• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1400717737000

    @türkeirot

    Gerade wenn/weil du nicht über fachlichen Einblick verfügst sind alle Details der zur Beschwerde stehenden Angelegenheit maßgeblich für eine Einschätzung der Situation.

    Diese waren hier zahlreich und nicht wiedergegeben ... leider hattest du weit mehr als die Höflichkeitsfloskeln "weggelassen".

    :?

    Wie auch immer - mit "wir waren zu spät in block" ist es hier nicht getan.

    Maßgeblich ist der Umstand, dass Germania wegen traffic ihren (ursprünglich genehmigten) Slot scheinbar nicht erhielt - das ist im Falle a) in Minutenabständen unterschiedlich, b) nur durch den Zielflughafen zu bestätigen und c) tatsächlich ggf. ein Ereignis außerhalb jeglicher Beeiflussbarkeit durch die Airline.

    Ganz persönlich würde ich die Einrede aufgeben und die Kulanzerstattung dankbar entgegennehmen.

    Ausgenommen es geht dir um´s Prinzip ... dafür brauchst du dann aber wirklich Kohle und Eier ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wuschel-g
    Dabei seit: 1161475200000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1400800152000

    Hallo,

    vielleicht gab es dieseFrage schon einmal, aber ich habe sie nicht gefunden.

    Wir haben vor mehreren Monaten eine Pauschalreise gebucht mit genannten Flugzeiten.

    Jetzt 3 Wochen vorher bekommen wir eine Flugzeitenänderung für den Rückflug mit fast 8 Stunden später. Beim alten Flugplan wären wir um 15.10 Uhr in Frankfurt gelandet jetzt landen wir erst um 23.00 Uhr. Auch die Flugnummer hat sich geändert. Normalerwiese wäre das ja nicht so schlimm, aber mein Mann muß am nächsten Tag arbeiten und muß jetzt um einen weiteren Tag Urlaub kämpfen. Mit der alten Flugzeit wäre das kein Problem gewesen. Deswegen haben wir es ja auch gebucht. Kann ich auch bei so einer Verspätung mit Entschädigung rechnen? Übrigends eine Mitteilung warum umgelegt wurde bekamen wir nicht.

    Danke schon mal für Eure Antworten.

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
    Beiträge: 1960
    geschrieben 1400811986000

    Bei der Reisebuchung stand doch bestimmt zu den Flugzeiten dieser Hinweis "vorraussichtliche Flugzeiten" ?

    Und wie heißt es dann die genauen Flugzeiten stehen in den Reiseunterlagen mit den Tickets .

    Es steht Dir also keine Entschädigung zu .

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1400813616000

    Der passendere Thread zur Thematik: Hier ;)

    Nichts desto trotz ist eine Verschiebung von 8h nicht ohne Begründung hinzunehmen, das hat der BGH jüngst so entschieden.

    Allerdings lässt sich eine "Entschädigung" nur schwerlich verargumentieren, da sich der Aufenthalt am Urlaubsort ja verlängert; die einzige Option wäre daher eine Kündigung des Reisevertrages.

    Da der Reisende mit Änderungen weiterhin rechnen muss, darf man von ihm ebenfalls erwarten, dass er die A-Backen zusammenkneift und ggf. nach einer kurzen Nacht zum Dienst erscheint, wenn die Reise so knapp an der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit gebucht wurde. Daraus ergeben sich ergo auch keine Argumente für eine "Entschädigung".

    Fazit:

    Auch nach dem als "bahnbrechend" gefeierten Urteil des BGH zur Verbindlichkeit der Reisezeiten ist ein Pauschalurlauber eher schlecht beraten mit der Haltung "deshalb (voraussichtliche Reisezeiten) haben wir das ja gebucht" ...

    Änderungen bleiben an der Tagesordnung und die Möglichkeiten der Einrede reichen etwa von "0" bis "unkomfortabel".

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Garffield
    Dabei seit: 1241481600000
    Beiträge: 6392
    geschrieben 1400848143000

    Jetzt auch mal der Garffi...

    Wenn ich richtig gelesen habe hat "Mann" bei einer Flugverspätung von 2 1/2 Std. die Bobbeskarte gezogen d.h. man hat keinerlei Entschädigungsansprüche, da Ansprüche erst ab 3 Std. Verspätung bestehen.

    Habe ich richtig verstanden ???

    Jetzt habe ich noch folgendes gefunden:

    """...haben die Passagiere aber Anspruch auf Versorgungsleistungen wie Getränke, Essen, kostenlose Telefonate . Dies gilt bei Flugstrecken bis zu 1.500 Kilometer bereits ab zwei Stunden Startverzögerung..."""

