Um Missverständnissen hinsichtlich meines letzten Satzes vorzubeugen:
Der Airlinekunde hat generell die Wahl zwischen a) der Beanspruchung der pauschalen Entschädigung gem. VO und der Erstattung des nachweislichen Ticketpreises.
Nicht im Widerspruch dazu steht der Leitsatz "die Höhe des Ticketpreises hat keinen Einfluss auf die pauschale Entschädigungshöhe" (deswegen ja "pauschal").
Diese wird allein auf der Basis der Flugstrecke gem. gc ermittelt - ganz gleich ob der Fluggast 19,95 oder 2000 Schleifen bezahlt hat.
Alternativ kann er sich jedoch die 19,95 bis n Euro erstatten lassen, die er tatsächlich für das Ticket aufgebracht hat.
Dies sind schlichterdings 2 verschiedene Formen der Entschädigung, und natürlich kann man sich nur für eine davon entscheiden.