• Susy23
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    geschrieben 1401832858000

    Hallo,nun hatte es und auch erwischt...

    wir wollten am 11.05.2014 von Antalya um 20:05 wieder zurück nach Frankfurt fliegen.

    Unser Reiseleiter im Bus versicherte uns noch das unser Flug so wie gebucht Flügen Würde.

    Kaum am Flughafen angekommen srand dort nichts das eine Germania Maschine nach Frankfurt fliegt,sondern mit unserer Flugnummer stand, dass wir um 22Uhr nach Köln/Bonn fliegen würden.

    dies bestätigte uns man auch am Info-Schalter nur leider wusste keiner wieso das so war.

    genervt warteten wir die 4 Stunden das endlich das bording los geht.

    Um 22 Uhr!!!  War noch nicht mal ein Flugzeug von Germania zu sehen.

    Kein Mensch am Flughafen wollte uns sagen was da los war..

    um 23:30 kam das Flugzeug dann endlich und nach 1 weiteren Stunde flogen wir dann endlich los.

    Um 02:30 in Köln angekommen stiegen wir dann in den Bus der uns dann in 3 Stunden nach Frankfurt fahren.

    Um ca 6 Uhr Morgens kamen wir dann endlich am Frankfurter Flughafen an...Mit 7 stündiger Verspätung.

    Haben wir ein Recht auf Schadensersatz?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1401845238000

    @Susy

    Das hängt maßgeblich von der Ursache eurer Verspätung ab.

    Erste Hinweise können sich ergeben, wenn man die Flugnummer in die zur Recherche eines Anspruchs gem. VO(EG) 261/04 vorgesehenen Masken der einschlägigen Inkassoeinrichtungen einpflegt - deren Datenbanken spucken ziemlich zuverlässig aus, ob sich ein Anhalt zur Beschwerdeführung ergibt.

    Maßgeblich ist hier die Ankunft an der der tatsächlich gebuchten Destination - ich wage die Annahme, dass ein Anspruch wahrscheinlich ist.

    Der Grund, weshalb ihr durch den verspäteten Abflug nach CGN geroutet wurdet dürfte das Nachtflugverbot in FRA sein. Hier ist die Rechtsprechung zwar unterschiedlich, jedoch kann das bei der Abflugverspätung von deutlich mehr als 3h an  sich keine Rolle spielen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • dasp88
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    geschrieben 1402584187000

    Hallo zusammen,

    da sich Reisebüro, Veranstalter und Airline darüber weder am Flughafen noch am Telefon mit mir unterhalten wollen, versuche ich es mal hier.

    Folgende Situation:

    Gestern Urlaubsrückflug aus Antalya nach Paderborn, wir sitzen bereits abflugbereit im Flugzeug und beim Verladen wird der Flieger beschädigt. Erstmal müssen wir 1,5 Stunden im Flieger auf dem Rollfeld warten, dann informiert und der Kapitän, dass das Flugzeug nicht so schnell zu reparieren sei und wir alle zurück ins Terminal müssen. Dort wird das weitere Vorgehen geklärt. Die Passagiere werden anschließend auf drei andere Maschinen aufgeteilt (2x Frankfurt, 1x Köln, 1x Hannover) und von dort geht es per Bus nach Paderborn. Den Tag gestern haben wir komplett auf dem Flughafen Antalya verbracht, alles lieg sehr chaotisch ab. Landung in Hannover heute Nacht gegen 2 Uhr. Dort fehlten fast jedem der "Umbucher" Gepäckstücke, schätzungsweise zwischen 30 und 50 Koffer, die entweder noch in Antalya stehen oder nach Köln/Frankfurt gehen. Diese haben wir dann dort als vermisst gemeldet, konkrete Infos konnte uns niemand geben. Ankunft in Paderborn heute morgen um 5:15 Uhr...

    Hier die Fakten:

    • 15 Stunden verspätete Ankunft am Ziel in Paderborn (statt 14:15 Uhr der nächste morgen um 5:15 Uhr)
    • Landung nicht am geplanten Airport, sondern woanders, dann Bustransfer
    • Verlust einer großen Anzahl an Gepäckstücken

    Ein Mitarbeiter von Condor war mit Ausnahme der Besatzung während der ganzen Zeit nicht zu sprechen, Ausnahme: ein scheinbar überforderter Herr, der die Situation versuchte, in Antalya zu managen. Wir fühlen uns total im Regen stehen gelassen, ich würde einfach gerne erstmal wissen, was ich nun zu tun habe. Überall heisst es "nur schriftlich".

    Folgende Fragen stellen sich kurzfristig:

    • Was ist mit dringend benötigten Dingen aus dem Koffer (bspw. Medikamente)
    • Wann und wie erfahre ich etwas über den verlorenen Koffer?
    • Sollte ich mich selber an den RV/Condor wenden oder gleich einen Anwalt dazu nehmen?
    • Welche Ansprüche habe ich gegenüber Condor?
    • Insbesondere: Was konkret wird ersetzt? -> Die Verspätung zieht einen Rattenschwanz von Umständen nach sich. Vor allem auch den Verlust von Zeit, die ich anders verwenden müsste. Da kurzfristig keine telefonische Beratung möglich ist, muss ich mich ja überhaupt erstmal mit der Thematik auseinandersetzen. Wieweit reichen hier die Schadensersatzansprüche?

