• Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1390306922000

    Du bist mir zuvor gekommen, Curiosus ---und sprichst das aus, was ich beim Mitlesen empfunden habe.

    Manche Beiträge sind unerträglich und auch völlig OT.

    Für ungerechtfertigte Verdächtigungen und  Anfeindungen ist hier absolut kein Raum.

    Nur um das final deutlich klarzustellen.

    Also bitte--zurück zum Thema-  ggf erfolgen ansonsten die angekündigten Konsequenzen.

    Solche Threads bieten keinen Raum für Selbstdarsteller -- ein "herrliches Bild" für die vielen neuen User, die uns Tag für Tag im Forum besuchen!!

  • Alfred_Tetzlaff
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    Beiträge: 1810
    geschrieben 1390315208000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    @JAGODAW

    Ziemlich wirr, das Ganze...bedanken darfst du dich übrigens bei den Verbraucherschützern.....obwohl..... dich betraf es (lt. eigener Aussage) ja noch nie, von daher etwas verwunderlich, dass du trotzdem einen Anwalt einschalten willst. Außerdem gibt es noch genügend Reiseveranstalter - und nein, HC ist kein Reiseveranstalter - die Flugzeiten angeben, oder du buchst Flug und Hotel separat.

    Der Bahnvergleich ist auch ziemlich ....naja...komisch, denn der Abflugtag steht ja fest(die Uhrzeit wird dir in den zugeschickten Reiseunterlagen mitgeteilt, die Unterlagen kommen meist zwei Wochen vor Reisebeginn, Ausnahme Superduper-LastMinute).

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Sunny1506
    Dabei seit: 1245542400000
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    geschrieben 1390319719000

    Also so ganz verstehe ich den Beitrag von Jagodaw nicht. Hat er/sie eine Pauschalreise  mit angegeben "voraussichtlichen" Flugzeiten oder eine Pauschalreise ohne angegebene Flugzeiten gebucht? Ich gehe mal vom ersteren aus....und danach müssten m.E. auch die voraussichtlichen Flugzeiten in der Reisebestätigung festgehalten werden. An dem Änderungsvorbehalt unter bestimmten Umständen ändert das jedoch nichts. Bei mir war das gerade aktuell auch so, daher habe ich mir diese voraussichtlichen Flugzeiten vom RV nachträglich bestätigen lassen.

    Gruss die Sunny

    Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.
  • Herodots
    Dabei seit: 1384732800000
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    gesperrt
    geschrieben 1390320631000

    Komisch, ich habe den Beitrag von JAGODAW schon verstanden. 

    Er informiert sich hier im Forum nur, weil man immer wieder ließt, dass es jederzeit passieren kann, dass der Flug um ?? Stunden verschoben werden kann. Wenn dieser Fall eintritt ->

    Zitat: Wenn es um eine Stunde ginge - na ja. Aber wenn es um mehrere gehen soll,  wo ich 200km. vom Flughafen wohne - da werde ich wild

    dann wird er sich durch einen Anwalt und nicht nur User aus dem Forum - informieren, ob er das einfach so hinnehmen muss.

  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1390323362000

    @xxxDU47057xxx

    Wenn Du meinst, Zitat: "Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich hier jemand einen zweiten Account zugelegt hat, der schon mehr Beiträge hat und seinen ersten nicht kaputt machen will! Von der Wortwahl kommt mir das alles nämlich sehr bekannt vor."

    dann hat JAGODAW dies in weiser Voraussicht bereits am 20.01.06, also vor 7 (sieben) Jahren getan, Respekt für Deine Unterstellung...  :shock1:

    und zum Thema, wie ich schon irgendwo im Forum schrieb, habe ich mit meiner Buchungsbestätigung voraussichtliche Flugzeiten erhalten, die kurz nach dem BGH-Urteil nicht mehr ersichtlich waren, nur noch der Tag der Hin-u. Abreise. Nach meinem Verständnis sind diese Flugzeiten mit dem BGH-Urteil nun verbindlich, können dennoch unter gewissen Voraussetzungen geändert werden.

    Ob dann allerdings eine Flugzeitänderung ggf. zu irgendwelchen Ansprüchen (z.B. Kostenübernahme einer Übernachtung im Hotel bei sehr frühem Abflug oder sehr später Rückkehr, nicht immer liegt der Flughafen in der Nähe und wurde u.a. nach den Flugzeiten gewählt) oder sogar zur Kündigung des Reisevertrages berechtigen bleibt dann zu prüfen. Ich denke, dass es dahingehend bei Flugzeitänderungen demnächst die ersten Klagen vor Gericht geben wird, es wird sich allerdings meist um Einzelfälle handeln, nicht zwangsläufig um allgemeingültige Präzedenzfälle.

    Nun hoffe ich, dass sich meine unverbindlichen Zeiten sich nicht mehr ändern, doch die Erfahrungen der letzten Jahre (Verschiebungen um mehrere Stunden, ungeplante Zwischenlandungen, usw.) haben mich vorsichtig werden lassen.

