• Maren BaWü
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    geschrieben 1421259772000

    Ich weiß von Bekannten denen es letztes Jahr auch so erging. Allerdings auf dem Hinflug. Zwei Monate später kam eine saftige Entschädigung für drei Personen. Also ein bisschen abwarten.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1421270477000

    @MiWo85

    ... sorry, mein Fehler!! :? :question:

    Bleibt abzuwarten, wie ursächlich die unbeeinflussbare Situation Wetter sich auf die Verspätung ausgewirkt hat.

    Ein konkretes Ergebnis jedenfalls hat ganz sicher auch noch keiner deiner Mitpassagiere!

    "Reaktion erst nach Einschaltung eines Anwalts" gilt nur für Einzelfälle und hat ja auch jeder so seinen individuellen Ablauf.

    Umgekehrt gibt es auch etliche Fälle, die vor Gericht gescheitert sind - das sollte man nicht vergessen.

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  • domrepfan1995
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    geschrieben 1421311950000

    Mein Flug von Punta Cana nach Frankfurt im Dezember 2012 hatte über 6 Stunden Verspätung. Normalerweise Abflug Punta Cana 22:30 Uhr, Abflug war dann 4:50 Uhr. Ich hatte auch an Condor geschrieben und die Antwort war, dass es an dem schlechten Wetter, Schneefall, gelegen hätte. Daraufhin habe ich Flightright eingeschaltet. Flightright hat erreicht, dass ich doch eine Entschädigung bekommen habe, weil es nur teilweise am Wetter gelegen haben kann. So bekam ich durch einen Vergleich rd. 300 Euro/Person zurück. Besser als gar nichts oder? Hat alles Flightright erledigt, ich hatte, außer der Unterschrift für die Vollmacht, keine Arbeit und Bemühungen. Und Flightright kassiert erst Gebühren bei Erfolg! Also man hat keine Ausgaben bei Misserfolg.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1421352660000

    Zum Unternehmen und seinen "Eigenheiten" gibt es einen gesonderten Thread ...

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  • Kriteria
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    geschrieben 1422035981000

    Vorverlegung Abflug bei Pauschalurlaub

    @dermaulwurf

    mich würde interessieren, was aus dem Schreiben des Fachanwalts für Reiserecht geworden ist, der sich auf das BGH Urteil aus 2013 bezieht.

    Habe eine ähnliche Situation mit einem grossen dt. Veranstalter. Rückflug bei einer Pauschalreise vorverlegt um fast 6 Stunden auf halb elf. Fehlt ein halber Tag Urlaub.

    Bei Buchung waren die Flugzeiten angegeben und für mich ausschlaggebend.

    Gründe wurden dem Veranstalter von derFluggesellschaft nicht mitgeteilt...

    Bei der Fluggesellschaft kann ich aber nicht nachfragen, da ich mit denen ja keinen Vertrag habe. Und der Veranstalter schickt nur Vertröstungen. Fühle mich vereimert.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1422040649000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, @Kritetia! ;)

    Für einen Anspruch ist es maßgeblich, wie erheblich sich die Änderung auf den Gesamtzuschnitt deiner Reise ausgewirkt hat.

    Da An- und Abreisetage nicht als Erholungstage zu werten sind, ist die Argumentation "es fehlte ein halber Tag" zu mager.

    Wenn die Abflugzeit beispielsweise in die frühen Morgenstunden vorverlegt wurde und somit deine Nachtruhe empfindlich gestört, sind 40-50% eines Tagessatzes der Reise üblicherweise zu erstatten.

    Wurde hingegen bei einer 14 tägigen Reisedauer der Abflug von 20 auf 14 Uhr vorverlegt ist das als zumutbar zu betrachten und lediglich eine Unannehmlichkeit. Falls der Veranstalter eine Erstattung anbietet geschieht das im Rahmen der Kulanz, ein Anspruch darauf besteht nicht.

    Einen Grund muss der Veranstalter übrigens nicht nennen, die Änderung der Abflugzeit durch die Fluggesellschaft ist ausreichend als Rechtfertigung, damit rückt der Sachverhalt aus der Sphäre des Veranstalters.

    Ich rate dazu das BGH Urteil nicht zu verargumentieren - ausgenommen man kennt und versteht seinen Inhalt vollumfänglich oder bevollmächtigt einen Anwalt und überlässt diesem die Herleitung des Anspruches.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kriteria
    Dabei seit: 1243468800000
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    geschrieben 1422107190000

    Danke vonschmeling!

