"Profit" schlägt man sowieso aus der Entschädigung, denn das Ticket wird kaum um die 600€ gekostet haben ...
Es geht einfach um die Rechtsauffassung, dass ein Fall auch nur einmal zu entschädigen ist.
Der Betroffene soll so gestellt sein, als habe seine Reise keine Beeinträchtigung erlitten. Das ist mit dem Schadenersatz gem. VO(EG)261/04 meist erfüllt.
Wenn ein Ticket tatsächlich teurer war, können selbstverständlich die gesamten Kosten gefordert werden.
Hat man beispielsweise für ein Bussi-Ticket nach Malpensa 800 Schleifen gelatzt, muss man sich nicht mit 250 begnügen sondern fordert einfach den tatsächlichen Preis von der Airline.