    Wir wurden komplett im Stich gelassen d.h. es gab auch nix...kann ich nachträglich einen Fresskorb geltend machen  :laughing:   

    Spässle beiseite...habs bei flight... probiert, gibt automatische Antwort "nicht ausreichend verspätet, wahrscheinlich besteht kein Entschädigungsanspruch."

    Lohnt sich ein Schreiben an die Fluglinie???

    "Wer Katzen nicht mag muss im früheren Leben mal ne Maus gewesen sein"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1400855098000

    @garffield

    Kommt darauf an - bei einer Pauschalreise beispielsweise werden die Versorgungsleistungen vom Veranstalter erbracht, in diesem Fall solltest du dich dort um die Erstattung deiner Kosten bemühen.

    Bezüglich der Verspätung reichen sogar 2h 59min noch für die "Bobbeskarte" - wie mehrfach erwähnt auf der Grundlage der actual in block time, also dem Erreichen der Parkposition.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Chris737
    Dabei seit: 1179964800000
    Beiträge: 678
    geschrieben 1400858257000

    @ Garffield:

    Bei einer Verspätung von nur geringfügig über zwei Stunden gibt es nach meinen Erfahrungen bei den meisten Airlines - wenn alles korrekt läuft - einen Gutschein für Essen und Getränke über 5 - 8 Euro. Manche Fluglinien lassen auch an jeden Passagier eine kleine Flasche Wasser und eine Packung Kekse oder ähnliches austeilen. Das heißt von diesem "Streitwert" reden wir hier. Ob sich deswegen ein Schreiben an die Fluglinie lohnt, ist Ermessenssache.

    Gruß

    Chris

  • Garffield
    Dabei seit: 1241481600000
    Beiträge: 6392
    geschrieben 1400865697000

    Ja, dann Danke Euch Beiden. Habe also richtig interpretiert und es bleibt bei der "Bobbeskarte"

    Was die Verpflegung angeht, sei es nun der Veranstalter oder Airline, wegen nem Keks u. nem Wässerlie hake ich dann doch lieber das ganze als "dumm gelaufen" ab und weis nun auch...auch bei Condor gibts ein erstesmal  :laughing:

    "Wer Katzen nicht mag muss im früheren Leben mal ne Maus gewesen sein"
  • pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
    Beiträge: 1866
    geschrieben 1400970339000

    Ich habe zwar meine Flugtickets bereits gebucht,  möchte aber trotzdem noch mal meine Risiken gegenüber einer Pauschalreise abschätzen :

    1. Extremfall aschewolke o.a.: ich bleibe auf den hotelkosten sitzen,  Flugpreis wird erstattet oder ich werde später kostenfrei (ohne Entschädigung) nachgeflogen. Als pauschaltourist bekäme ich den kompletten hotelpreis erstattet (es geht auf die Malediven,  deshalb ist der hotelpreis nicht zu unterschätzen) 

    2. Verspätung wegen höherer Gewalt: ich werde kostenfrei zu einem späteren Zeitpunkt nachgeflogen,  bekomme keine Entschädigung 

    3. Verspätung wegen technischem defekt o.ä.: ich bekomme 600 Euro Entschädigung (über 3h).

    4. Airline geht pleite: Geld für Tickets weg, ich muss einen neuen Flug buchen (habe aber eine Umbuchung-und insolvenzversicherung abgeschlossen) 

    5.???

    Meine Frage: ist meine Aufstellung korrekt und habe ich ein Risiko vergessen? 

    Da es um Flugzeiten geht,  hoffe ich,  daß ich hier richtig bin...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1400971521000

    Du hast die Risiken eher überobligatorisch abgearbeitet ... ;)

    Zum einen ist die Aschewolke höhere Gewalt, es bedarf also keiner Wiederholung.

    Zum anderen ist die Entschädigung gem. VO(EG)261/04 vollkommen unabhängig von der Art der Buchung und der Anspruch in jedem Fall an die Airline zu richten - i.e. es gibt keinen Unterschied zwischen einer Buchung im EPV oder im Rahmen eines pauschalen Arrangements.

    Notfalls musst du dich selbst um Versorgungsleistungen kümmern, kannst sie allerdings im Nachgang von der Airline erstatten lassen.

    Welche "Risiken" die Hotelbuchung birgt hängt wiederum von der Art derselben ab.

    Edit:

    Falls dein Flug mit rechtzeitiger Ankündigung storniert oder verlegt wird, kannst du ihn mangels passender Alternativen nur canceln. Für ein alternatives Operating hast du dann selbst Sorge zu tragen - i.e. für die eventuellen Mehrkosten aufzukommen und ggf. die Stornokosten des Hotels selbst zu tragen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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