• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1405526856000

    ...zumal die Callcenter-Agents in einer "nicht geringen Anzahl" (um es mal so zu umschreiben ;)  ) von Fällen ungefähr "null bis gar keine" Entscheidungsbefugnis haben.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
    Beiträge: 297
    geschrieben 1405527346000

    @türkeirot

    Es steht VOR der Buchung fest, welcher Tarif erstattbar ist oder nicht.

    Die Tarifinformationen kann man VOR dem buchen lesen und sollte sie sich ausdrucken.

    Hinterher diskutieren, ist meist zwecklos.

    Die Steuern und Gebühren werden rückerstattet.

    Habt ihr den Flug schon storniert? (Bitte darauf achten, Stornierung ist immer möglich!), wenn nicht, tut das und verlangt eine Stornorechnung.

    Darauf sollte alles ausgewiesen sein - eben auch welche Strecke einen nichterstattbaren Tarif hatte, Steuern und Gebühren sind extra auszuweisen und die gibt es auch zurück - auch von der Air France!

    Über wen hast du denn gebucht?

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • herbertfringes
    Dabei seit: 1251936000000
    Beiträge: 112
    geschrieben 1405532005000

    Darf ein Reiseveranstallter immer noch OHNE !!!!!!!!! besonderen Grund die Fluggesellschaft und Flugzeiten nach der Buchung ändern oder ist die Änderung, dass das nicht mehr möglich ist, nun rechtskräftig?

    Und darf er aus einem extra ausgesuchten NON-STOP Direktflug ohne Zwischenlandung (z.B. Frankfurt - Antalya mit Condor) im Nachhinein einen mit Zwischenlandung (z.B. Frankfurt - Istambul - Antalya mit Türisch Airlines) machen?

    Hierzu habe ich leider nur widersprüchliche Informationen im Internet gefunden und dieer Thread ist so dick...

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1405534440000

    Ja, er darf die Flugzeiten ändern. Wenn es sachliche Gründe gibt. Z.B. den, dass die Airline den Flug jetzt statt um einige Stunden früher oder später durchführt, oder ihn ganz storniert.

    Auch die Gesellschaft darf sich ändern.

    Es kann sogar sein, dass die Flugzeiten und die Flugnummer gleich bleiben, aber die Fluggesellschaft eine andere mit der Durchführung beauftragt hat. Kann sogar bei einem selbst gebuchten Flugpassieren

    Und ein Direktflug kann auch Zwischenlandungen beinhalten. Was Du meinst ist ein Nonstopflug. Den Du nur äusserst selten bei einer Pauschalbuchung bestätigt bekommen wirst.

    Aber das wird doch im Wochenrythmus hier im Forum durchgekaut, das kann Dir doch nicht völlig verborgen geblieben sein! Auch den ganzen Thread musst Du nicht lesen, 10, 15 Seiten dürften völlig ausreichend sein.

  • herbertfringes
    Dabei seit: 1251936000000
    Beiträge: 112
    geschrieben 1405537931000

    Bei der Buchung steht:

    - Airline: Condor

    - die Flugzeiten und Dauer (es kann also nur Non Stop Flug sein)

    - es fehlt der Hinweiß auf eine Zwischenlandung, welcher sonst immer kommt

    - die Flugnummer, die auf der Condorseite die selber Nr ist und aus der klar ein Non Stop Flug hervor geht (Condor fliegt nur drekt ohne ZWL)

    Da der Flug täglich ab Frankfurt oder Leipzig von Codor geflogen wird, immer die selbe Uhrzeit, darf es doch eigtnlich nicht mehr sein, dass der RV im nachhinein noch etwas ändert OHNE BESONDEREn GRUND....

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1405538453000

    Wenn die Condor den Flug verschiebt, storniert oder beschliesst, einen Zwischenstop einzulegen, eben doch. Das ist der besondere Grund.

    Nur weil bei der Flugnummer üblicherweise keine Zwischenlandung stattfindet, entsteht kein Anspruch auf einen Nonstopflug.

    Ganz sicher ist auf der Reisebestätigung auch kein Nonstopflug bestätigt. Die Abflug- Ankunftszeiten auf der Bestätigung sind immer noch voraussichtlich, so steht es auch im Urteil.

    Und die Condor darf auch eine andere Gesellschaft mit dem Flug beauftragen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1405538472000

    @herbertfringes

    Es gibt keine Änderung, die das "verbietet" - eine solche wäre auch vollkommen wirklichkeitsfremd.

    Falls dein Veranstalter allerdings eine sogenannte unzumutbare Änderung beim Leistungsteil Flug vornimmt (dazu gehört beispielsweise die Umwandlung eines Direktfluges in ein Via-Operating) kannst du kündigen und hast Anspruch auf die Erstattung der gesamten Zahlungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • tuerkeirot
    Dabei seit: 1180396800000
    Beiträge: 1010
    geschrieben 1405544749000

    @de la diva,

    also meine Tochter hat den Flug direkt über die HP von Airfrance online gebucht. Wenn ich dabei gewesen wäre hätte ich sicherlich auf die Tarifinfos geachtet...aber sowas von  ;)

    Nein der Flug ist noch nicht storniert, aber der Tip mit der Stornorechnung ist gut...danke.

    Laut dem "Servicecenter"von AF ist angeblich nur der Rückflug stornierbar bzw.erstattungswürdig ...man sagte mir das dabei aber nur total wenig bis gar nix rum kommen würde...was man glauben kann oder nicht.Unsre Tochter studiert auswärts und wenn sie demnächst zu Hause weilt werden wir das vor Ort besprechen.

    Das nächste "Problem" wäre, wenn man eine Stornorechnung anfordert wo schickt man die hin? Habe bis jetzt nur eine Postadresse, Fax in Großbritannien gefunden :shock1:  Das Kontaktformular ist auch nicht besonders hilfreich. Vielleicht hat da jemand eine Idee/Erfahrung.

    Auf dem Ausdruck von der Flugbuchung ist auch nix zum Tarif zu finden...eine Seite weiter war u.a.der Flugpreis mit 205,- und Gebühre/Steuern mit 406,- ausgewiesen...mehr nicht.

    LG Antje

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