Meiner Erfahrung nach nutzt bei dieser Airline kein formloses Anschreiben...
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 14108764450002015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
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geschrieben 1410882597000
Ich habe erst vor wenigen Tagen ein Feedback eines Users erhalten, der nach nur 4 Wochen anstandslos seine Ausgleichszahlung von XG bekam.
Mit einem einzigen schlichten Anschreiben ... unaufwändiger und zügiger kann es eigentlich nicht gehen.
Bleibe dabei: Ein Anwalt zum jetztigen Zeitpunkt ist vollkommen unnötig.
Ebenso pauschale Aussagen wie "bei dieser Airline", Vergleiche mit ggf. geraume Zeit zurückliegenden und womöglich andersgelagerten Sachständen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1411036425000
Wir haben einen Anwalt hinzugezogen, ich fühle mich dann doch besser vertreten. Denn es müssen für evtl. Ansprüche auch Fristen (innerhalb eines Monats) eingehalten werden.
Des Weteren kann man nicht nur die Airline wegen einer Entschädigung belangen, sondern auch den Reiseveranstalter. Nämlich wegen entgangener Urlaubsfreuden und das gilt auch für den Rückflug. Die Summe die dort evtl. zu erwarten ist, ist zwar nicht so hoch, aber auch das sollte man wissen.
Zu den Anwaltkosten, die übernimmt erst einmal meine Rechtschutzversicherung und im Falle einer Entschädigung muss die Airline auch noch diese Kosten übernehmen.
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geschrieben 1411038694000
Die Frist zur Einrede bei der Airline beträgt 3 Jahre.
Entschädigungszahlungen (5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5ten und für jede weitere Stunde der Verspätung) des Veranstalters werden ggf. aufgerechnet.
Das hätte dir der Anwalt eigentlich sagen müssen ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1411041448000
Es bleibt zu hoffen, das bei der RSV um Bestätigung der Übernahme nachgefragt wurde und diverse Infos selbstrecherchiert und nicht vom Anwalt stammen...
...ansonsten wäre ein Anwaltswechsel anzuraten!
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1411050024000
Natürlich haben wir uns das "Go" von unserer Versicherung mit Schadennr. geben lassen.
Und als Anwalt haben wir uns einen sehr fähigen ausgesucht und ganz ehrlich, ich glaube der hat schon eine Menge Ahnung von dem was er tut.xx editiert!Wir machen hier doch keine Werbung für Rechtsanwältexx
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geschrieben 1411054376000
Ja schön, dennoch könnt ihr einen Anspruch nur entweder an die Airline
@'vonschmeling:' sagte:
...Gem. VO(EG)261/04 könnt ihr pro Ticket eine Entschädigung in Höhe von € 600 beanspruchen, ausgenommen Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz...
[b]oder[b] an den Veranstalter stellen.
Eventuelle Erstattungen des Veranstalters werden ggfls. auf die der Airline angerechnet, da für ein solches Ereignis nicht doppelt entschädigt werden kann, was einem fähigen Anwalt bekannt sein sollte.
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1411056323000
Deswegen ja auch meine Frage, ob selbst "recherchiert" oder Aussagen vom RA. Wenn der Mumpitz (z.B. Frist und "mehrfacher" Anspruch) selbst recherchiert war, dann ist's ein Segen, daß ein RA zu Rate gezogen wurde. Ansonsten hätte der Vortrag für reichlich Heiterkeitsstürme gesorgt.
Stammen diese Aussagen allerdings vom RA, sollte hier die Vermutung "fähig" schleunigst gestrichen und der Mann ausgewechselt werden.
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geschrieben 1411060152000
... im Grunde hätte man zu dieser Erkenntnis auch nur ein bisschen hier durch´s Unterforum lesen müssen, wo diese Sachverhalte mehrfach erläutert sind.
Wie gesagt - kurzes Anschreiben hat im jüngsten mir berichteten Fall das gewünschte Ergebnis in nur 4 Wochen erbracht - bei eben dieser auch bei Brodiline betroffenen Airline.
Halte ich für ziemlich unaufwendig im Vergleich zum Gedöns mit Anwalt und Rechtschutz.
Muss aber jeder für sich entscheiden, für mich ist´s schlicht Geld zum Fenster rausgeschmissen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1411061572000
Überflüssiges Zitat entfernt!
Wird untereinander verrechnet . Den gleichen Fall hatten wir letztes Jahr . Den Betrag den wir vom Veranstalter bekommen haben wurde mit der Entschädigung der Airline verrechnet. Man soll ja keinen Provit aus den Entschädigungen schlagen .