    Wäre super, wenn jemand kurz helfen könnte...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1402585538000

    Beschädigungen bei der Abfertigung bzw. den routinemäßigen Flugvorbereitungen sind keine exkulpierenden "außergewöhnlichen Umstände". So entschied zumindest das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 29 C 2034/10 [21]).

    Demnach kann bei CONDOR eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 (€ 400 pro Person, ausgenommen Infants unter 2 Jahren, die keinen eigenen Sitzplatz haben) geltend gemacht werden, diese ist direkt und persönlich an die Airline zu richten.

    Damit wären dann aber auch alle Forderungen erledigt und nicht etwa auch noch für verlorenes Gepäck sonstige Folgen der Störung Ansprüche anzumelden.

    Ein Anwalt nützt bei diesem Sachstand gar nichts, es sei denn du willst ihm die Beschwerdeführung übertragen und ihn dafür bezahlen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • dasp88
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    geschrieben 1402586884000

    Wie sicher bist du dir da?

    Laut ADAC-Rechtshotline könnte ich sowohl die 400,- bei Condor für die Verspätung als auch Schadensersatz für den Kofferverlust bei Airline und RV geltend machen...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1402588738000

    Ganz sicher. ;)

    Und machen kannst du´s natürlich, aber anderweitige Erstattungen im Zusammenhang mit der Verspätung werden dann eben wieder in Abrechnung gebracht.

    Zudem ist der Koffer nicht "verloren" sondern ebenfalls verspätet. Medis musst du eben neu anschaffen und auch ansonsten ist ein "Schaden" durch eine verspätete Kofferzustellung auf der Heimreise wohl eher etwas schwer zu verargumentieren.

    Edit: Es muss also heißen, du kannst entweder bei der Airline ODER beim Veranstalter Entschädigung einfordern, aber nicht sowohl als auch - ich glaube kaum, dass man dir seitens der Hotline etwas anderes gesagt hat ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1402591373000

    @dasp88

    Es ist überall so und sehr normal, dass Ansprüche schriftlich zu stellen sind!

    zu deinen Fragen:

    Folgende Fragen stellen sich kurzfristig:

    1.Was ist mit dringend benötigten Dingen aus dem Koffer (bspw. Medikamente)

     - Es wird überall darauf hingewiesen, dringend benötigte Medikamente im Handgepäck mitzuführen -> Privatsache.

    2.Wann und wie erfahre ich etwas über den verlorenen Koffer?

     - Hast du nicht deine Kontaktdaten angegeben ( Adresse,Telnr.) und/oder nicht vereinbart ob man dir den Koffer nach Hause bringt? Hast du dort was Schriftliches mit einer Tel.nr.? - wenn ja--> anrufen.

    3.Sollte ich mich selber an den RV/Condor wenden oder gleich einen Anwalt dazu nehmen?

     - wie VS schrieb, Ansprüche an Condor direkt - schriftlich!

    4.Welche Ansprüche habe ich gegenüber Condor?

     - siehe Antwort VS ( 400,- € pro P. außer Infants .

    5.Insbesondere: Was konkret wird ersetzt? ......

     - siehe 4.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1402603285000

    Falls es meinem Beitrag an Präzision mangelte bedaure ich das selbstverständlich.

    :?

    Alternativ zur pauschalen Entschädigung kann man auch "den Rattenschwanz an Umständen" belegen und zusätzlich den Ticketpreis fordern.

    Das ist allerdings bei den wenigsten Pauschalreisen die günstigere Variante im Vergleich zur pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/04 und betrifft eher hochpreisige Tickets.

    Vom Veranstalter gibt es 5% eine Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung, jedoch nicht zusätzlich sondern fakultativ.

    Mein ganz persönlicher Rat @dasp88:

    Führe selbst Beschwerde mittels des hier schon mehrfach verlinkten Formulars.

    Im Falle eines abschlägigen Bescheides kannst du die SÖP Schlichtungsstelle anrufen und brauchst immernoch keine Provisionen an Inkassounternehmen abzuführen.

    ;)

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  • dasp88
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    geschrieben 1402606742000

    Kann ich diesen pauschalen Ausgleichsanspruch auch bei einer Pauschalreise geltend machen? Muss ich mich bei der Pauschalreise an condor oder an den RV wenden?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1402607147000

    An CONDOR, wie erwähnt - die Erstattung via RV ist eher ein "Nasenwasser".

    Steht doch schon alles wunderbar zum direkten Abruf im Thread ...?!

    Edit:

    Die EU Fluggastrechte finden vollkommen ungeachtet der Buchungsart Anwendung, dienen der pauschalen Entschädigung bei schuldhaften Verspätungen oder Ausfällen und sind persönlich und direkt von der Airline zu beanspruchen.

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