• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1411063735000

    "Profit" schlägt man sowieso aus der Entschädigung, denn das Ticket wird kaum um die 600€ gekostet haben ...

    ;)

    Es geht einfach um die Rechtsauffassung, dass ein Fall auch nur einmal zu entschädigen ist.

    Der Betroffene soll so gestellt sein, als habe seine Reise keine Beeinträchtigung erlitten. Das ist mit dem Schadenersatz gem. VO(EG)261/04 meist erfüllt.

    Wenn ein Ticket tatsächlich teurer war, können selbstverständlich die gesamten Kosten gefordert werden.

    Hat man beispielsweise für ein Bussi-Ticket nach Malpensa 800 Schleifen gelatzt, muss man sich nicht mit 250 begnügen sondern fordert einfach den tatsächlichen Preis von der Airline.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1411075791000

    Der "Rechtsexperte" erzählt grad auf SWR so ziemlich das genaue Gegenteil zur hier immer wieder verbreiteten Rechtsauffassung  :shock1:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1411075941000

    Als da wäre? :frowning:

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  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1411076168000

    Änderung der voraussichtlichen Flugzeit is nich,  wenn doch Ersatz für dadurch verlorene Urlaubszeit am Anreisetag anteilig zum Reisepreis. 

    Jetzt grad wurde übrigens die Haftung des RV bejaht, wenn die Bahn im Rahmen von Rail&Fly Verspätung hat...

    Guggst du hier der Text zur Sendung

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1411077110000

    Bevor ich mir das ansehe frage ich mich schon, wann´s wohl aufgezeichnet wurde und ob ich mich womöglich mit einem weiteren beschissen unfundierten journalistischen Auswurf befassen muss?!

    :shock1: (ich bin traumatisiert!)

    Sorry @burton_ meinen Dank für den Link - du kannst ja nix dafür! (hoffentlich ... ;))

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  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1411077411000

    Bin weder beim SWR, noch beim BGH beschäftigt  ;)

    Der Beitrag ist aktuell, die vorgestrige Entscheidung zu den voraussichtlichen Flugzeiten ist schon dabei...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1411077705000

    Jessas - die können ja noch nicht einmal auf 3 zählen!?

    Schlimmer als ich dachte, obwohl in Teilen analog zu akutalisierten Entscheidungen.

    :shock1:

    Wem es denn dienlich erscheint möge sich dessen bedienen  ... :?

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  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1411077764000

    Zumindest das:

    "Wer die Reise antritt und dadurch Urlaubszeit verliert, kann den Reisepreis mindern. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis. Kostet eine fünftägige Reise 1.000 Euro, beträgt die Entschädigung 200 Euro pro verlorenen Reisetag."

    hört sich für mich eher nach Sensationsjournalismus an! Wenn man das auf die 5% des Tagessatzes pro angefangene Stunde Verspätung ab der 5. Stunde rechnet, kommt es zwar rechnerisch hin, aber wie realistisch ist das Beispiel :?

  • Mam62
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    geschrieben 1411078003000

    Und wenn man länger unterwegs ist, wie bei einer Verschiebung auf dem Rückflug, hat man ja keinen Reisetag verloren, dann müßte man ja theoretisch nachzahlen.... ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1411078161000

    Realistisch insofern, als einigermaßen geschmeidig - im Falle sachlicher Beschwerde! - Veranstalter auch ohne erhebliche Beeinträchtigung der Reise durch veränderte Flugzeiten ca. 50% eines Tagessatzes erstatten.

    Abweichende Reiszeiten bitte nicht mit Verspätungen und dem daraus resultierenden Anspruch an den RV verwechseln.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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