RV ein Problem mit seinen Vakanzen für den bestimmten Flug.
Mit der Mitteilung, dieser finde nicht wie geplant statt hofft er euch zur geschmeidigen Umbuchung zu bewegen.
So einfach geht´s dann halt auch nicht ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1388158687000
Anbieter von Pauschalreisen dürfen sich die endgültigen Flugzeiten nicht offen halten. Foto: Daniel Reinhardt. (Quelle: dpa)
Hannover (dpa/tmn) - "Voraussichtlicher Abflug" oder "endgültige Flugzeit obliegt dem Veranstalter": Solche Klauseln fanden Verbraucher bislang in den Unterlagen für Pauschalreisen. Der BGH erklärte die Praxis für unzulässig und stärkt damit die Rechte der Urlauber.
Aus Gründen des Urheberrechts wurde der Artikel entsprechend gekürzt!
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geschrieben 1388159485000
Willkommen im Forum.
Klick doch mal hier (10.12.13) und hier (10.12.13): Pressestelle des BGH zur Urteilsverkündung
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1390136496000
Flugzeiten werden geändert
Reiseveranstallter dürfen Ihre Flugtermine nicht zu Ungunsten von Reisende Ändern
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geschrieben 1390137178000
...alles nichts neues, wenn man mal ein wenig hier liest.
Es ist auch nicht besonders zielführend entsprechende Urteile oder Pressemitteilungen mehrfach zu zitieren oder zu verlinken.
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geschrieben 1390137880000
Es geht um Flugzeitenänderung zu ungunsten von Reisende!
Ich hatte die Reise so geplant, das ich beide Wege zum Flughafen per Bahn tätigen Konnte , der Reiseveranstallter änderte die Flugzeiten, somit mußte ich beide Wege mit denm Auto zurüchlegen.
Das ist nach den BGH-Urteil vom 10.12.2013 nicht zulässig.
ich bitte um rege teilnahme.
Nur gemeinsam ist man stark.
Dieser Blog erfolgt auf raten meines Reisebüros.
Wer möcht esich an einer Sammelklage beteiligen?!
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geschrieben 1390138069000
Ähm, seit wann gibts in Deutschland Sammelklagen ?
Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss... -
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30984Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1390138199000
Ein ziemlich überflüssiges Doppelposting zu einem hinlänglich bekanntem Urteil
Und nein, Sammelklagen sind in Deutschland nicht zugelassen. Daher unterlasse bitte solche Aufrufe.
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geschrieben 1390140262000
... und such dir dringend ein anderes Reisebüro!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.