• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1417282709000

    Großartige Nachricht und sicher motivierend für andere Betroffene, die mit vergleichbaren Hergängen bisher gescheitert sind!

    An dieser Stelle daher noch einmal auch der Hinweis, dass die Fristen für Beschwerden im Rahmen der VO(EG)261/04 3 Jahre betragen.

    Wer also noch einen abschlägigen Bescheid der Airline in der Ablage "Wutbriefe" liegen hat, möge sich dieser positiven Erfahrung bedienen und sich zur Durchsetzung aufraffen.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • aedificans
    Dabei seit: 1214179200000
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    geschrieben 1417299086000

    Danke für die informativen und hilfreichen Beiträge. Für mich ist die Sache noch lange nicht abgeschlossen :-)

    Gruß,

    aedificans

  • spfl
    Dabei seit: 1186444800000
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    geschrieben 1417430148000

    AIR Berlin

    Zahlung von Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung in Höhevon 250,00 € (Urteil EuropäischerGerichtshof)

     

    Hallo,

    am 12.10.2014 war ich mit AB unterweg und der Flug von PMInach MAH hatte mehr als 5 Stunden Verspätung. Meine Forderung von 250,00 € habe ich gegenüber AB schriftlich geletend gemacht.

     

    Ich habe nun Post von AB bekommen und als Entschädigung bieten Sie mir bei meiner nächsten Buchung 250,00 € als Gutschein an!! Muss ich das akzeptieren??

     

    Hat jemand einen Musterbrief o.ä., wo ich meine Forderung gegenüber AB erneut zum Ausdruck bringen kann bzw. den Gutschein nicht akzeptiere? Oder sollte man es gleich einem Anwalt übergeben?

    Vielen Dank für die rasche Hilfe!

    spfl
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1417454253000

    Edit:

    Du machst keine Angaben zur Ursache der Verspätung?!

    Sofern du einigermaßen sicher sein kannst, dass eine solche nicht etwa exkulpierende Wirkung für die Airline hat (beispielsweise medizinischer Notfall, Witterung) musst du einen Gutschein als Vergleichsangebot nicht akzeptieren.

    Teile in diesem Fall einfach kurz und bündig mit, dass du nicht einverstanden bist und umgehende Überweisung der Ausgleichszahlung auf dein Konto erwartest.

    Dazu bedarf es weder eines Musterbriefs noch eines Anwalts ... ;)

    Beim geringsten Zweifel am Bestand deines Anspruchs bei einer ggf. gerichtlichen Auseinandersetzung rate ich:

    Entscheide zwischen dem Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach!

    (und zwar unverzüglich!)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • aedificans
    Dabei seit: 1214179200000
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    geschrieben 1417474045000

    Hallo

    Wie weiter oben beschrieben, brauchte es 2 Monate, bis ich nach einer Stornierung eines Fluges (wegen technischen Defekts) von British Airways die Mitteilung erhielt, dass sie für Schäden durch Dritte (Beschädigung des Flugzeugs durch eine Fahrzeug des Bodenpersonals) nicht in Verantwortung zu ziehen seien. Sofort sendete ich eine Antwort, dass ich diese Ablehnung einer Entschädigungszahlung nicht akzeptiere. Dazu verwies ich auch an diverse Gerichtsurteile (Danke an die Forenmitglieder!). Noch einmal zur Erinnerung: die Ablehnung kam nach 2 (!) Monaten. Auf meine erneute Email kam die Reaktion nach 1 (!) Tag:

    "vielen Dank, dass Sie uns wegen Ihres stornierten Fluges noch einmal geschrieben haben.

     

    Es tut mir leid, dass Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden waren und dass wir Ihrer Ansicht nach Ihr Anliegen nicht ernst genug genommen haben.

     

    Wenn unsere Kunden uns auf Mängel hinweisen, ist eine Entschuldigung unsere erste Reaktion. Daraufhin leiten wir Schritte ein, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden, sofern uns dies möglich ist. In manchen Fällen können Änderungen sofort eingeleitet werden, in anderen nimmt dies mehr Zeit in Anspruch.

     

    Ich habe Ihren Fall noch einmal überprüft. Sie haben Anspruch auf Entschädigung für die Stornierung Ihres Fluges BA0965 am 13. September 2014. Nach EU-Recht wurde die Entfernung Ihres betroffenen Fluges auf über 3.500 km berechnet. Auf dieser Grundlage haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 600,00.

    Die Zahlung habe ich bereits auf Ihr Konto veranlasst.

     

    Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns noch einmal zu schreiben. Wir hoffen, dass wir Sie bald wieder als Gast an Bord begrüßen dürfen.

     

    Mit freundlichen Grüßen"

    Eine kurze Rückantwort, und schonn lenken sie ein !??... Zuerst war ich ungläubig, dann kam die erleichternede Freude, keine rechtlichen Schritte einleiten zu müssen. Wirklich beenden kann ich das Thema aber erst, wenn das Geld tatsächlich angekommen ist :-)

    Gruß

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1417548851000

    Läuft bei dir, würde ich sagen ... ;)

    Jau - so einfach kann es sein!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Unglaeubiger
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    geschrieben 1417643101000

    @curiosus. Du hast mich vom Thread "Flugzeitenänderung" auf diesen Thread "Alles zu Thema Flugzeitenänderung/Flugverspätung..." verwiesen. Ich geb mir wirklich große Mühe, die grundverschiedenen Intentionen der Threads zu verstehen. Gib mir bitte einen kleinen Schubs zum Verständnis.

