• Stefanie145
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    geschrieben 1412413376000

    Hallo,

    ich bin letzte Woche von Fuerteventura aus dem Urlaub zurückgekommen.

    Im Rahmen einer Pauschalreise war der Rückflug mit Condor nach Paderborn gebucht. Beim Einschecken wurde ich von der Mitarbeiterin angesprochen, dass der Rückflug mit einer Person überbucht sei und ob ich evtl. einen anderen Rückflug nutzen würde. Zudem zeigte sie mir auch einen Zettel, nach welchem ich dann 400 € erhalten würde und sich Condor um Hotel / Zug / etc. kümmern würde.

    Mit der Hoffnung, den Urlaub ggf. noch etwas zu verlängern, war ich erstmal interessiert und sie holte eine Kollegin hinzu, die die genaueren Details kannte. Ich hätte noch am selben Abend nach Hannover fliegen sollen, ein Zug wäre dann aus meiner Sicht vermutlich nicht mehr gefahren und hatte dies auch der Mitarbeiterin gesagt. Ich war jedoch einverstanden, nach Hannover zu fliegen. Ich sollte jedoch noch abwarten, ob auch wirklich alle Reisenden kommen und 45 Minuten vor Abflug nochmal am Check-In-Schalter sind.

    Als ich später am Check-In-Schalter kam, sagte mir die "Chefin", dass sie bereits mit Frankfurt gesprochen hätte, ich würde dann von Hannover aus mit dem Taxi direkt nach Hause gebracht werden, es fehlt jedoch noch ein Passagier, auf welchen noch 10 Minuten gewartet wird. Nachdem der fehlende Passagier auch nach Aufruf nicht mehr erschienen bin, bin ich dann doch wie geplant nach Paderborn geflogen.

    Da die Dialoge immer auf Englisch waren und mein Englisch zugegebenermaßen nicht die besten sind frage ich mich mittlerweile schon, ob ich alles richtig verstanden habe. Hätte ich wirklich 400 € dafür bekommen, dass ich statt nach Paderborn nach Hannover geflogen wäre und wäre dann nach zusätzlich mit dem Taxi nach Hause gefahren worden?

    Durch das direkte Taxi nach Hause, wäre ich vielleicht 30 Minuten später nach Hause gekommen.

    Es wäre nett, wenn mir jemand mitteilt, ob ich alles richtig verstanden habe.

    Viele Grüße

    Stefanie

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  • Ich bins37
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    geschrieben 1412718431000

    Guten Abend,

     

     

    vor knapp einen Jahr passierte folgendes:

     

    Laut unsere Reiseunterlagen hätten wir am 20.10.2013einen Rückflug von Antalya nach Erfurt (Abflug 16:00 Ankunft 18:55)gehabt. Als wir am 19.10.2013 im Hotel die Abreise Informationen bekamen, standschon ganz was anderes (Abflug 19:20 Ankunft 21:55). Am20.10.2013 wurden wir zum Flughafen gebracht und dort haben wir erfahren,dass Abflug auf 20:20 verlegt wurde. Aber jetzt kommt: nach ungefähr eineStunde Flug teilt uns eine von Stewardess, dass wir wegen technischen Defekt imIstanbul landen müssen. Zum Glück sind wir heile gelandet. Nach ungefähr eineinhalbStunden Warten im Flugzeug haben die uns in eine kleine Abflughalle gebracht.Wir haben gewartet, gewartet und gewartet. Wieder zum Glück bekamen wir endlichInfo, dass die Fluggesellschaft keinen Ersatz Flugzeug hat und erst am21.10.2013 um 06:40 einen haben wird. Nach schlaflosen Nachtwollten wir nur eins: nach Erfurt. Aber wo wir um 06:40 noch kein Flugzeuggesehen haben, war nur die große Enttäuschung von dem Reiseland Türkei. Wirsaßen und warteten. Ungefähr um 07:40 haben wir dann an der Infotafel gesehen,dass wir doch noch nach Deutschland zurück fliegen werden und zwar 08:15.Wir sind ca. 10:30 im Erfurt gelandet.

     

     

    Sollen wir eine Klage einreichen? Wie sehen die Chancen,dass wir die Entschädigung bekommen? Oder sogar: Haben wir einen Anspruch aufeine Entschädigung? Und ob wirin der Türkei erfolgreich vollstrecken können?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1412721404000

    Die Einredefrist beträgt 3 Jahre; nach vorläufiger Darstellung ist ein Anspruch auf € 400 pro Ticket gem. VO(EG)261/04 wahrscheinlich.