    Ich habe bei meiner Reise den leisen Verdacht, dass die bei Buchung genannte Flugzeit ein Lockvogel oder Irrtum des Veranstalters war und niemals existiert hat. Hat jemand eine Idee wie man das im Nachhinein noch nachvollziehen kann?  Fluggesellschaft ist Germania.  Flugdaten nenne ich bei Bedarf gerne. Mir geht es primär um das Prinzip.  Ich möchte nicht willkürlich behandelt werden.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1422128722000

    @Kriteria

    Das ist eine ziemlich sportliche Unterstellung, zumal die Betrachtung von Flugzeiten als gut oder böse sehr individuell / subjektiv ist:

    Die einen freuen sich, wenn sie direkt nach dem Check-Out am Hotel aufgepickt werden zur Abreise, andere steigen lieber zur letztmöglichen Gelegenheit und zur Not salzig und sandig auf den Bomber.

    Die eine gute Flugzeit gibt es nicht - und somit wäre ein "Lockangebot" schlichterdings ein Schuss in den Ofen.

    Man sollte sich bei solchen Verdächtigungen zum einen von seinen persönlichen Vorlieben lösen, zum anderen Zurückhaltung üben mit nicht belastbaren Vorhalten auf einer so öffentlichen Eben wie diesem Forum.

    (Merke: Wenn du - wie hier!- den "leisen Verdacht" einer Mio Leserschaft zur Verfügung stellst wird er von alleine ziemlich laut!?)

    Es wird sich kaum schlüssig nachweisen lassen, dass es den betreffenden Slot nie gegeben hat (ausgenommen man befasst die Trovatos mit der Angelegenheit!), daher sind die Möglichkeiten zu Einrede eben an den von mir genannten (einigermaßen objektiven!?) Kriterien aufgehangen.

    (Wobei ich immer noch rätsle, weshalb Fluggäste gerne um 6:05 Uhr starten mögen und hierdurch weder ihre Nachtruhe beeinträchtigt empfinden noch ggf. die Wartezeit bis zur Bereitstellung des Zimmers beschweren???)

    Die übliche Handhabe bei der Angabe der Reisezeiten ist die:

    Steht zum Zeitpunkt der Buchung noch keine definitiv fest, gibt man einen bisher genutzten Slot an oder gar keine Reisezeiten / Carrier - das ist konform mit der geltenden Rechtsprechung. Mutwillige Angaben (mit dem Ziel der Täuschung) sind nicht eben verbreitet - wenn man denn kann spezifiziert man auch nach dem Gebot von Treu und Glauben!

    Nenne doch einfach mal die Daten - ansonsten fischt man hier echt im Trüben und muss von Pontius bis Pilatus die Sachverhalte dusselig gegeneinander aufwiegen ohne zu wissen, welche genau nun relevant für dich wären ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kriteria
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1422144914000

    @ vonschmeling

    Danke für die ausführliche Belehrung. 

    Verdächtigungen und Vermutungen entstehen nur dann, wenn das Gegenüber (in diesem Fall der Veranstalter) auf Nachfragen lediglich ausweichende, vertröstende oder gar keine Antworten gibt. 

    Klarheit schafft Vertrauen. 

    Fairerweise habe ich keinen Veranstalter genannt. 

    Ich bin davon ausgegangen, dass dies ein Forum der Reisenden und nicht der Veranstalter ist. Die Interessen beider Seiten sind zuweilen leider nicht übereinstimmend.

    @ alle

    11 Apr ex Fuerte ursprünglich 1615 nun 1035 - St 3701

     Mich interessiert einzig der Grund für die Änderung. 

    Wer hat eine Idee?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1422152137000

    Belehrungen?

    Sorry, aber wer fragt erwartet gewöhnlich Antworten - hier: Von User zu User!

    Dein Einwurf zur Zielgruppe des Forum ist denkbar unpassend.

    Idee: Änderung der Rotation? Änderung der Slots?

    Übrigens ist der Veranstalter nicht gehalten, dir einen Grund für die Entscheidungen der Airline zu übermittleln ... das hat also nicht die Bohne mit Vertrauensmissbildung oder fadenscheinigen Ausweichmanövern zu tun ... du kannst das hinnehmen oder die Reise nicht antreten.

    Eine Verschiebung von 16 auf 10 - noch dazu mit diesem Vorlauf! - berechtigt dich jedenfalls zu keinerlei Forderungen, auch nicht auf der Grundlage des BGH Urteils.

    Mangels Übereinstimmung von Interessen gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die in diesem Fall tadellos eigenhalten wurden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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