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • Sunny1506
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    geschrieben 1390325570000

    Ich stolpere noch über deinen ersten Satz.  ;)  Erst schreibst du die voraussichtlichen Flugzeiten stehen in deiner Buchungsbestätigung und  dann sind sie nicht mehr ersichtlich. Wo nicht mehr ersichtlich?

    Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1390325735000

    Peter, ich meine, ich hätte es irgendwo mal gelesen, aber finde es nicht mehr und Du hast es doch bestimmt zur Hand. Wo kann man denn nachlesen, daß das Urteil sich auch auf geschlossene Verträge vor Urteilsfindung bezieht, oder verstehe ich Dich da falsch?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1390327078000

    Nur zur Info:

    Ich habe Mitte November 13 drei Reisen für 2014 gebucht - mit der Bemerkung "voraussichtliche Flugzeiten".

    Diese Flugzeiten sind - alle - exakt wie bei Buchung noch heute hier bei HC zu finden. Weiterhin liest man unter "Infos zu den Flügen": "Ihre voraussichtlichen Flugdaten".

    Mag aber sein, dass der eine oder andere RV nach dem Urteil die früher veröffentlichten Flugzeiten herausgenommen hat. Sieht ja so aus. Allerdings ist es wohl nicht die Regel.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    Beiträge: 58805
    geschrieben 1390329617000

    Ich halte es für sehr fraglich, dass in nächster "Klagen vor Gericht" gegen Flugzeitenänderungen zu erwarten sind.

    Zum einen dürfte der Streitwert zumeist dagegensprechen, zum anderen werden die Veranstalter bemüht sein, entweder belastbar zu begründen oder Kulanzlösungen anzubieten.

    Lt. BGH Urteil dürfen die Flugzeiten weiterhin als voraussichtlich (und nicht etwa als "verbindlich") bezeichnet werden - dass ist auch logisch, da sich die Luftverkehrsunternehmen ja ihrerseits Änderungen vorbehalten.

    Falls die Pauschalreise soweit in der Zukunft liegt, dass der Vertrag noch nicht bezüglich der Reisezeiten und des ausführenden Luftverkehrsunternehmen spezifiziert werden kann, brauchen diese nicht angegeben zu werden um einen gültigen Vertrag zustandekommen zu lassen.

    Ich gehe davon aus, dass ein Kunde Anspruch auf einseitige Kündigung hat, sofern die Reisezeiten über ein zumutbares Maß hinaus geändert werden. Dies betrifft vor allem Änderungen, die die Nachtruhe erheblich beeinträchtigen, also beispielsweise Abflüge kurz vor oder nach Mitternacht. Falls die Betroffenen die Reise dennoch antreten, haben sie Anspruch auf ca. 50% eines Tagessatzes (im Rahmen einer Reisepreisminderung) - so ist auch schon vor der BGH Entscheidung mehrfach geurteilt worden.

    Darüber hinaus nehme ich an, dass Versorgungsleistungen nicht mehr fakultativ sind und in Anlehnung an die VO(EG)261/04 ebenfalls bei erheblichen Änderungen erbracht werden müssen, die weniger als 21 Tage vor dem Reiseantritt bekanntgegeben werden. Hierzu würden dann auch beispielsweise Übernachtungskosten zählen.

    Mir sogenannten Präzendenzurteilen ist hingegen überhaupt nicht zu rechnen, eine präjudizierte Bindung besteht soweit nur bei bestimmten Entscheidungen der Verfassungsgerichte.

    Überdies kann man bei der Zahl von getroffenen bzw. zu erwartenden richterlichen Entscheidungen nicht von der Entstehung "ständiger Rechtsprechung" geschweige denn von einem "Gewohnheitsrecht" ausgehen. Es wird also ggf. weiterhin allein im Rahmen des richterlichen Einzelermessens liegen, inwieweit sich Ansprüche aus solchen Unnanehmlichkeiten ergeben.

    Natürlich steht es jedem frei, "wild" zu werden und sich einen Anwalt zu nehmen - man sollte allerdings nicht erwarten, dass die Crème des Standes Schlange steht für Streitwert um die 100€ oder die wohl weitüberwiegende Lösung durch Vergleich ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sonnenkind5578
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    Beiträge: 579
    geschrieben 1390334118000

    @ vs ; wäre es durch das neue Urteil aber möglich: sagen wir es gibt nachweislich 2 Flüge am Reise Tag Maschine A um 7 Uhr  , Maschine B um 22 Uhr . Ich buche Maschine A dass auch noch mit einem Aufpreis von 200 Euro gegenüber Maschine B ( laut Angebot). Irgendwann bekomme ich Nachricht, dass ich nun aber mit Maschine B fliege, obwohl Maschine A nach wie vor buchbar ist. Wie müsste die Begründung dann sein, dass mir nichts anderes übrig bleibt als zu akzeptieren? Und wenn ich jetzt nicht auf Zahlung von Ausgleich oder sonstwas aus bin, kann ich darauf bestehen, mit Maschine A zu fliegen?

    Alles rein fiktiv, interessiert mich nur.

    Danke schonmal für eine Antwort  :kuesse:

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