• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1390336069000

    Eben dieses Szenario sollte es nicht mehr geben - für die entsprechende Änderung müsste Maschine A nämlich von der Airline nachweislich abgesagt worden sein oder immerhin überbucht - was selbstverständlich aus dem Blickwinkel des Kunden eher unbefriedigend ist.

    Ich reite nicht gern darauf rum - aber bisher haben sich die Überbringer der schlechten Nachrichten häufig auf Ausweiche wie "Ihr Flug findet nicht wie geplant statt" beschränkt.

    Dank virtueller Transparenz konnte man zuweilen feststellen, dass der Flug sehr wohl "wie geplant" stattfand, nur leider ohne persönliche Teilhabe.

    :?

    Die inzwischen strigentere Vorgabe bezüglich der Vorraussichtlichkeit der Reisezeiten resultiert vermutlich gewisse Ansprüche - wird aber zuweilen an der Realisierung echter Alternativen scheitern.

    Ich möchte nicht unken - aber künftig dürfte es sich zumindest im Blick auf vernetzte Kunden schwieriger gestalten -  aus Sicht des Veranstalters! - garantierte und optierte Sitze bestens zu nutzen.

    Erfahungen sind übrigens im parallelen Thread zu reinen Flugzeitenänderungen nachzulesen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sonnenkind5578
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    geschrieben 1390337332000

    Ja Danke; war vor 2 Jahren bei Freunden der Fall, die buchten pauschal mit Maschine A, Bekannte vn Ihnen unabhängig auch anderer RV, aber auch Maschine A. Die Freunde durften dann Abends fliegen, wobei die Bekannten morgens durften......

  • Bädamoa
    Dabei seit: 1390262400000
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    geschrieben 1390341411000

    Hallo Zusammen,

    ich bin im November mit British Airways von München über London nach Kapstadt geflogen. In London saß ich vor meinem Gate und hab das Flugzeug schon gesehen aber nichts passierte. Nach einer Stunde warten meldete sich das Personal und gab bekannt dass es technische Probleme gibt, das diese behoben werden und dann ein Test durchgeführt werden muss. Der erste Test scheiterte genauso wie der zweite. Da es schon Mitternacht war karrte man uns ins Hotel und der Flug wurde am nächste Tag um 18:00 Uhr fortgesetzt. Zusammengefasst ergab sich eine Verspätung von 22h. Auf meine Forderung nach Entschädigung kam folgende Antwort:

    "Your claim for compensation has been refused because flight BA59 21 November2013 was delayed due to operational circumstances outside British Airways'control. Under EU legislation, British Airways is not liable for acompensation payment in this situation.

    During our final safety checks, we noticed a fault with the fuel controlunit. As the fuel control unit had been maintained inaccordance with the manufacturers guidelines, this constitutes as extraordinarycircumstances and could not have been avoided.

    To be able to reimburse you for the hotel costs I will need to have the receipt sent in via the contact details below."

    Hat jemand Erfahrung ob die Begründung von British Airways rechtmäßig ist? Ist das ein Grund um keine Entschädigung zu zahlen?

    Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.

    Vielen Dank schonmal!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1390349908000

    Aus meiner Sicht ein technischer Defekt, der nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden und damit exkulpierend wirken kann. Ich denke ein Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04 lässt sich durchsetzen.

    Du kannst dies beispielsweise über die SÖP Schlichtungsstelle verfolgen oder ggf. selbst rechtliche Schritte einleiten.

    Anspruch gem. Fluggastrechten pauschal €600, bzw. Erstattung des Ticketpreises, wenn dieser höher war.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1390352450000

    Ich halte es für sehr fraglich, dass in nächster "Klagen vor Gericht" gegen Flugzeitenänderungen zu erwarten sind.

    Muss natürlich heißen "in nächster Zeit"

     @Sonnenkind5578

    Leider kein Einzelfall, etliche Verschiebungen wurde in der Vergangenheit mit "nicht wie geplant stattfindenden Airlinoperatings" begründet und war das sehr häufig eine ziemlich durchschaubare Falschaussage.

    Akut wurde nun jedoch mit "Ihr Flug ist überbucht" ersetzt (was allerdings zuzutreffen scheint) - man kann sich also noch immer ein Ei backen auf der Reisezeit, bekommt aber immerhin eine beweisbelastbare Begründung.

    :?

    Kleiner Nebensatz zu deinem Vortrag: Die Freunde hatten nicht "mit einem Aufpreis" gebucht, sondern eine teurere Reise mit anderen voraussichtlichen Flugzeiten.

    Das wird sehr häufig übersehen - selbstverständlich gibt es Pauschalreisen am Datum X von A nach B und Hotel Y zu verschiedenen Preisen. Falls die voraussichtlichen Reisezeiten das einzige Unterscheidungsmerkmal sind, sollte man sich tunlichst überlegen, dafür €200 mehr auszugeben. Sofern man einigermaßen verlässliche Reisezeiten beansprucht ist die Buchung von Modulen immernoch der bessere Weg. Hierfür bedarf es nicht des "Wagnisses" der individuellen Buchung sondern wird lediglich über verschiedene Veranstalter fragmentiert.

    Übrigens kann man das auch ganz einfach über Portale wie HC lösen, indem man einerseits dort die Flugsuchmaschine dort nutzt und das Hotel über die Funktion "Eigene Anreise" aussucht.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sunny1506
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    geschrieben 1390376925000

    Was mich zum Thema Flugzeiten noch interessieren würde. .....

    Wenn die RV nun dazu übergehen in ihren Reisebestätigungen nur noch den Flugtag anzugeben,  wie verhält es sich dann mit dem § 6 (2) Absatz 2 im BGB, der besagt, dass die voraussichtlichen Zeit enthalten sein muss.

    Gruss die Sunny

    Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1390377449000

    :frowning:

    Wenn nur der Flugtag angegeben ist, dann sind die voraussichtlichen Flugzeiten von 0:00 bis 23:59. Ich denke, daß die Airlines dieses einhalten können. :D

  • Sunny1506
    Dabei seit: 1245542400000
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    geschrieben 1390377876000

    :laughing: So gesehen auf jeden Fall.

    Das hat man davon wenn man schreibt, obwohl noch nicht ganz wach. ;)

    Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1390383607000

    @sunny

    "§ 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV auferlegt dem Reiseveranstalter, dass die Reisebestätigung "Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr" enthalten muss, sofern dies "nach der Art der Reise von Bedeutung" ist. Bereits aus dem einschränkenden Zusatz ergibt sich, dass nicht in jeder Reisebestätigung zwingend alle Angaben zu machen sind. Bei Vorliegen derartiger Gründe darf der Reiseveranstalter von der Angabe in der Reisebestätigung absehen."

    Quelle: openjur.de

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sunny1506
    Dabei seit: 1245542400000
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    geschrieben 1390384463000

    Danke. Alles klar nun soweit.  ;)

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