• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1431553907000

    "Hallo,

    warten schon auf Abholen im Hotel da bekommen wir ein Fax gereicht,der Abflug geändert von 20,00 Uhr auf 14.05.2015 02,00 also Abholung um 6,10 Stunden verschoben, so ein Mist!

    Unsere Fluggesellschaft TUIfly X3 445 Antalya-Hannover.

    Nachricht vom MAN-Mann - dem Heiner ..."

    :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1431603179000

    Heiner, bei einer so kurzfristigen Ankünigung kann man nicht mehr von einer Verschiebung der Reisezeit sprechen - das ist eine ausgewachsene Verspätung und hast du imho Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Höhe von € 400 pro Ticket.

    Bitte direkt bei der Airline Beschwerde führen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • pzl64
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    geschrieben 1431623214000

    Ich möchte für nächstes Jahr eine Pauschalreise auf die Malediven mit einem Condorflug buchen.

    Da condor ja für ihre teilweise nicht unerhebliche Verspätungen bekannt ist, habe ich etwas Bedenken.

    Vor allem, wenn ich an den Tagespreis im Hotel denke...

    Bekomme ich im fall einer z.B. 24 Stunden Verspätung anteilige Hotelkosten (einen Tagessatz) erstattet?

    Oder gegenebenfalls nur die Entschädigung der Fluglinie (600 Euro)?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1431624732000

    Dies gehört zu den sogenannten Versorgungsleistungen, die das Luftverkehrsunternehmen im Falle einer erheblichen Verspätung erbringen muss.

    Anspruch besteht auf eine Unterbringung, allerdings nicht auf eine im gebuchten Hotel.

    Falls du diese vorziehst musst du selbst dafür aufkommen, über die pauschale Entschädigung gem. VO(EG)261/04 hinaus hast du keinen Erstattungsanspruch.

    Ausgenommen du hast einen Linienflug in der BC gebucht und machst direkt die Kosten des Tickets geltend.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1431627754000

    Um Missverständnissen hinsichtlich meines letzten Satzes vorzubeugen:

    Der Airlinekunde hat generell die Wahl zwischen a) der Beanspruchung der pauschalen Entschädigung gem. VO und b) der Erstattung des nachweislichen Ticketpreises.

    Nicht im Widerspruch dazu steht der Leitsatz "die Höhe des Ticketpreises hat keinen Einfluss auf die pauschale Entschädigungshöhe" (deswegen ja "pauschal").

    Diese wird allein auf der Basis der Flugstrecke gem. gc ermittelt - ganz gleich ob der Fluggast 19,95 oder 2000 Schleifen bezahlt hat.

    Alternativ kann er sich jedoch die 19,95 bis n Euro erstatten lassen, die er tatsächlich für das Ticket aufgebracht hat.

    Dies sind schlichterdings 2 verschiedene Formen der Entschädigung, und natürlich kann man sich nur für eine davon entscheiden.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MAN-mann
    Dabei seit: 1268006400000
    Beiträge: 1401
    geschrieben 1431867921000

    Hallo,

    hat jemand Infos über die Abflugverschiebung,ist mir wichtig,von HAJ-Antalya(X3 0444)am 13 Mai von 15,00 auf 22,00 Uhr!.

    Wir sind vom verspäteten Rückflug betroffen.

    Danke,der Heiner

    Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1431875678000

    Actual in block time war 1:18 Uhr am 14. - gem. VO(EG)261/04 können €400 Entschädigung pro Ticket verlangt werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ewy2308
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    geschrieben 1432571680000

    Hallo. Wir haben im Oktober unseren Sommerurlaub gebucht, in drei Wochen soll es nach Ägypten gehen. Durch Zufall bin ich gestern darauf gestoßen,  dass der Rückflug erst einen Tag später stattfindet, als gebucht. Lt. Airline und Ankunftsflughafen Bremen findet an unserem Abreisetag nämlich überhaupt kein Flug statt. Was für Möglichkeiten hab ich? Danke schon mal vorab.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1432585176000

    Für Änderungen im Vorwege der Reise ist dieser Thread zu benutzen.

    Darüber hinaus wäre wissenswert, woher du deine Erkenntnisse beziehst bzw. wie verlässlich das Ergebnis deiner Recherchen ist.

    Genaueres dann aber "unter dem richtigen Dach" ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • frieslein
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    geschrieben 1433256635000

    Hallo, ich bräuchte mal einen Tipp bezüglich einer Entschädigungszahlung für eine Flugverspätung. Ich habe bisher nichts konkretes hier im Forum gefunden. Ich schilderte mal kurz unseren Fall.

    Geplant war der Abflug mit Freebird am 24.05.2015 vom FKB nach AYT um 10.10 Uhr. Die Maschine kam auch planmäßig aus AYT am FKB an. Wegen eines technischen Defekts konnte unser Flieger nicht planmäßig nach AYT abheben. Es musste eine Ersatzmaschine aus AYT zum FKB geflogen werden.

    Tatsächlich sind wir dann um ca. 17 Uhr endlich abgeflogen.

    Es handelt sich um eine Pauschalreise, im RB bei Bucher gebucht.

    Wo können wir am Besten eine Entschädigungszahlung einfordern? Über das RB an den Veranstalter, oder an die Airline direkt? Bin etwas planlos.

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