• LauraS93
    Dabei seit: 1405641600000
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    geschrieben 1411147622000

    Vielen Dank!

  • Downlow2009
    Dabei seit: 1245542400000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1411724993000

    Da hier jeder Fall doch ein bisschen anders ist, wäre ich über Hilfe bei folgenden Fall sehr dankbar:

    Wir haben hier bei HolidayCheck eine Reise über FTI gebucht. Es hat alles super geklappt, bis auf die Heimreise. Die Heimreise war von Faro nach Lissabon. Dort sollten wir umsteigen in den Fliegernach München. Der erste Flug sollte von PGA (Tochterunternehmen TPA Portugal) durchgeführt werden und der Flug von Lissabon nach München von TPA direkt. Da der erste PGA Flug leider 90 MinutenVerspätung hatte, erreichten wir den TPA Flug leider nicht mehr. TPA hat uns darüber vor Ort (Lissabon) informiert, dass wir erst am nächsten Tag zurück nach München fliegen können. Sie haben uns inein Hotel gebracht, dass mit dem Bus 90 Minuten von Lissabon entfernt war. Man gab uns Frühstück und auch ein Abendessen wurde uns gewährt. Uns wurde beim Einchecken mitgeteilt, dass man schleunigstzum Essen gehen soll, da das Restaurant eigentlich schon zu hat und uns ausnahmsweise noch was zu Essen gibt. Das Restaurant schloss um 22:00 Uhr, eingecheckt haben wir um 22:20 Uhr, Essen bekamenwir ausnahmsweise bis 22:30 Uhr!!! Es gab am nächsten Morgen zwei TAP Flüge nach München (6:xx und 10:xx Uhr), trotzdem ließ man uns dann noch bis 14:20 Uhr warten. Dieser Flug wurde dann vonLufthansa durchgeführt. Nun meine Frage, an wen muss ich mich eigentlich wenden, da es ja eine Pauschalreise ist. Ich habe nun auch ein neues Rückfahrticket für Bahn benötigt. Kann ich hier beim RVdie Erstattung verlangen? Zudem habe ich etliche Stunden am Flughafen sinnlos verbracht und natürlich dazwischen auch was gegessen. Kann ich das Geld für Essen auch einfordern? Eventuell ist durchdie Unannehmlichkeiten auch ein Reduzierung des Pauschalreise-Preises drin? Oder muss ich mich an die Fluggesellschaft widmen und hoffen, dass diese sich einsichtig zeigt? Wobei die ja zumindest ihrSoll erfüllt hat, auch wenn ich persönlich 90 Minuten Anfahrtszeit zum Hotel eine bodenlose Frechheit finde! Vielleicht gibt es ja hierfür eine genaue Zeit, wie lange das maximal dauern darf. Wäresuper wenn sich hier ein Experte melden könnte. Bestimmt habe ich irgendwelche wichtigen Infos vergessen, also habt bitte Nachsicht und fragt einfach noch nach, was ihr wissen müsst. Vielen Dank imVoraus für eure Hilfe!

  • Downlow2009
    Dabei seit: 1245542400000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1411732963000

    Habe das ganze Szenario mal bei euclaim eingegeben. Hier hätte ich angeblich Anspruch auf 400 Euro Entschädigung pro Person....Ist das wirklich soviel? Kommt mir relativ hoch vor.....

  • RalphMartina
    Dabei seit: 1182297600000
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    geschrieben 1411734689000

    Wie lange muß ich mich gedulten um endlich an mein Geld zukommen?

    Im Januar 2013 waren wir mit der Condor in Jamaika. Auf den Rückflug hatten wir 24 Std Flugverspätung. Ohne Anwalt konnten wir uns mit der Condor  nicht einigen. Am 31.07.2014 teilte uns unser Anwalt mit, das unsere Klage vollumfänglich stattgegeben sei und die Gegenseite (Condor) zur Zahlung von 1200 Euro verurteilt ist. Der Anwalt könne die Condor aber erst zur Zahlung auffordern wenn Ihn das Urteil schriftlich vorliegt. Wie lange kann sich die Condor dazu Zeit nehmen. Stehen uns da auch Zinsen zu?? Danke für Eure Antworten

    LG Marina und Ralph

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1411739177000

    @RM

    Liegt die Begründung schriftlich vor?

    Ist Berufung zugelassen und wird evtl. vom Gegner erwogen?

    Falls die Antworten Ja/Nein lauten ist eine Zahlung unverzüglich zu leisten.

    Nach einem endgültig vollstreckbaren Titel stehen euch üblicherweise Zinsen in Höhe von 5 Punkten über dem Basiszins ab Fälligkeit zu.

    @Downlow

    Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Flugstrecke und wird mit der Großkreismethode ermittelt.

    Für Entfernungen von 1500 bis 3500 km ist eine pauschale Entschädigung von 400€ pro Ticket zu zahlen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • RalphMartina
    Dabei seit: 1182297600000
    Beiträge: 282
    geschrieben 1411995901000

    Das Urteil liegt unseren Anwalt immer noch nicht schriftlich vor, eher kann Er die Zahlung nicht begleichen. Man denkt aber, daß die Condor nach 8 Wochen dann doch mal langsam mal etwas tun könnte.Viele Miturlauber  die im gleichen Flieger sahsen haben ihr Geld schon vor Monaten erhalten

    LG Martina

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1411996351000

    RalpdMartina, nochmal die Fragen (bereits von @vonschmeling gestellt):

    a)

    Liegt die Begründung vor?

    Diese kommt vom Gericht, nicht von der Condor).

    b)

    Ist im Urteil eine Berufung zugelassen...ist die Option darauf evtl. von der Condor gezogen worden?

    Andere Urlauber (und eventuelle Zahlungen an diese) sind für euch völlig uninteressant. Jeder Fall wird einzeln verhandelt!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1411996447000

    Wie gesagt - "was tun" könnte beispielsweise auch in Berufung gehen sein.

    Vergleiche mit anderen Betroffenen sind müßig - Gerichte haben nun einmal unterschiedliche Bearbeitungszeiträume.

    Und dass das Luftverkehrsunternehmen ohne vollstreckbaren Bescheid zahlt wirst du wohl nicht allen Ernstes annehmen?

    Übrigens erweist sich die gerichtliche hiermit einmal mehr nicht als beste Methode zur Einigung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1412115162000

    Habe ich hier irgendwas verpasst?

    Wieso stellt man diese Fragen denn nicht dem Anwalt oder besser, was erhofft man sich hier zusätzlich, wo keine Fakten vorliegen :frowning:

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
    Beiträge: 1960
    geschrieben 1412190555000

    "Flugverspätung: Es gibt nur einmal Schadensersatz"

    "Erhalten Reisende nach einer großen Flugverspätung von der Airline eine Ausgleichsleistung nach EU-Recht, können sie nicht zusätzlich noch beim Veranstalter kassieren. Dieser kann die Ausgleichsleistung nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung vielmehr auf einen möglichen Minderungsanspruch anrechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden."

    touristik-aktuell

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
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