• Kriteria
    Dabei seit: 1243468800000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1422181447000

    Sorry, aber ich wollte nicht über optimale Flugzzeiten philosophieren.

    Das wäre mir viel zu allgemein. Bin jedoch froh, an ein kompetentes Forenmitglied geraten zu sein. Also wirklich Danke für Deine Hilfe!

    Aber ein bisschen Mitleid hatte ich mir in diesem Forum erhofft :-).

    "... du kannst das hinnehmen oder die Reise nicht antreten."

    Handelt es sich Deiner Meinung nach dann um einen Stornogrund?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1422182824000

    Um mehr als 3h verlegte Reisezeiten muss man nicht hinnehmen.

    Allerdings hat hier neulich eine Userin berichtet, deren Veranstalter (Öger) noch nicht einmal die Verlegung des Abflughafens als ausreichend für einen kostenlosen Rücktritt betrachtete ...

    :?

    Könnte also ein gewisses Konfliktpotenzial bergen falls du dich zur Kündigung entschließt.

    Evtl. gibt es am Reisetag noch ein anderes (späteres) Operating, welches du als Alternative vorschlagen kannst?

    Ein "Lockangebot" müsste jedenfalls eine ziemlich ideale (fiktive) Flugzeit enthalten, insofern hattest du das schon thematisiert ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1422183255000

    @Kriteria

    Auch von mir ein Willkommen im Forum.

    OT / Zu "Mitleid": ;)

    Naja, ich z. B. hätte mich über diese Änderung sehr gefreut und mein bereits gebuchtes Hotel für die Ankunftsnacht storniert (Hotel, da sehr schlechte DB-Verbindung zur Enddestination). Denn mit der neuen Flugzeit hätte meiner unmittelbaren Rückfahrt per DB nichts mehr im Wege gestanden.

    Und in diesem Zusammenhang: Es gibt auch Beschwerden, wenn die Flüge nach hinten verschoben werden. Grund s.o. - man kommt eventuell nicht mehr nach Hause.

    Soweit zu den "guten Flugzeiten".

    Wünsche dir einen schönen Urlaub auf Fuerteventura. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kriteria
    Dabei seit: 1243468800000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1422191697000

    :D   Danke für Eure Tipps und Erfahrungen!

    @Kourion

    Deine Ausführung stimmt mich etwas milde. Jedoch hättest Du Dich im umgekehrten Fall (Verschiebung Rückflug vormittags auf nachmittags) wahrscheinlich ebenfalls geärgert.

    Es gibt trotz der in der Buchung angegebenen Flugzeiten keine Planungssicherheiten und das ist der Punkt. Alles andere kann man hinnehmen oder erstreiten.

    Auf Letzteres werde ich wegen der Geringfügigkeit verzichten und meinen Urlaub in etwas kompakterer Form geniessen.

    Es geht nicht immer nur um Forderungen, manchmal ist nur die simple Wahrheit für das Akzeptieren von Tatsachen wichtig. In diesem Fall wird es wohl ein Mysterium bleiben.

  • Malini
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1422191964000

    @Kriteria,

    sorry, aber auch von mir kein Mitleid - es passiert eben häufiger, dass sich die ursprünglichen Zeiten ändern, und zwar sowohl zum Vor- als auch zum Nachteil... ;)

    Worüber also aufregen?

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1422194548000

    @Kriteria

    Die simple Wahrheit ist: Airlines passen ihre Rotations zuweilen an, darauf hat der Veranstalter keinen Einfluss, respektive fragt auch nicht nach dem Grund.

    Es wird dir also nicht mutwillig eine selbstverständliche Information vorenthalten, deine diesbezügliche Empörung ist zudem angesichts der tatsächlichen Zeiten und dem Vorlauf ihrer Bekanntgabe für meinen Geschmack ein wenig überzogen.

    Warum machst du es dir so schwer?

    Wenn man reist muss man in allen Belangen etwas flexibel sein - das gilt wahrlich nicht nur für das Verkehrsmittel Flugzeug. Stehst du mit einer genervten Kinderschar auf dem Weg in den Süden 3h im Stau ist das sicher unangenehmer, als die Vorverlegung deines Rückfluges.

    Im Übrigen irrst du, eine absolute Planunssicherheit respektive einen anderen Rückflug kannst du nicht "erstreiten". Bei einer solchen Bagatelländerung würde dir kein Gericht einen Anspruch zusprechen!

    Falls sie für dich den Zuschnitt deiner Reise elementar verändert musst du eben canceln und dich nach einer Alternative umsehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1422202048000

    @Kriteria

    Wenn die Benachrichtigung mehrere Monate vor der Reise kommt, nein, dann ist es kein Ärgernis. Ein entsprechendes Hotel für die Ankunftsnacht ließe sich noch problemlos finden. Aber da weder der eine noch der andere Fall je eingetroffen ist, hatte ich bisher stets Planungssicherheit.

