• Boeing727100
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    geschrieben 1409307837000

    Hallo zusammen,

    da zur Zeit mal wieder Streiks der Lufthansa ins Haus stehen, hätte ich da eine Frage:

    Wir haben für demnächst einen Flug nach MIA, mit der DLH gebucht. Von dort soll es am nächsten Tag, mit dem Schiff, auf eine Kreuzfaht gehen.

    Sollte nun dieser Flug bestreikt werden und wir verpassen damit die Abfahrt des Schiffes, wer ersetzt uns den dafür gezahlten Reisepreis. Sprich die Kosten für die Kreuzfahrt. Zur Anmerkung wir haben alles selbst zusammengestellt, also nicht über ein Reisebüro gebucht.

    Viele Grüße Karl

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  • joergwtal
    Dabei seit: 1270425600000
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    geschrieben 1409779705000

    hallo ,

    wir zu 6 eine bucher reise nach ägypten gebucht.

    wir sind am 16.8 mit sun express ab köln geflogen

    beim rückflug am 30.8 waren nur 5 plätze reserviert

    da der flieger ausgebucht war musste meine bekannte die nicht in der flugliste stand zurück bleiben.

    erst 2 tage später konnte sie zurück fliegen, sie hat zwar hotel etc alles in der zeit gehabt aber sie hat viel angst alleine gehabt.

    bei bucher sagen sie leider nur das man schriftlich sich beschweren kann.

    was meint ihr:

    was soll man reinschreiben?

    wieviel % sollen wir einklagen?

    bringt es überhaupt was ?

    danke für eure rückmeldung

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1409780169000

    Wie gesagt - Anspruch beläuft sich auf €600, ist bei der Airline geltend zu machen und darf formlos gestaltet werden.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • LoadH
    Dabei seit: 1130371200000
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    geschrieben 1409819867000

    Hallo, wir hatten am 9.08. beim Flug der TG eine Verspätung von mehr als 3 Stunden. Haben leider nicht die genauen Abflug - und Ankunftzeiten. Wer kann hier helfen bzw wo kann man diese im Net finden ?

    Danke

    alles beginnt mit dem ersten Schritt....
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  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1409831477000

    Nach einer Entscheidung des EuGH (Az. C-452/13) ist der für die Berechnung der Verspätung maßgebliche Zeitpunkt das Öffnen der Flugzeugtüren nach der Landung.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1409833307000

    Diese Entscheidung kommt zumindest nicht unerwartet...

    ...ändert aber an vielen Dingen nicht wirklich etwas.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1409840907000

    Das ist auch bisher schon die Rechtspraxis gewesen und lediglich eine Bestätigung. ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1409842181000

    Da hätte das Landesgericht Salzburg ja einfach dich fragen können, anstatt die Sache dem EuGH vorzulegen!   ;)

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