Demnach dürftest du also nicht über die 3.500 km kommen...
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1410527886000
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geschrieben 1410528807000
Nachtrag:
Mit einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 von pauschal €400 pro Ticket sind alle Ansprüche abgegolten.
No-Seat Babies haben keinen Anspruch.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1410791876000
Wer ist denn nun eigentlich der Ansprechpartner für eventuelle Forderungen? Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft?
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geschrieben 1410798079000
Das kommt ganz darauf an, wie die Forderung begründet ist ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1410800584000
Sind mit Sun Express von Marsa Alam mit 4 Stunden Verspätung gestartet. Als wir im Flieger saßen, wurden wir davon in Kenntnis gesetzt, dass wir nicht auf dem direkten Weg nach Hannover fliegen, sondern zuerst nach Antalya fliegen, um dort einen Crewwechsel wegen Stundenüberschreitung des aktuellen Bordpersonals durchzuführen. Dort angekommen haben wir dann über eine Stunde bei der Hitze auf dem Rollfeld im Flieger gesessen und mussten abwarten, dass der Flug fortgeführt wurde. In Hannover sind wir mit insgesamt 6 Stunden Verspätung angekommen.
Der Grund, warum es zu der Verspätung kam, soll ein technischer Defekt gewesen sein
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geschrieben 1410806826000
In diesem Fall die Airline, einfac,h eine formlose Beschwerde hinschicken mit Angabe der Flugdaten (Tag, Flugnummer Start-Ziel) und der betroffenen Passagiere.
Gem. VO(EG)261/04 könnt ihr pro Ticket eine Entschädigung in Höhe von € 600 beanspruchen, ausgenommen Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1410818785000
Danke!!
Wir werden jetzt einen Anwalt mit der Sache betrauen. Mal sehen was daraus wird
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geschrieben 1410824758000
Vollkommen unnötig - sorry ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1410825304000
Sorry aber Anwalt zu dem Zeitpunkt ist, wie vonschmeling schon schrieb, voellig unnoetig.
Schick einfach mal eine E-Mail oder Brief mit deiner Forderung um Entschaedigung und warte die Antwort ab.
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geschrieben 1410871683000
erstes ussergerichtliches anschreiben kann der anwalt machen, muss aber nicht. wenn eine rechtsschutzversicherung besteht, würde ich vorab mal die kosten klären und eine anwaltliche erstberatung in anspruch nehmen. ist zwar vom gegenstandswert her für die meisten anwälte nicht besonders attraktiv, aber wenn ein erfahrener reiserechtler das macht, geht die anspruchsdurchsetzung zügig und in der regel auch völlig unkompliziert. spart ausserdem eigenen schreibaufwand