    Und damit stehe ich gewiss nicht alleine da. Nur tun viele derjenigen, die lt. Vertrag fliegen, dies nicht unbedingt in den Airline- oder RV-Threads kund... und in diesem Thread hier  schon gar nicht. ;)   Somit entsteht hier der Eindruck: Verschiebungen gibt's häufig / regelmäßig, es gibt keine Planungssicherheit. Das aber stimmt so nicht.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1422205849000

    Ich persönlich frage mich auch was mir "Mitleid" hier bringen würde, ändert es doch nichts an den tatsächlichen Gegebenheiten. Airlines und erst recht RV im Rahmen einer Pauschalreise haben nun mal im gewissen Rahmen eine freie Gestaltungsfreiheit (An- bzw. Abreisetage=Reisetage). Eine 100%-ige Planungssicherheit (vor allem im Hinblick auf An- bzw. Abreise zum Airport mit Verkehrsmittelbindung) kann gar nicht erreicht werden. Das Routing kann auch sehr kurzfristig (Stichwort Umwandlung Nonstop in Direktflug) noch geändert werden. Die BGH-Rechtssprechung stellt auf die extremen Fälle ab die den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich beeinträchtigen wobei hier die Grenze Auslegungssache ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1422209520000

    Allerdings nicht in dem hier thematisierten Urteil sondern bereits in einer Entscheidung aus dem Mai 2012.

    Dort ging es um haargenau den Sachverhalt Vorverlegung eines Rückfluges innerhalb einer Pauschalreise. Ein Paar war von einer solchen betroffen, wovon es nur einen Tag vor der Rückreise erfuhr. Sie schufen Abhilfe, indem sie eigenmächtig einen späteren Flug buchten und bezahlten und verlangten vom Veranstalter die Erstattung dieses Aufwandes. Dem Anspruch stimmte die Kammer mit Entscheidung vom 5.5.12 zu (AZ X ZR 76/11) zu und sind der Begründung auch objektive Merkmale einer wesentlichen Beeinträchtigung zu entnehmen:

    Die Reisedauer betrug nur eine Woche , der Rückflug wurde von 16:40 auf 5:15Uhr vorverlegt, wozu die Abholung im Hotel um 1:25Uhr erfolgt wäre (Beeinträchtigung der Nachtruhe). Dies entnahmen die Urlauber erst der Rückreiseinformation im Urlaub - also am Vortag der Abreise.

    Unschwer zu erkennen, dass der Sachverhalt zwar an sich derselbe ist (Vorverlegung der Rückreise), der springende Punkt aber gewisse Parameter sind aus welchen sich das Recht auf eine Minderung bzw. Selbstabhilfe mit Anspruch auf Erstattung herleiten lässt.

    Diese weichen signifikant von den bisher bekannten ab, über welche Kriteria sich beschwert. Ein Anspruch auf Minderung könnte sich ergeben, wenn die Reisedauer der/des Kriteria gar weniger als eine Woche beträgt.

    Falls dem so ist, kann sie/er immerhin einen halben Tagessatz des Reisepreises beim Veranstalter verhandeln, einigermaßen renommierte Unternehmen gehen darauf gewöhlich ohne großes Aufhebens ein.

    Ich gebe noch zu bedenken, dass die Reise im beschriebenen Fall im Juni 2009 stattfand und die Kläger die Auslagen für das Flugticket und die Kosten des Rechtsstreits bis dahin selbst tragen mussten.

    Zum anderen ist auch dies ein inter partes getroffenes Urteil und nicht verbindlich für einen anderen Veranstalter - selbst bei gleichen Parametern.

    Kurzum: Mit der Herbeiführung einer prozessualen Entscheidung im vorliegenden Fall wäre ich äußerst zurückhaltend!

    Im immer wieder bemühten jüngsten Urteil zu der Verbindlichkeit der Reisezeiten scheint es inhaltlich sehr hartnäckig zu Fehlinterpretationen seiner Auswirkung zu kommen.

    Hier wurde nicht über die Verpflichtung zur Verbindlichkeit per se Recht gesprochen, sondern ganz speziell verschiedenen Veranstaltern die Benutzung bestimmter Freischreibungsklauseln in ihren AGB untersagt.

    Was offenbar auch nicht die die Köpfe der geschützten Verbraucher will:

    Auch dies ist eine Entscheidung inter partes - i.e. nicht von der Entscheidung betroffene Veranstalter können diese Klauseln nach wie vor verwenden und es ggf. auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kriteria
    Dabei seit: 1243468800000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1422216230000

    @ Kourion

    Ja, eine Benachrichtigung wäre ok gewesen. Ärgerlich ja, aber akzeptabel.

    Ich hatte dies jedoch per Zufall selber herausgefunden. Eine Benachrichtigung hätte dann aller Voraussicht nach mit dem Ticketversand kurz vor Reiseantritt stattgefunden.

    @ alle

    Habe verstanden: An- und Abreisetag gelten nicht als Urlaubstag. An diesen Tagen können die "unverbindlichen" Zeiten der Bestätigung verändert werden, sofern die Nachtruhe nicht erheblich beeinträchtigt wird.

    Ich habe zur Ehrenrettung der Veranstalter bereits viele Reisen angetreten, bei denen die Zeiten nicht geändert wurden.

    Hätte die Verbraucherzentrale nicht wegen der unverbindlichen Zeiten vor dem BGH geklagt, wäre diese Diskussionen wahrscheinlich nicht entstanden. Wir können uns jedoch glücklich schätzen, dass wir derartige Interessenvertretungen haben.

    Mit manchen Gegebenheiten muss/kann man sich abfinden. Wenn wir allerdings anfangen, alles hinzunehmen, ohne kritisch zu hinterfragen, könnte das bedenklich werden.

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