Haste natürlich Recht vs, nur fiel mir keine bessere Erklärung dafür ein, wie sie zu dem Beispiel kamen
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1411078587000
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geschrieben 1411079188000
Hahaha - und ich schreib tatsächlich Reiszeiten!?
Sorry - aber wenn die Journaille 3 maßgebliche Gründe (selbst hier darf man zweifeln!) gefunden zu haben glaubt, aber 4 aufzählt ... dann zweifel ich schlichterdings an der Ernsthaftigkeit.
Jaaa, da bin ich schon Erbsen am Zählen dran ... sorry!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1411111597000
...und das haben die tatsächlich ganz ohne "den Urlaubsretter" "geschafft?
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1411120220000
Die brauchen keinen Urlaubsretter, die haben ja Rundfunkgebühren!
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geschrieben 1411121108000
...und wir können jetzt die Uhr danach stellen, wann hier der erste mit "Der nette, kompetente Reporter hat aber gesagt..."
Man weiß nicht, ob man oder soll!
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1411124081000
Fakt:
Die Angabe zur Entschädigungshöhe ist schlicht falsch.
Mehrere Gerichte entschieden auf einen Anspruch in Höhe von 40-50% eines Tagessatzes. In allen Fällen war die Nachtruhe der Reisenden erheblich gestört.
Die An- und Abreisetage gelten nicht als Erholungstage, insofern ist kein ganzer Tag zu erstatten, auch wenn durch eine Änderung "gefühlt" ein solcher im Eimer ist.
Daher betrüge die Erstattung im Beispiel 80-100€.
Ein typisches Produkt journalistischer Aufarbeitung von verbraucherrelevanten Entscheidungen ... kein Wunder, dass sich nach der Lektüre solcher bestenfalls oberflächlicher Informationen reihenweise Kunden betrogen fühlen und auf ihr vermeintliches "Recht" bestehen ...
Wird bei der landläufigen Haltung zu "guten Flugzeiten" übrigens gern vergessen, dass man u.U. von 8 bis 14 Uhr im Jogger mit Thermoskanne und Pausenbrot an der Reze ölt wenn man den begehrten Frühflug geschossen hat.
Die Behergergungszeit beginnt nämlich um 14 Uhr des ersten Urlaubstages und endet um 12 Uhr des letzten.
Ein weiterer Grund, warum nicht 1 kompletter Tagessatz zu entschädigen ist.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1411125825000
Yep, auf der nach oben offenen Urlaubsretter-Skala war das eine glatte 10
...und nach einer selbst "verursachten" Warterei an der Reze gibt's dann im Zweifelsfall hier einen der immer wieder lustigen (eher peinlichen) "Nie wieder Hotel XYZ"-Beiträge - besonders wenn auch noch "die ach so armen kleinen Sprößlinge" mit dabei waren.
Jaja, der Touristicus Germanicus ist schon "ziemlich speziell"
Vielleicht sollte man RV demnächst auch noch zwingen, nicht nur die Flugzeiten zu 100% zu garantieren, sondern gleich auch noch gefälligst dafür zu sorgen, daß die Zimmer sofort und ohne Wartezeit zur Verfügung stehen...egal wann der geneigte Touri eintrifft
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1411145800000
Hallo zusammen,
Gestern Mittag sind wir von Antalya zurück nach München geflogen. Am Flughafen in München mussten wir leider feststellen, dass unsere Koffer nicht angekommen sind. (Dies betraf etwa 20 weitere Personen). Wir haben am Schalter sofort eine entsprechende Meldung ausgefüllt. Jetzt, einen Tag später haben wir immer noch keine Auskunft bekommen, weshalb unsere Koffer nicht mitgeflogen sind.
Die Fluggesellschaft selbst reagiert auf unsere E-Mails nicht.
Was können wir jetzt noch tun?
Sollte der Fall eintreten, dass die Koffer Anfang nächster Woche immer noch nicht aufgetaucht sind, wie gehen wir am besten weiter vor? Wie hoch wird der Schadensersatz ausfallen?
Wir sind für jede Antwort dankbar!
Schönes Wochenende!