Da ich mit meiner Frage leider im falschen Thread gelandet bin kopiere ich den Text sicherheitshalber noch einmal hier rein:
Hallo liebe HC Gemeinde!
ich habe mich extra hier angemeldet da ich um die Meinung der Exporten hier zu bitten möchte.
Folgender Sachverhalt liegt vor. Wir waren im Oktober 2014 in Florida bzw. Mexiko, die Buchung erfolgte über ein Reisebüro allersdings nicht als Pauschalreise.
Unser Rückflug war ursprünglich geplant wie folgt:
15.10. Cancun - Dallas (AA)
15.10. Dallas - London +1 (AA)
16.10. London - Wien (BA)
Am Abreisetag Flugzeiten gecheckt alles okay, Transfer zum Flughafen alles okay, Gepäck eingecheckt alles okay ab zum Boarding. Zur angebebenen Zeit passiert erstmal nichts, keine Durchsage und keineAnzeige. Nach einiger Zeit wird der Flug immer 10 Minuten weise verschoben (wir waren schon etwas hektisch wegen unseres Anschlussfluges in Dallas). Lange Rede kurzer Sinn, nach circa 2 Stunden ohneInfo wurde durchgesagt, dass der Flug wegen technischer Probleme gestrichen wird. Nach weiteren Stunden des Wartens endlich an der Reihe am Umbuchungsschalter und siehe da, es gibt am gleichen Tagkeinen Flug mehr - Anschlussflüge verpasst, Sitzplatzreservierungen verfallen, zusätzlich benötigter Urlaubstag.
Umbuchung auf den nächsten Tag auf die Route Cancun - Miami (AA) - Madrid (Iberia) - Wien (Iberia), Übernachtung in einem Hotel + Transfer organisiert. Die ganze Prozedur am Flughafen Cancun dauerteum die acht Stunden, nicht einmal ein Getränk wurde gereicht.
Nun zu meiner Frage, ich habe natürlich versucht mich schlau zu machen, aber komme einfach nicht auf einen grünen Zweig. Wie sehen die Ansprüche in diesem Fall aus? Ich habe herausgefunden, wenn eseine EU Airline bzw. ein EU Abflughafen gewesen wäre, wäre die Entschädigung bei dieser Verspätung fix mit 600,- EUR pro Person geregelt. Bei US Airlines gibt es anscheinend keine fixe Richtlinie,oder sehe ich das falsch...?! Laut dem Reisebüro weigert sich AA auch nur einen Cent Entschädigung zu bezahlen...
Ich bin für eure Antworten sehr dankbar.
LG
@vonschmeling
Danke für deine Antwort, ich habe das Übereinkommen jetzt Seite für Seite durchgelesen, werde daraus aber nicht wirklich schlau - vorallem was die Berechnung der Höhe einer eventuellen Entschädigung angeht. Vielleicht kannst du mir hier ein wenig helfen, falls weitere Daten oder Infos nötig sind ist das kein Problem. Wer müsste Anspruch auf Schadenersatz stellen, das Reisebüro (über das die Buchung gelaufen ist) oder wir als Privatpersonen?
Danke nochmals für deine Hilfe!
LG