• vonschmeling
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    geschrieben 1417099388000

    Nein, du hast kein "Glück" gehabt, lediglich einen Antragsgegner, der keine weiteren Kosten produzieren wollte obgleich das Verfahren mit Sicherheit für ihn entschieden worden wäre - nur weiß keiner wann.

    Mir geht´s prinzipiell darum, dass man nicht nach ungefähr jedem Flug das VO 261-Glücksrat drehen muss und stattdessen wohl akzeptieren kann, dass eine Aussetzung von Starts und Landungen am Flughafen nicht in der Sphäre des Luftverkehrsunternehmens liegen.

    Damit wäre jedenfall aus meiner Sicht allen geholfen und nicht nur einem sportlichen Beschwerdeführer (hier gelegentlich auch als "Prozesshansel" geführt).

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • aedificans
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    geschrieben 1417210487000

    Hallo

    Nach Hinweis von "vonschmeling" post ich meinen Fall noch einmal hier :-)

    In meinem Fall gibt es Neuigkeiten. Zuerst noch einmal zusammengefasst:

    Flugstornierung nach bereits erfolgten Boarding wegen mechanischer Beschädigung des Flugzeugs, Umbuchung auf den nächsten Tag, Reise von Hamburg nach Los Angeles

    Da die Teilstrecke Hamburg - London durch British Airways durchgeführt worden war, wurde ich seitens New Zealand Airways an BA verwiesen. Nach knapp 2 Monaten bekam ich nun von BA folgende Bestätigung:

    "Subject: Receipt Request

    We are sorry your flight had to be cancelled. This is the confirmation you need to

    make a claim on your travel insurance.

    Passenger Name: Mr xxx

    Flight BA965 from HAM to LHR

    Scheduled Departure date and time: 13-SEP-2014 08:40 GMT

    Scheduled Arrival date and time: 13-SEP-2014 10:25 GMT

    Reason for the cancellation: Technical

    We need to add a few legal points in connection with these details.

    • When we use the word ‘technical’ as the reason for a delay, it covers

    mechanical or electrical faults to aircraft. If there was any other reason for

    the delay, we say exactly what it was (for instance, ‘Air Traffic Control’ or

    ‘Adverse Weather&rsquo.

    • The times shown here are in UK Greenwich Mean Time (GMT). The local

    times may have been different in the countries concerned.

    • We give the information above only to help you make a claim to your

    insurance company. It should not be taken by you or anyone acting on your

    behalf as an acknowledgement of liability by British Airways.

    Assuring you of our best attention at all times."

    Ich soll mich an meine Versicherung wenden?..., weil ein Flugzeug von BA einen Schaden hatte?

    Zeitgleich kam auch eine Antwort von BA Deutschland, an die ich einen Antrag auf Schadensausgleich (gemäß EG regulation 261/2004) in Höhe von 600 EUR geschicjt hatte:

    "vielen Dank, dass Sie sich wegen Ihres Antrags auf Entschädigung mit uns in Verbindung gesetzt haben. Bitte entschuldigen Sie die ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit.

    Ihr Antrag auf Entschädigung wurde leider abgelehnt, da BA0965 am 13. September 2014 aufgrund einer Beschädigung des Fluggerätes, die durch Dritte während des Aufenthalts am Boden in Hamburg verursacht wurde, storniert werden musste.

    Das Flugzeug wurde vor Abflug beschädigt, so dass der Schaden unverzüglich begutachtet und behoben werden musste. Da dieser Schaden von Dritten verursacht wurde, liegt dies nicht in unserem Verantwortungsbereich und es handelt sich somit um einen außergewöhnlichen Umstand.

    Leider unterliegt der Flugbetrieb Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs einer Fluggesellschaft liegen. British Airways setzt alle vertretbaren Mittel ein, um die Stornierung eines Fluges unter entsprechenden Umständen zu vermeiden. Vor der Entscheidung zur Stornierung eines Fluges werden alle denkbaren Alternativen geprüft. Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine Stornierung des Fluges in diesem Fall unumgänglich war.

    Ich danke Ihnen, dass Sie sich an uns gewandt haben und hoffe, dass Sie bald wieder mit British Airways fliegen werden."

    Ein Schaden durch Dritte herbeigeführt... nicht im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft !? In wessen Verantwortung soll es denn sonst geschehen sein? Schließlich arbeitete das Bodenpersonal für BA.

    Welche Möglichkeiten habe ich nun? Gibt es beispielhafte Fälle?

    Danke und Gruß

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1417215578000

    Hast du denn Kenntnis der tatsächlichen Ereignisse?

    Es ist sehr zu unterscheiden, in welcher Weise "Dritte" auf die Ursache der Verspätung eingewirkt haben.

    Falls beispielsweise ein Akt der Sabotage fernab der gewöhnlichen Abläufe ursächlich für die Beschädigung des Geräts war kann dies durchaus exkulpierend wirken ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • aedificans
    Dabei seit: 1214179200000
    Beiträge: 47
    geschrieben 1417222596000

    vonschmeling:

    Hast du denn Kenntnis der tatsächlichen Ereignisse?

    Nun, wir saßen bereits im Flugzeug, da kam die Durchsage, dass ein Fahrzeug des Bodenpersonals eine Tür/Klappe des Flugzeugs beschädigt hat. Gesehen oder gehört hat man nichts... In der offiziellen Bestätigung von BA (siehe oben) ist nur von einem "technical reason" die Rede. Im Gegensatz zur Aussage von BA Deutschland wird keine dritte Partei explizit erwähnt....

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1417225702000

    Das Bodenpersonal ist nach meiner Meinung kein BA Personal, sondern es handelt sich da vermutlich um Leute die sich um die Abfertigung des Fliegers gekuemmert haben.

    Und die sind normalerweise keine BA Leute. Daher Schaden vermutlich, wie von BA gesagt, von Dritten verursacht und damit sind sie nicht Schadenersatzpflichtig.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1417252456000

    Richtig, bei Schäden die unmittelbar oder mittelbar mit den Flugvorbereitungen in Zusammenhang zu bringen sind müsste nach aktueller Rechtsauffassung die Airline in Anpsruch genommen werden können.

    Ist es nun jedoch so, dass ein Fahrzeug des Bodenpersonals - beispielsweise auf dem Wege zu einem anderen abzufertigenden Fluggerät - einen Schaden verursacht, steht dieser nicht unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang mit der Flugvorbereitung der BA Maschine und würde ein solcher Hergang die betroffene Fluggesellschaft imho exkulpieren.

    Es dürfte sich allerdings außerordentlich schwierig gestalten für einen Fluggast, den genauen Hergang in Erfahrung zu bringen. Insofern würde ich durchaus den Versuch empfehlen, mit Verweis auf die jüngsten Entscheidungen in evtl. vergleichbaren Fällen auf einem Anspruch zu bestehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1417274733000

    .....und Geduld hast Du bewiesen, das liest sich ja wie ein "Abreißkalender". ;) :D

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
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