Sorry, ich habe jetzt 2 Std. gelesen und gelesen und nichts passendes gefunden, ich weiß, bestimmt an der falschen Stelle, sorry ....... 204 Seiten .......
Ich denke, dass hier einige Experten sitzen und meinen einfachen Sachverhalt schnell beantworten können. Ich will letztlich nur prüfen, ob überhaupt ein Anspruch besteht und an wem ich mich wenden muss. Weder Anwalt noch irgendwelche Winkelzüge sind mein Ding, auch hab ich nicht ewig Zeit wegen ein paar Euro stundenlang am PC zu sitzen.
Sachverhalt:
Flugverspätung bei Pauschalreise nach Ägypten mit Egyptair (8 h zu spät am Zielort)
- MS 786 FRA-CAI startete am 13.4.14 ca. 5 h zu spät.
- Anschlussflug MS 363 CAI-LXR nicht erreicht, mit Ersatzflug dann insgesamt 8 h Verspätung am Zielort (statt 21.55 uhr erst 06.00 uhr am Folgetag, erste Hotelnacht der Pauschalreise fiel dadurch flach).
Hat es überhaupt Zweck sich an Egyptair zu wenden? Die EU Fluggastverordnung gilt doch nur für europ. Airlines?
Sollte ich mich evt. besser an meinen Reiseveranstalter wenden?
Sorry nochmal für meine Unwissenheit .......
GRüße
Steffen