    @vonschmeling. Wenn der Hinflug statt 13.00 bereits 09.00 stattgefunden hat und der RV (oder Airline ?) kein rechtzeitiges Info an den Reisenden gegeben hat, muß der RV freilich für frühestmögliche Beförderung zum Zielort sorgen. Darüber hinaus kommt m.E. aber auch eine Entschädigung nach der VO durch die Airline in Betracht, je nach Flugstrecke und Zeit der verspäteten Ankunft am Zielort mittels Ersatzflug, auch bei Pauschalreisen. Du scheinst das anders zu sehen ? Was meinst Du mit "pünktlich, nur anders als geplant" ? Mit "wacklig" meine ich die Formulierung mancher RV, der Reisende sei verpflichtet, sich über den tatsächlichen Abflug vorher (24 h z.B.) zu informieren. Das geht ins Leere. Der Tagessatz der Reise ist mir übrigens egal. Ich reise allein mit Rucksack und schlendere ganz gern mal durch Airports bei Änderungen oder Zwischenstops. Ich kann auch früh um 3 ins Hotelbett gehen und finde nächtliche Transfers im Sinai im Konvoi mit Militärschutz spannend. Das Rechtliche interessiert mich aber. Auf den Rückflug komm ich später.

    Die vorherigen Kommentare bitte im Thread "Flugzeitänderung" schauen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1417644709000

    Vielleicht verstehst du die Herleitung auf diese Weise?! :

    Eine Forderung wegen Verspätung/Anullierung im Rahmen der VO(EG)261/04 ist direkt an das Luftfverkehrsunternehmen zu richten und betrifft allein sein Operating und dessen objektive Kriterien.

    Wenn anstatt um 13:00Uhr schon um 9:00 Uhr geflogen wird wäre das erst dann zu "entschädigen", wenn die Ankunft genau dieses Fluges um >3h verspätet war.

    Du hast am Flug doch noch nicht einmal teilgenommen ... daher kann das außen vor bleiben.

    Im anderen Thread geht es zudem um Optionen vor Antritt der Reise - nicht um nachträgliche Erfindungen möglicherweise durchsetzbarer Forderungen!?

    Der Veranstalter hat dich alternativ befördert und nicht darauf bestanden, die Info bezüglich der Reisezeitenänderung ordentlich durchgeführt zu haben ... das war´s demnach von seiner Seite.

    Im Rahmen einer uncoolen Pauschalreise könntest du einen Tagessatz fordern, sofern der RV nicht schlüssig vorträgt alle gebotenen Anstrengungen zu deiner Information über die Änderung ausgeschöpft zu haben.

    Mein ganz persönlicher Rat: Komma klar!

    Mir und dem Sinne des Unterforum ist es vollkommen wurscht, ob du mit Golfgepäck oder Survival reist - es gibt so oder so definierte Ansprüche und wenn du den einzigen nicht willst sind sag ich einfach "Wohl an!".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Unglaeubiger
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    geschrieben 1417654669000

    vonschmeling, nun sei mal nicht gleich so böse. Ich wollte Dich etwas erheitern und Dir ist es einfach wurscht, ob ich golfe oder abenteuerlich unterwegs bin... Ich hätte natürlich durch intensive Analyse der Kommentare beider Threads erkennen müssen, dass es im Flugzeitänderungsthread primär um Optionen vor Reiseantritt geht. Auch die Titel beider Threads hätten mich rechtleiten müssen. 

    Der RV hat völlig korrekt gehandelt, zumal der selbst keine Kenntnis von der Änderung hatte und mich folglich nicht informieren konnte. Die Kosten für den Linienflug reichen die natürlich an die nachlässige Charterfluggesellschaft weiter. Der 9.00 Uhr Flug ist m.E. völlig wurscht. War ja nicht meine Schuld oder die des RV. Geplante und tatsächliche Ankunftszeit liegen jedenfalls mit 5h 30 min erheblich auseinander. Den Tagessatz mag ich nicht vom netten RV. Für die zweite Flugstrecke hatten sie mir sogar 1.Klasse gebucht. Jetzt gönn mir halt die 400 über die VO von der liederlichen Airline...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1417686172000

    Ich empfehle dir mal die Lektüre der AGB der "liederlichen" Airline. Sehr wahrscheinlich wirst du folgenden Hinweis so o.ä. finden:

    "Wir empfehlen, sich die Flugzeit telefonisch über unser Service-Center im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor Hin- oder Rückflug bestätigen zu lassen. Darüber hinaus sollten Sie bei der Flugbuchung eine Telefonnummer hinterlegen, unter welcher Sie auch am Zielort erreichbar sind."

    Ich frage mich darüber hinaus, wie du gegenüber der Airline deinen Anspruch begründen willst, deren (pünktliches!) Operating du gar nicht genutzt hast?

    :frowning: :frowning:

    Kurzum - nicht mit der VO(EG)261/04!

    Ich habe zudem ganz massive Zweifel, dass der RV keine Kenntnis von der Änderung der Reisezeit hatte.

    Sagen wir´s mal so - auch wenn es dich vermutlich nicht erheitert:

    Dein Ansinnen wird beim Luftverkehrsunternehmen für ungläubiges Staunen sorgen - mehr aber auch nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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