    Bitte führt zuerst einfach Beschwerde bei der Airline und zwar mit den reinen Fakten -  Flugdaten, Personen, tatsächliche Verspätung bei der Ankunft.

    Man kann nicht "eben mal" eine Klage einreichen, vorrangig sind die Tools zur außergerichtlichen Einigung auszuschöpfen.

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  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1412725727000

    Sorry, dass ich die Vorfreude etwas dämpfen muss. Hier steht nirgendwo wer der ausführende Carrier war/ob es sich um ein Luftfahrtunternehmen aus der europäischen Union handelt.

    Oder hat sich gerichtlich z.B. die Betrachtungsweise durchgesetzt es handle sich um einen sog. Rundflug bei DE-Antalya-DE und somit sei das Antrittsland ein europäisches?

    In jedem Fall aber hat der Carrier eine hundsmiserable Betreuung abgeliefert, hier wäre wohl ggf. auf jeden Fall etwas / evtl. sogar zusätzlich zur VO(EG)261/04 / zu machen. Allerdings kenne ich hier die Verjährungsfristen nicht.

    ginus

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1412756103000

    Den Anwendungsbereich hatte ich vorausgesetzt ... :? :shock1:

    Beschwerden gegen beispielsweise den Veranstalter sind unverzüglich zu führen, damit braucht man nun nicht mehr um die Kurve kommen zu wollen.

    Letztlich darf man wohl fragen, was eine grottige Airline Performance mit der "Enttäuschung vom Reiseland Türkei" zu tun hat?!

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  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1412815657000

    Ich weiß es leider auch nicht, aber vielleicht war es eine türkische Airline :frowning: ?

    Eigentlich ein aberwitziger Zustand; ob die VO(EG)261/04 für meinen Rückflug bei Pauschalreisen gilt, ist allein die Airline-Auswahl des RV maßgebend.

    Es sei denn, wie ich oben schon schrieb, die richterliche Betrachtungsweise habe sich (allgemein) durchgesetzt es handle sich um einen sog. Rundflug bei z.B. DE-Antalya-DE und somit sei das Antrittsland ein europäisches?

    Aber diese meine gedanklichen Nachfragen sind vermutlich zu speziell.

    ginus

    PS: Nein, man muss genau sein. Es muss oben heißen ... somit sei das Antrittsland ein EU Land (europäisch ist die Türkei in Teilen ja auch).

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1412861865000

    Nun ja, man kann ja nicht voraussetzen, dass die ganze Welt aberwitzige EU-Regelung mitträgt ...

    ;)

    Nach meiner Kenntnis gibt es keine irgendwie "abgewandelte richterliche Haltung" zum Anwendungsbereich der VO(EG)261/04 bei Nicht EU Carriern, im Gegenteil sogar mindestens ein Urteil, bei dem eine EU Airline exkulpiert wurde, deren Direktflug sich beim Abflug nach einer Zwischenlandung von einem Nicht EU Flughafen verspätete.

    Das träfe dann übrigens auch auf die "Causa Ich bins" zu, sofern nicht explizit ein Non-Stop Flug zugesichert war.

    Ich war ganz einfach davon ausgegangen, dass die Frage nach einer ggf. gerichtlich Klärung nach einem Jahr nur dann gestellt würde, wenn der Anwendungsbereich der EU Fluggastrechte außer Zweifel steht ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1412865870000

    Nun ja, dieses ganze Jahr Zwischenraum würde natürlich im Falle eines Falles einem Richter wohl etwas sauer aufstoßen.

    ginus

    PS: mit " ein aberwitziger Zustand " meine ich, dass ich mir möglicherweise das Heft des handelns aus der Hand gebe, also nicht wissen und erwarten kann nach ggf. stunden-/tagelangem stranden irgendwo, die Airline ggf. recht einfach auf dem Wege der VO(EG)261/04 heranziehen zu können.

    Und, Handlungsstränge gebe ich nicht gerne aus der Hand, ich muss die ja deshalb noch lange nicht nutzen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1412874326000

    Nein, im Anwendungsbereich der VO würde es niemand sauer aufzustoßen haben, das darf bei der Entscheidung keine Rolle spielen.

    Ich kenne einige Fälle, die erst kurz vor der Verjährungsfrist bei Gericht vorgelegt wurden, danach kräht in der Verhandlung kein Hahn.

    Im Falle einer Pauschalreise kann der Geschädigte ja den Veranstalter in Anspruch nehmen für aus der Verspätung resultierende Ungemach.

    Mir ist schon klar was du mit aberwitzig meintest, allerdings kann man da verschiedener Ansicht sein. Ich halte eine Kompensation von beispielsweise €600 für ein Ticket für €129 für einigermaßen aberwitzig.

    ;)

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